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Wohnen im Eigentum e.V. klärt Antragsweg für Wohnungseigentümer / Zuschuss soll Anreiz zum Klimaschutz erhöhen

25.8.2016. Seit 1. August 2016 bekommen Haus- und Wohnungseigentümer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn sie Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen ersetzen oder in den hydraulische Abgleich am Heizsystem investieren. Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten, maximal 25.000 Euro. Damit wird es für Eigentümer attraktiver, in Maßnahmen für den Klimaschutz zu investieren. Das Förderprogramm gilt nicht für Neubauten. Es richtet sich vor allem an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und kleinere Unternehmen, die bestehende Heizsysteme jetzt modernisieren wollen.

Wohnen im Eigentum e.V. rät: Antrag auf den Namen der WEG stellen

In Eigentumswohnungsanlagen gehört die Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum. Der Antrag auf Förderung darf und sollte auf den Namen der WEG laufen, damit der Zuschuss auf das WEG-Konto überwiesen werden kann. Das hat WiE für Sie mit dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklärt. Zwar kann der Antrag auch von und auf den Namen des Verwalter der WEG gestellt werden, wie es die Förderprogramm-Beschreibung der BAFA im Internet zunächst nahelegt. Doch dann würde die Förderung auf sein Konto überwiesen, nicht auf das Konto der WEG.

Ein laut Auskunft der Behörde erlaubter Antragsweg läuft so: Vor Beginn der Maßnahme muss die WEG als Antragstellerin online auf der BAFA-Homepage registriert werden, was natürlich die Verwaltung macht. Bei selbstverwalteten WEGs darf das ein von den anderen bevollmächtigter Eigentümer erledigen. Als Kontoverbindung der Antragstellerin soll dann das WEG-Konto eingetragen werden. Auf dieses Konto wird nach erfolgter Maßnahme, Beantragung und Genehmigung der Förderung der Zuschuss überwiesen.

Ohne Wohnungseigentümer sind Klimaschutzziele nicht erreichbar

Als Verband erlebt es WiE immer wieder, dass die Besonderheiten des Wohnungseigentums vom Gesetzgeber, von Behörden und anderen nicht gesehen - und dann wie hier in den Erläuterungen zur Antragstellung auch nicht behandelt werden. Das ist umso bedauerlicher, als ca. 22 % aller Wohnungen Eigentumswohnungen sind und es ca. 9 Mio. Eigentumswohnungen deutschlandweit gibt. Ohne die WEGs wird die politisch gewollte Energiewende nicht machbar sein. Also sollten Wohnungseigentümer bei der Erklärung, wie Fördermittel zu beantragen sind, auch nicht länger übergangen werden, fordert WiE.

Nähere Informationen zum Förderprogramm Heizungsoptimierung finden interessierte Eigentümer hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung/index.html 
Mit welchen Informationen und Hilfestellungen Wohnen im Eigentum e.V. bei Modernisierungen und energetischen Sanierungen unterstützt, steht auf der Website des Verbands: https://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierung/eigentumswohnung.html