30.09.2019. Wohnen im Eigentum begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) "Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in einigen Punkten, da er zu mehr Rechtssicherheit beim Abschluss von Maklerverträgen führen wird und generell mit mehr Verhandlungen über das Maklerhonorar gerechnet wird. Allerdings stellt das uneingeschränkte Bestellerprinzip nach Auffassung von WiE die zu bevorzugende Lösung dar, um Verbraucher vor hohen Maklerkosten zu schützen und ihnen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Die im Referentenentwurf vorgesehene Teilung der Maklerkosten ist aus Sicht von WiE daher nur die zweitbeste Lösung.

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08.05.2019. Wohnen im Eigentum begrüßt die aktuellen Bestrebungen zur Senkung der hohen Maklerkosten – wie im Ergebnispapier des Wohngipfels 2018 vereinbart - und die Initiativen zur Einführung des Bestellerprinzips, also den Gesetzesantrag von Bündnis90/Die Grünen und den Referentenentwurf des BMJV. Die Einführung des Bestellerprinzips wird die Käufer von den hohen Maklerkosten entlasten, somit die Kaufnebenkosten reduzieren, Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern und den Wettbewerb fördern. Damit wird Chancengleichheit unter Käufern und Verkäufern bei den Provisionsverhandlungen hergestellt und der Verbraucherschutz für die Erwerber von Wohneigentum verbessert.

 

Seit weit mehr als 10 Jahren verlangt WiE Änderungen bei der Maklercourtage im Sinne der Käufer und tw auch Verkäufer

 

Provisionen sind 20 Prozent zu hoch / Studie von Wohnen im Eigentum aus dem Jahr 2006 (!)

Immobilienmakler haben es bisher verstanden, einen Schutzraum um ihre „ortsübliche“ Courtage zu ziehen und verlangen seit Jahren unbegründet gleichbleibend hohe Provisionen für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Dabei bewegen sich die tatsächlich gezahlten Provisionen eindeutig nach unten.

So das Ergebnis einer Studie des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert wurde.

Demnach verlangen Immobilienmakler immer noch Gesamtprovisionen von 5,80% bis 6,96% des Kaufpreises einer Immobilie inklusive Mehrwertsteuer. Sie begründen diese hohen Provisionssätze mit „Marktüblichkeiten“ oder „Standards“.

Tatsächlich erhalten sie nur noch Provisionen zwischen 4,6% bis 5,6% inkl. MwSt. Dies ist eines der Ergebnisse von Makler- und Kundenbefragungen von wohnen im eigentum e.V. Eine Schätzung auf der Basis der durchgeführten Befragungen ergibt, dass die am Markt aktuell erzielten Provisionen ca. 20% unter den so genannten ortsüblichen Maklerprovisionen liegen. „Damit steht die ortsübliche Courtage unter erheblichem Legitimationsdruck.“ erklärt Gabriele Heinrich, Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum e.V. und fordert die Branche auf „Runter mit der ortsüblichen Courtage!“.

Denn die „ortsübliche Courtage“ ist mehr als nur eine unverbindliche Preisempfehlung, die angeblich den durchschnittlich am Ort erzielten Provisionen entsprechen soll. Sie ist zwar frei verhandelbar. Wird allerdings keine andere Vereinbarung getroffen, wird die ortsübliche Courtage Grundlage des Maklervertrages. Außerdem ist sie in der Regel das Einstiegsniveau für die Provisionsverhandlungen und hält diese auf zu hohem Niveau.

Abgesehen von den Verbrauchern orientieren sich auch die Gerichte an der Ortsüblichkeit der Provisionen, sobald es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Somit entstehen auch hier zu Schieflagen, wenn nicht gar Verfälschungen, wenn die Sätze der Maklerbranche heran gezogen werden.

Mit der Studie „Leistungen und Provisionen transparent – Makler- und Kundenbefragungen zur Verbesserung der Position der Verbraucher im Geschäft mit Immobilienmaklern“ wird erstmals in Deutschland von unabhängiger Seite die Frage gestellt und empirisch belegt, dass ein erheblicher Abstand zwischen den von der Maklerbranche als ortsüblich – und damit durchschnittlich – bezeichneten und den tatsächlich im Durchschnitt gezahlten Provisionen besteht.

„Mit den veröffentlichten Courtageangaben sollen die Provisionen künstlich hoch gehalten werden.“ so Dr. Helmut Hagemann, Verfasser der Studie, die in Zusammenarbeit mit dem Kölner Institut für Angewandte Verbraucherforschung (IFAV) erstellt wurde. Er appelliert an die Verbraucher „Kräftig zu verhandeln.“ Bisher tun dies nur ein Drittel der Käufer und ein Viertel der Verkäufer.

Für die Studie, die sich nicht nur mit den Provisionen, sondern mit den Maklerleistungen insgesamt befasst, wurden 200 verdeckte Maklerinterviews durchgeführt sowie aus einem Immobilieninserentenpool von 3.400 Kunden 400 Fragebogen gestützte und auswertbare Interviews gezogen. Ergänzt wurden die Ergebnisse um über 20 vertiefende Kundengespräche. Die Erkenntnisse wurden in den europäischen Kontext gesetzt – auch der Sachstand der Fachliteratur berücksichtigt - und um Beratungsaussagen für die Verbraucheraufklärung erweitert. Somit bietet die Studie ein rundes Bild über Maklerleistungen, Provisionen und Kundenzufriedenheit.

Autor: Dr. Helmut Hagemann
Erscheinungsjahr: 2006
Umfang: 158 Seiten / DIN A 4

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