Schutz gegen Elementarschäden - ein Dauerthema angesichts des Klimawandels
Das Thema der verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist seit vielen Jahren im Gespräch. Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden und deren Inventar, die durch Naturereignisse – sogenannte Elementargefahren – verursacht werden. Zu den Elementarschäden gehören Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm und Hagel sowie Vulkanausbruch. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die normale Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, sondern erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Immer wieder wird diskutiert, ob eine solche Elementarschadenversicherung bundesweit verpflichtend für alle Immobilieneigentümer*innen eingeführt werden sollte.
In Baden-Württemberg wurde 1942 eine solche Elementarschadenpflichtversicherung eingeführt, die 1994 wieder abgeschafft wurde. Auf Bundesebene wurde die Forderung nach einer Pflichtversicherung erstmals nach dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002, das in Deutschland Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg betraf, laut. In 2013, nach weiteren schweren Hochwassern, wurde die Diskussion erneut intensiviert. Allerdings gab es damals unter den Justizminister*innen der Länder keine Mehrheit für eine Pflichtversicherung. Statt auf Versicherungspflicht setzten diese auf Aufklärung und freiwillige Versicherungen. Die Erwartung war, dass die positive Entwicklung am Versicherungsmarkt anhalte und zukünftig allen Bürger*innen auch in Hochrisikozonen eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden zu bezahlbaren Prämien angeboten werden.
Rund die Hälfte der Immobilien sind gegen Elementarschäden versichert
Bis heute sind jedoch nur rund 50 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Infolge dessen hat der Staat in den letzten Jahren immer wieder finanzielle Unterstützung geleistet, um Immobilien - insbesondere nach Hochwasserkatastrophen - wieder bewohnbar zu machen oder neu aufzubauen. Aufgrund der jüngsten Hochwasserereignisse wird nun erneut über die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutiert. Diesmal wird sie von den Ländern gefordert, der Bund hat bislang aber keinen Vorschlag vorgelegt.
Das Thema Elementarschadenpflichtversicherung wird seit langem auf politischer Ebene diskutiert. Bereits 2015 hatte WiE das Thema aufgegriffen. Nach Auffassung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ bestanden damals jedoch erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung. Statt auf Versicherungspflicht setzen die Justizminister damals auf Aufklärung und freiwillige Versicherungen.
WiE-Umfrage zeigt Handlungsbedarf speziell bei Wohnungseigentümer*innen
Wohnen im Eigentum (WiE) hat zwischen August und Oktober 2024 in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer*innen zu einer Pflichtversicherung stehen und wie deren Immobilien derzeit abgesichert sind. Die Umfrage zeigt, dass ein Großteil der Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, nämlich rund 60 Prozent, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden haben, während nur rund 40 Prozent der Wohnungseigentümer*innen angeben, gegen Elementarschäden abgesichert zu sein. Dabei zeigt sich auch: Je größer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, desto niedriger die Versicherungsquote. Allerdings ist bei den Wohnungseigentümer*innen der Anteil derjenigen, die den Versicherungsstatus ihrer Immobilie nicht kennen, mit 30 Prozent vergleichsweise hoch.
Wohnungseigentümer*innen sind systembedingt bei dem Thema benachteiligt. Denn die größte Hürde für den Abschluss einer Versicherung ist der erforderliche Mehrheitsbeschluss in einer WEG. Für einen einzelnen Wohnungseigentümer ist es nicht möglich, das Gebäude gegen Elementargefahren abzusichern, wenn sich die Mehrheit der Gemeinschaft quer stellt. Aus Sicht von WiE würde die Einführung einer Pflichtversicherung helfen. Mit dieser Position verstärkt WiE die Stimmen der an der Umfrage teilnehmenden Immobilieneigentümer*innen: Fast zwei Drittel befürworten die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung.
WiE fordert neben Pflichtversicherung auch staatliche Prävention und Förderung individueller Prävention
Aus Sicht von WiE ist eine umfassende Absicherung gegen Elementarschäden dringend geboten, da Extremwetterereignisse nicht nur Immobilien in Hochrisikogebieten betreffen, sondern insbesondere bei Starkregen auch Immobilien, die nicht in einem ausgewiesenen Hochwassergebiet stehen. Neben einer bereits erwähnten Pflichtversicherung sieht Wohnen im Eigentum die Notwendigkeit, auch staatliche und individuelle Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen.
WiE fordert in seinem Positionspapier einen „Dreiklang“ an Maßnahmen:
- Staatliche Präventionsmaßnahmen durch Anpassungen im Bauordnungs- und Bau-planungsrecht sowie effektiver Hochwasserschutz und deren konsequente Umsetzung;
- Präventionsmaßnahmen der Eigentümer*innen an den Wohngebäuden;
- Verpflichtende Elementarschadenversicherung für alle Wohngebäude.
(31.10.2024)