Sommer-Blitzumfrage Politik & Wohnungseigentum 2016

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Auf die Fragen von Wohnen im Eigentum e.V. antwortet:

Henner Schmidt (FDP)

Stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Berlin

 

1. Wie ist Ihre Bilanz jetzt gegen Ende der laufenden Legislaturperiode: Das Mietrecht stand stark in der Diskussion. Doch was hat die Politik für Wohnungs- und Hauseigentümer gebracht, welche Verbesserungen für sie eingeführt?

Henner Schmidt: Vorab eine Bemerkung: Viele der gestellten Fragen betreffen nicht die Landesebene bzw. das Abgeordnetenhaus, für die wir als Berliner Landesverband Politik machen, sondern die Bundesebene. Für die bundespolitischen Fragen haben wir uns daher von der FDP auf Bundesebene für die Beantwortung entsprechende Informationen eingeholt.

Auf Landesebene standen u.a. die Umsetzung der „Mietpreisbremse“ und das „Zweckentfremdungsverbot“ auf der Tagesordnung. Der Senat und alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus setzen dabei auf immer mehr Restriktionen und Einschränkungen. Steigende Mieten sind aber vor allem auf den Wohnungsmangel aufgrund des (erfreulichen) Zuzugs nach Berlin zurückzuführen und nur durch ein zusätzliches Wohnungsangebot, also mehr Neubau und Ausbau zu bremsen. Die nun auf Landesebene eingeführten Regelungen schränken dagegen die Verfügung der Hauseigentümer über ihr Eigentum stark ein und bewirken kaum etwas auf dem Markt für Mietwohnungen. Wir Freien Demokraten lehnen diese verfehlte Politik ab.

Weitere Nachteile für Wohnungs- und Hauseigentümer drohen aus den Diskussionen über die Umsetzung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich. Hier werden auf Landes- und Bundesebene erhebliche zusätzliche Belastungen für Wohnungs- und Hauseigentümer angedacht, die wir Freien Demokraten als übertrieben ablehnen.

Auf der Bundesebene hat die Bundesregierung ebenfalls nichts für Immobilieneigentümer getan, sondern lediglich mit Symbolpolitik und zusätzlichen Restriktionen versucht, an den Symptomen des Wohnungsmangels herumdoktern und außerdem, z.B. durch die Verschärfung der ENEV, die Kosten des Wohnens weiter erhöht. Für Eigentümer und solche, die es werden wollen, passierte nichts. Es wurde immer unattraktiver gemacht, Wohneigentum zu bilden.

 

2. Wie stehen Sie zur Reform des Bauvertragsrechts? Wird das Gesetz kommen und aus Ihrer Sicht Verbesserungen für Verbraucher-Baukunden bringen? Sehen Sie hier noch weiteren Ver­besserungsbedarf und was halten Sie davon, eine  Absicherung von Verbraucher-Baukunden für die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeit noch in das Gesetz mitaufzunehmen?

Henner Schmidt: Unserer Meinung auf Bundesebene nach besteht im Bauvertragsrecht Handlungsbedarf, allerdings ist der vorgelegte und vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf kein taugliches Paragraphenwerk, um das Bauvergaberecht fair zu regeln. Wir lehnen diesen Entwurf ab und sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf.

In unseren Augen ist es sinnvoll, die VOB/B durch bauvertragsspezifische Vorschriften im Bauvertragsrecht zu ergänzen. Dies muss allerdings mit Augenmaß und in einem fairen Ausgleich der Interessen geschehen. Wir begrüßen zwar einzelne Neuregelungen des Gesetzesentwurfes, wie z.B. die Pflicht zur Baubeschreibung, die Zweiteilung des Bauvertragsrechts in ein gewerbliches Bauvertragsrecht und ein Verbraucher-Bauvertragsrecht oder die Regressmöglichkeit für Aus- und Einbaukosten beim Baustofflieferanten. Auch die Einführung von Architekten- und Ingenieurverträgen halten wir für sinnvoll. Die erweiterten Widerrufsregelungen für Bauherren halten wir aber für unnötig und verbindliche Angaben zur Bauzeit für nicht praktikabel.

 

3. Gehen Sie davon aus, dass in dieser Legislaturperiode noch das Gesetz für die Verwalter-Berufszulassungsregelung kommen wird? Wie stehen Sie grundsätzlich dazu? Befürworten Sie verbindliche Vorgaben für den Verwalterberuf oder halten Sie diese für nicht erforderlich und stehen hier für die Berufsfreiheit ein? WiE lehnt eine „Alte-Hasen-Regelung“ ab, weil sonst sachunkundige Verwalter noch Jahrzehnte auf dem Markt agieren werden. Wie stehen Sie dazu?

Henner Schmidt: Wir sehen auf Bundesebene keinen Bedarf für eine solche zusätzliche Regulierung. Wie sehen dabei auch ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken im Bezug auf die Berufsfreiheit. Hauseigentümer und WEGs sollten beim Vertragsabschluss mit Verwaltern stärker auf deren Qualifizierung achten, da es um ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis mit der von ihnen beauftragten Hausverwaltung geht. Wir setzen dabei auch auf freiwillige Qualitätsstandards wie zertifizierte Aus- und Weiterbildungen. Entsprechende Qualifikationen und Qualitätsmerkmale können im Markt von den Anbietern herausgestellt werden und ermöglichen die Auswahl eines qualifizierten Immobilienverwalters.

 

4. Das Wohnungseigentumsgesetz ist 65 Jahre alt und auf Strukturen zugeschnitten, die heute nicht mehr vorhanden sind. Sind Sie unserer Ansicht, dass eine umfassende Reform in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden muss? 

Henner Schmidt: Wir sehen auf Bundesebene sehr wohl Handlungsbedarf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und hoffen, dass die FDP im nächsten Bundestag vertreten sein wird, um dies  voranzutreiben.

 

5. 2015 hat der BGH festgestellt, dass Wohnungseigentümer-gemeinschaften (WEGs) als Verbraucher einzustufen sind. Würden Sie im Falle einer Reform des WEGesetzes dafür eintreten, die Verbrauchereigenschaft von WEGs im Wohnungseigentumsgesetz klarzustellen?

Henner Schmidt: Dieses Thema ist ein Teil des erwähnten Handlungsbedarfs zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Grundsätzlich halten wir es für richtig, die Verbrauchereigenschaft von WEGs im Wohnungseigentumsgesetz klarzustellen.

 

6. Fehlende Kontenkontrolle, große Machtstellung des Verwalters in bestimmten WEG-Konstellationen, keine Streitschlichtungsstelle - WiE wies in Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben auf unzureichenden Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer hin. Sehen Sie hier im Falle einer WEGesetz-Reform ebenfalls Handlungsbedarf? Oder sind Eigentümer verpflichtet, sich selbst besser um ihre Rechte zu kümmern? 

Henner Schmidt: Auch dieses Thema ist ein Teil des erwähnten Handlungsbedarfs zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir treten dafür ein, Ansätze zu einem stärkeren Verbraucherschutz für  Wohnungseigentümer zu entwickeln, ohne diese dabei zu bevormunden. Eigentümer müssen aber auch selbst die Rechte wahrnehmen, die sie haben, diese Verantwortung kann und soll ihnen staatliches Handeln nicht abnehmen.

 

7. Die Sanierungsquote ist bei WEGs relativ gering und es ist bekannt, dass es einen Sanierungsstau bei vielen WEG-Gebäuden gibt. Das kann die Altersvorsorge vieler Wohnungseigentümer gefährden. Auch Energiewende und Klimaschutzziele werden ohne die WEGs nicht erreicht. Wie können Ihrer Meinung nach die Wohnungseigentümer von einer Sanierung stärker überzeugt und dahingehend motiviert werden?

Henner Schmidt: Energiewende und Klimaschutzziele dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für Immobilieneigentümer führen. Technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind bei Vorgaben für Immobilien deshalb dabei unbedingt einzuhalten. Entsprechende Maßnahmen müssen sich auch für die Immobilieneigentümer rechnen. Zur Erhöhung der Sanierungsquote können wir uns weitere steuerliche Anreize, wie z.B. eine schnellere Abschreibung von Investitionsmaßnahmen vorstellen. Zudem können Beratungsangebote verbessert werden und den WEG- Versammlungen entsprechende Expertise stärker als Angebot zur Verfügung gestellt werden.

 

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