Sommer-Blitzumfrage Politik & Wohnungseigentum 2016

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Auf die Fragen von Wohnen im Eigentum e.V. antwortet:

Caren Lay (DIE LINKE)

Bundestagsabgeordnete, stellvertretende Fraktions- und Parteivorsitzende sowie Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik

 

1. Wie ist Ihre Bilanz jetzt gegen Ende der laufenden Legislaturperiode: Das Mietrecht stand stark in der Diskussion. Doch was hat die Politik für Wohnungs- und Hauseigentümer gebracht, welche Verbesserungen für sie eingeführt?

Caren Lay: Hier ist wenig passiert. Die Reform des Bauvertragsrechts wurde bisher nicht verabschiedet. Maklergebühren für den Kauf der Wohnung, des Hauses oder des Grundstücks sind auch hier oftmals ungerechtfertigt oder überteuert. Selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer, die oft lange gespart und einen Großteil ihres Vermögens in die von ihnen bewohnte Immobilie investiert haben, müssen als Aufgabe des Verbraucherschutzes wahrgenommen werden. Gerade beim Gesetzentwurf zu den Zahlungskonten hat sich die mangelhafte Kenntnis über die Situation und besondere Problemlage dieser Verbrauchergruppe gezeigt.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass der Berufsstand der Immobilienverwalter durch geeignete Zulassungsverfahren gestärkt wird. Wir versprechen uns davon neben mehr Rechtssicherheit auch eine deutliche Reduzierung der Gerichtsverfahren, die häufig erst durch Kompetenzmängel provoziert werden.

 

2. Wie stehen Sie zur Reform des Bauvertragsrechts? Wird das Gesetz kommen und aus Ihrer Sicht Verbesserungen für Verbraucher-Baukunden bringen? Sehen Sie hier noch weiteren Ver­besserungsbedarf und was halten Sie davon, eine  Absicherung von Verbraucher-Baukunden für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit noch in das Gesetz mitaufzunehmen?

Caren Lay: DIE LINKE macht sich für eine Reform des Bauvertragsrechts stark und mahnt schon seit Jahren den Gesetzentwurf an. Wir brauchen dringend Verbesserungen für Verbraucher-Baukunden mit sich bringen. Dazu zählen die Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir sehen noch Mängel im Gesetzentwurf, wie in der Definition des Verbraucherbauvertrags, Aspekte des Sachverständigengutachtens oder die Pflicht zur gemeinsamen Zustandsfeststellung. Die Aufnahme der Absicherung von Verbraucher-Baukunden für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit unterstützen wir und haben wir bereits in der Anhörung des Bundestages am 22. Juni 2016 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angemahnt.

 

3. Gehen Sie davon aus, dass in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz für die Verwalter-Berufszulassungsregelung kommen wird? Wie stehen Sie grundsätzlich dazu? Befürworten Sie verbindliche Vorgaben für den Verwalterberuf oder halten Sie diese für nicht erforderlich und stehen hier für die Berufsfreiheit ein? WiE lehnt eine „Alte-Hasen-Regelung“ ab, weil sonst sachunkundige Verwalter noch Jahrzehnte auf dem Markt agieren werden. Wie stehen Sie dazu?

Caren Lay: Ob das Gesetz für die Verwalter-Berufszulassungsregelung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, hoffen wir. Als Opposition haben wir wenig Einfluss darauf. Das Bundeskabinett hat am 31. August einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Wir unterstützen verbindliche Berufszulassungsvorgaben für Verwalter und Makler. Wir fordern, dass die Erlaubnispflicht nach Gewerbeordnung auch für Mietverwalter gilt, was der derzeit noch nicht vorgesehen ist. Auch DIE LINKE lehnt die „Alte-Hasen-Regelung“ ab.

 

4. Das Wohnungseigentumsgesetz ist 65 Jahre alt und auf Strukturen zugeschnitten, die heute nicht mehr vorhanden sind. Sind Sie unserer Ansicht, dass eine umfassende Reform in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss? 

Caren Lay: Ja. DIE LINKE hält eine Reform und eine Anpassung an die heutige Rechtswirklichkeit des Wohnungseigentumsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode für notwendig.

 

5. 2015 hat der BGH festgestellt, dass Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEGs) als Verbraucher einzustufen sind. Würden Sie im Falle einer Reform des WEGesetzes dafür eintreten, die Verbrauchereigenschaft von WEGs im Wohnungseigentumsgesetz klarzustellen?

Caren Lay: Ja. DIE LINKE würde im Falle einer Reform des WEGesetzes dafür eintreten, die Verbrauchereigenschaft von WEGs gesetzlich klarzustellen.

 

6. Fehlende Kontenkontrolle, große Machtstellung des Verwalters in bestimmten WEG-Konstellationen, keine Streitschlichtungsstelle - WiE wies in Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben auf unzureichenden Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer hin. Sehen Sie hier im Falle einer WEGesetz-Reform ebenfalls Handlungsbedarf? Oder sind Eigentümer verpflichtet, sich selbst besser um ihre Rechte zu kümmern? 

Caren Lay: Wohnungs-/Hauseigentümer sind Verbraucher. Sie haben daher einen Anspruch auf einen umfassenden Verbraucherschutz. Schließlich haben sie einen großen Anteil ihres Vermögens in die Immobilie investiert und sind hohe finanzielle Risiken eingegangen. Wohnungseigentümer sind keine Profis und haben von den der gesetzlichen Situation und den finanziellen Folgen oft geringe Kenntnisse. Gleichzeitig sind die Eigentümer in den WEGs sehr heterogen. Ein reformiertes WEGesetz muss dieser Situation gerecht werden.

 

7. Die Sanierungsquote ist bei WEGs relativ gering und es ist bekannt, dass es einen Sanierungsstau bei vielen WEG-Gebäuden gibt. Das kann die Altersvorsorge vieler Wohnungseigentümer gefährden. Auch Energiewende und Klimaschutzziele werden ohne die WEGs nicht erreicht. Wie können Ihrer Meinung nach die Wohnungseigentümer von einer Sanierung stärker überzeugt und dahingehend motiviert werden?

Caren Lay: DIE LINKE ist der Meinung, dass auch WEGs stärker sanieren würden, wenn das WEGesetz vereinfacht würde Um die notwendigen Klimaschutzziele erreichen zu können, muss der Bund eine deutlich stärkere bundespolitischen Finanzierungsverantwortung übernehmen. DIE LINKE fordert, dass der Energie- und Klimafonds einen dauerhaften nationalen Sanierungs- und Modernisierungsfonds für den Gebäude- und Wohninfrastrukturbereich in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich erhält, der über KfW-Sanierungszuschüsse die energetische Sanierung sozial absichern hilft. Hieraus soll auch den WEGs ein größen- und aufgabengerechter Anteil zur Verfügung gestellt werden. Zudem fordert die LINKE eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung mit einem Fördervolumen von 1 Mrd. Euro pro Jahr, bei der ein Teil der Sanierungskosten von der Steuerschuld abziehbar ist. Auch dies würde WEGs unterstützen. Darüber hinaus sollten Bund und Länder Initiativen ergreifen, um eine unabhängige technisch-ökonomische Sanierungsberatung für Eigentümer sicher zu stellen.

 

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