Energiewende und Energetische Sanierung

Die Energiewende im Immobilienbereich ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Klimaneutralität. Allerdings geht es dabei nicht nur um Nachhaltigkeit, sondern auch um wirtschaftliche Aspekte: ein gut saniertes Gebäude steigt im Wert und senkt Energiekosten für selbstnutzende Eigentümer:innen und Mieter:innen. Wohnen im Eigentum setzt sich seit langem dafür ein, dass bei Gesetzesvorhaben, die die Energiewende im Gebäudesektor betreffen, die besonderen Aspekte von Wohnungseigentümergemeinschaften mitgedacht werden. 

Verschiedene Gesetze regeln einzelne Aspekte der Energiewende im Immobiliensektor. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz sind es beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz (GEG „Heizungsgesetz“), die Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) – Wohnen im Eigentum (WiE) hat zu mehreren Gesetzesänderungen Stellung genommen. Generell ist für uns als Verbraucherschutzverband folgendes besonders wichtig. 

Zielgruppe der Wohnungseigentümer:innen berücksichtigen

Für die Energie- und Wärmewende ist es erforderlich, dass politische Entscheidungsträger der Bundesregierung eine gemeinsame Strategie für die Wohnungseigentümergemeinschaften und für die Wohnungseigentümer:innen entwickeln. Immer noch bleiben die Wohnungseigentümer:innen in vielen Gesetzen, Förderprogrammen und politischen Projekten mit ihren spezifischen Problemen außen vor. 

Drei weitere wichtige politische Vorhaben wird WiE in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vorantreiben.

Sanierungs-/Erhaltungs-/Finanzierungsplan für jede WEG 

Derzeit ist die Sanierungsquote in WEGs gering, da es systembedingt für WEGs schwieriger ist, die notwendigen - zum Teil finanziell weitreichenden - Beschlüsse zu fassen. Außerdem fehlt es in vielen WEGs außerdem an einer strategischen Planung für den Erhalt und die Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, was häufig zu Sanierungsstau und unklarer Finanzierung führt. Eigentümer:innen haben oft keinen ausreichenden Überblick über den Gebäudezustand und anstehende Maßnahmen, während manche Verwaltungen den zusätzlichen Aufwand scheuen.

WiE fordert die verpflichtende Einführung eines umfassenden Sanierungs-, Erhaltungs- und Finanzierungsplans für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Im Gegensatz zu individuellen Sanierungsfahrplänen, die sich ausschließlich auf energetische Maßnahmen konzentrieren, soll dieser Plan alle notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen einbeziehen. Dadurch wird eine langfristige und nachhaltige Modernisierung sowie die finanzielle Absicherung aller erforderlichen Maßnahmen innerhalb der WEG gewährleistet.

Photovoltaik-Ausbau auf dem Dach

Die Installation von Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“) sowie die Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung waren erste gute Schritte, um die Photovoltaik-Nutzung auf WEG-Dächern weiter zu fördern. Unsere Forderungen gehen aber darüber hinaus. 

Wichtig ist aus Sicht von WiE, neben Steckersolargeräten auch größere PV-Anlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme in § 20 Wohnungseigentumsgesetz aufzunehmen. Diese könnten dann, wenn Wohnungseigentümer:innen die Installation einer solchen Anlage planen, nur noch aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Diese Regelung ist nicht nur, aber gerade auch für PV-betriebene Ladestationen für E-Autos und E-Bikes erforderlich.

Fernwärme 

Aus Sicht von WiE ist zudem entscheidend, dass eine verlässliche kommunale Fernwärmeplanung stattfindet. Steht in WEGs die Entscheidung über einen Heizungstausch und den Wechsel von fossilen zu alternativen Energiequellen an, ist es wichtig, zu wissen, ob Fernwärme in der Region eine Option ist.

Das GEG sieht folgende Fristen vor: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne aufstellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben etwas länger Zeit. Der Gesetzentwurf sieht für sie den 30. Juni 2028 als Endtermin vor. 

Des weiteren sind Anpassungen an der FernWärmeverordnung notwendig. Bestrebungen der Bundesregierung konnten durch die Neuwahlen nicht mehr umgesetzt werden. 

WiE fordert, dass bei einer Preisanpassung künftig in der Regel zur Hälfte die Kostenänderungen auf dem Wärmemarkt berücksichtigt werden müssen, und zur anderen Hälfte die Kosten des Fernwärmeversorgers. Da Fernwärmeversorger in ihrem Anschlussgebiet eine Monopolstellung haben, soll hierdurch verhindert werden, dass sich deren Preise nicht losgelöst vom allgemeinen Markt entwickeln. 
Außerdem sollte ein Muster für eine Preisänderungsklausel in die Verordnung aufgenommen werden. Zudem sollen Verbraucher:innen besser vor Versorgungssperren geschützt werden und es sollte ein Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Preissteigerungen eingeführt werden, wenn der Preis um mindestens 20% steigt.

"Solarpaket 1":

Gesetzentwurf und WiE-Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (November 2023)                

Photovoltaik-Strategie:

WiE-Stellungnahme zum Strategiepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (März 2023)

Fernwärme-Verordnung

WiE-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme