VSBG ist verabschiedet / Univeralsschichtungsstelle ist eingerichtet / Wohnen im Eigentum e.V. zieht Bilanz

 

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist am 1. April 2016 zu großen Teilen in Kraft getreten. Da es fürs Wohnungseigentum keine Branchenschlichtungsstelle gibt, ist für Streitigkeiten aus Verträgen von WEGs mit Unternehmen (z.B. Verwaltung, Handwerker) die Universalschlichtungsstelle in Kehl zuständig. Unser Appell an Sie: Melden Sie WEG-Streitfälle mit Unternehmen dort, und fragen Sie nach dem Ablauf einer vorgerichtlichen Klärung! Denn die Universalschlichtungsstelle ist als Forschungsprojekt angelegt. Gehen dort viele Anfragen von WEGs ein, wächst das Bewusstsein dafür, wie notwendig eine Spezialschlichtungsstelle mit Branchenfachwissen ist.

Das haben wir mit der Aktion „Genug geklagt“ erreicht

Während des langen Gesetzgebungsverfahrens hat sich Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) vehement dafür eingesetzt, dass der Gesetzgeber die Wohnungseigentümer nicht vergisst. Wohnungseigentümer und Interessierte haben uns dabei mit fast 2.500 Unterschriften unterstützt. Was haben wir erreicht? Vor allem viel politische Unterstützung und die rechtliche Klarstellung, dass Schlichtungsverfahren, bei denen es sich um WEG-Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag handelt, vom VSBG erfasst sind. Genaueres hierzu erfahren Sie hier!

 


Sehr viele Wohnungseigentümer/innen und Interessierte haben sich mit ihrer Stimme für die Aktion "Genug geklagt" eingesetzt. Mehr als 1.000 Unterschriften sind auf dem Online-Weg bei uns eingegangen. Offline waren es noch einmal so viele. Herzlichen Dank dafür!

Am Dienstag, 29.9.2015, haben wir 2.073 Unterschriften aus der Aktion „Genug geklagt!“ an Renate Künast übergeben. Damit hält die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz jetzt ein deutliches Votum für eine angemessene Berücksichtigung des Wohnungseigentums im neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in ihren Händen. Anlass für die Unterschriften-Übergabe in Berlin ist die öffentliche Anhörung zum VSBG-Entwurf, die der genannte Ausschuss am Mittwoch im Deutschen Bundestag durchführt.

WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und Dieter Michaelis, Verwaltungsbeiratsvorsitzender einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft, übergeben 2.073 Unterschriften an Renate Künast

 


Zum Hintergrund und den WiE-Forderungen

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, unkomplizierte Konflikte mit Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren kostenlos und einvernehmlich beizulegen. Doch der Gesetzgeber, der das VSBG in diesem Herbst verabschieden wird, hat die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick.

Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, würde eine Schlichtungstelle bei manchen Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen angerufen werden können, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht. Als Verbraucherschutzverband fordert Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) daher Ergänzungen im VSBG:

  1. Einzelne Wohnungseigentümer sollen bei allen sie betreffenden Konflikten aus Verbraucherverträgen eine Schlichtung beantragen können.
  2. Bei Streitigkeiten unter Beteiligung von WEGs soll die Streitwertobergrenze von 5.000 € nicht gelten.
  3. Durch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz muss der Klageweg offen bleiben, falls die Schlichtung misslingt.
  4. Innerhalb einer neu einzurichtenden Universalschlichtungsstelle ist Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten vorzusehen. Alternativ ist der Aufbau privater, verbandlich organisierter Schlichtungsstellen zu fördern.

Von der außergerichtlicher Streitbeilegung können alle profitieren!

Gilt das neue Verbraucherrecht auf eine weitgehend kostenfreie Streitschlichtung in vollem Umfang auch für Wohnungseigentümer, kann die Zahl kostenintensiver Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen erheblich reduziert werden. Davon würden alle profitieren: die Eigentümer/innen, die Verwaltungen und die anderen Unternehmen, die Vertragspartner sind, sowie der Staat durch die Entlastung der Gerichte.

Sowohl Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind als schutzbedürftige Verbraucher anerkannt. Sie dürfen im VSBG nicht unberücksichtigt bleiben, nur weil das Wohnungseigentumsrecht kompliziert ist. Deshalb fordert WiE vom Gesetzgeber eine sachgerechte Lösung, die den Zweck des Gesetzes - den Verbraucherschutz - in vollem Umfang erfüllt.
Details hierzu sind nachzulesen in unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des VSBG

Unterstützung erhält WiE vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv hat in seiner jetzt veröffentlichten vzbv-Stellungnahme zum Entwurf des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes die Positionen von Wohnen im Eigentum e.V. geteilt. Die obersten Verbraucherschützer erkennen ebenso erheblichen Schlichtungsbedarf im Bereich des Wohnungseigentums und fordern den Gesetzgeber zu Änderungen des Gesetzentwurfs auf.