Das Ende Juni verabschiedete Forderungssicherungsgesetz enthält auch für Verbraucher relevanteRegelungen / Zentraler Kritikpunkt des Vereins wohnen im eigentum e.V. wurde berücksichtigt
22.07.2008
Eines der vielen Gesetze, das die Bundesregierung – von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt – kurz vor der Sommerpause beschlossen hat, ist das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG). Damit erhalten Handwerker die Möglichkeit, bei säumigen Kunden zukünftig schneller an ihr Geld zu kommen. Viele Regelungen betreffen Großkunden und Bauträger, einige aber auch Verbraucher und private Bauherren. Der Verein wohnen im eigentum e.V. hat die für private Bauherren wichtigsten Punkte zusammengefasst:
In letzter Minute aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die ursprünglich vorgesehene Regelung zur vorläufigen Zahlungsanordnung. Sie hätte dem auf Zahlung klagenden Unternehmer erlaubt, sich bereits vor dem Gerichtsurteil einen vorläufig vollstreckbaren Titel zu verschaffen, um das noch ausstehende, von ihnen geforderte Geld schneller erhalten zu können – vorausgesetzt die Klage hat hohe Aussicht auf Erfolg. Diese Regelung wurde aufgrund „begründeter Einwände und Bedenken“ zurückgestellt, die unter anderem von Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum, in der öffentlichen Anhörung im Bundestag vorgetragen wurde.
Die Einführung der vorläufigen Zahlungsanordnung würde ein nicht zu unterschätzendes Droh- und Einschüchterungsinstrument der Unternehmen werden, um Verbraucher zur schnellen und auch ungerechtfertigten Bezahlung zu zwingen, argumentierte Heinrich vor dem deutschen Bundestag.
Der Verein wohnen im eigentum begrüßt ausdrücklich die vom Bundestag gefällte Entscheidung, die Bestimmung zurückzustellen und fordert die Bundesregierung auf, statt der vorgesehenen Wiederaufnahme der Beratungen zu diesem Thema sich nach der Sommerpause endlich mit dem seit Jahren vernachlässigten Plänen für ein Bauvertragsrecht mit Schutzregelungen für Verbraucher zu beschäftigen.
Das Forderungssicherungsgesetz wird voraussichtlich am 01.10.2008 in Kraft treten.