Aktion "Wir müssen leider draußen bleiben" von Wohnen im Eigentum e.V. stößt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes weiter an

25.2.2016 Der Bundestag hat die Interessen der Wohnungseigentümer im neuen Zahlungskontengesetz nicht berücksichtigt. In dem am Donnerstag im Parlament verabschiedeten Gesetz wurden Forderungen von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) und vieler Wohnungseigentümer nach mehr Sicherheit und Transparenz für Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nicht umgesetzt. Dennoch erreichte WiE Fortschritte. Es gelang dem Verbraucherschutzverband, die Rechte von WEGs als Bankkunden zum politischen Thema zu machen. Demnächst soll ein Verbändegespräch im BMJV stattfinden. WiE setzt nun auf Zusagen verantwortlicher Politiker, sich der Problematik anzunehmen und eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes anzugehen.

"Wir müssen leider draußen bleiben - das gilt nun auch beim Zahlungskontengesetz", kritisiert WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich die Entscheidung des Bundestages. Wieder einmal wurde eine Chance verpasst, den Verbraucherschutz für WEGs zu verbessern. Jetzt werden die Gelder vieler WEGs weiterhin auf nicht pfändungs- und insolvenzsicheren Treuhandkonten liegen bleiben, die den Eigentümern in der Regel keine ausreichende Sicherheit ihrer Guthaben ermöglichen. WiE hatte gefordert, die Pflicht zur Anlage von WEG-Geldern auf Eigenkonten mit der WEG als Kontoinhaberin ins ZKG aufzunehmen. Außerdem sollten Geldinstitute dazu verpflichtet werden, Wohnungseigentümern durch entsprechende Dienste und Informationen die Kontrolle ihrer Konten zu ermöglichen.

Als Erfolg der WiE-Aktion ist das Bewusstsein für das Problem der Intransparenz und mangelnden Sicherheit von WEG-Konten deutlich gewachsen. " Viele Politiker wissen jetzt um die Anliegen der Wohnungseigentümer. Denn im Februar haben Wohnungseigentümer - sozusagen von jetzt auf gleich - an die 2.000 Mails an Bundestagsabgeordnete geschickt, um auf die Problematik hinzuweisen", betonte Heinrich, "und das blieb nicht ohne Resonanz."

So wird es jetzt weitergehen:

  • Laut der Beschlussempfehlung des Bundestags-Finanzausschusses zum ZKG bitten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD die Bundesregierung um Prüfung, ob die Kontensicherheit für Wohnungseigentümer gesetzlich verbessert werden muss. Erinnert wird daran, dass im Koalitionsvertrag eine Stärkung des Verbraucherschutzes für Immobileneigentümer vereinbart ist.
  • Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), und weitere SPD-Bundestagsabgeordnete kündigten an, dass die SPD im BMJV ein Verbändegespräch zur Kontenproblematik initiieren wird. Das Ergebnis soll der Entscheidungsfindung dienen, ob entsprechende Regelungen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden müssen.
  • Bündnis90/Die Grünen sind da schon weiter. Als Reaktion auch auf die WiE-Aktivitäten zum ZKG und zuvor schon zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erarbeiten sie derzeit einen Bundestags-Antrag für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.
  • Mehrere Bundestagsabgeordnete der SPD und CDU versicherten zudem mündlich, eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu befürworten.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. war sachverständig in der öffentlichen Anhörung zum ZKG im Finanzausschuss des Bundestages vertreten und konnte die WEG-Kontenproblematik dort vorstellen. Unterstütung erhielt er unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband. WiE wird sich weiterhin für das Thema stark machen. Die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung wird WiE auch künftig mit Sammlungen von Praxisfällen belegen. Damit es zukünftig nicht mehr heißt: "Wir Wohnungseigentümer müssen leider draußen bleiben."

Nähere Informationen, Erfahrungsberichte von Wohnungseigentümern und die ausführliche Stellungnahme von WiE zum Zahlungskontengesetz stehen hier.