Verwalterberuf und -zertifizierung

Verwalter vor Mehrfamilienhaus mit Unterlagen
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Die Verwaltung vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber Vertragspartner:innen und ist das „handelnde Organ“ der WEG. Bislang gibt es weder einen anerkannten Ausbildungsberuf noch ein klar definiertes Berufsbild für Wohnimmobilienverwalter:innen – obwohl sie erhebliche Vermögenswerte betreuen. Verwalter:innen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Nach einer Gesetzesänderung im Juni 2026 wird dies allerdings nicht mehr behördlich überprüft.

Wohnimmobilienverwalter:innen betreuen erhebliche Vermögenswerte. Dazu gehören die Erhaltungsrücklagen und Hausgelder sowie der Wert der Immobilien. Der verwaltete Gesamtwert dürfte in Summe mehrere Billionen hoch sein. Seit der WEG-Reform 2020 verfügen Verwalter:innen zudem über eine weitreichende Vertretungsmacht für Wohnungseigentümergemeinschaften. Gleichzeitig steigt die Komplexität des Berufs stetig – durch neue gesetzliche Vorgaben, energiepolitische Anforderungen und aktuelle Rechtsprechung. Trotz der großen Verantwortung gibt es bislang kein klar definiertes Berufsbild und keinen regulären Ausbildungsberuf dafür.

Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen bleibterhalten 

Wohnimmobilienverwalter:innen sind auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Das hat der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen (Gesetz zum Bürokratieabbau). Allerdings wird die Pflicht der Verwalter:innen, die Weiterbildung der letzten drei Kalenderjahre den Behörden auf Anfrage nachzuweisen, abgeschafft.

Für Makler:innen wird die Weiterbildungspflicht abgeschafft. Begründet wird dies mit einer anderen Ausrichtung der Tätigkeit: Verwalter:innen gehörten zu den wenigen Berufen, die Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen, heißt es in der Begründung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Bei der Maklertätigkeit stehe demgegenüber typischerweise „die punktuelle Vermittlung im Vordergrund“. Eine fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung und vergleichbare Dauerpflichten bestünden, anders als bei Verwalter:innen, regelmäßig nicht. 

Die Bundesregierung hatte im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive geplant, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht auch für Wohnimmobilienverwalter:innen abzuschaffen. WiE lehnte das Vorhaben aber ab und hatte auf Aufforderung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Referentenentwurf Stellung genommen. Nach Einschätzung von WiE hätte eine Abschaffung keinen wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, allerdings die flächendeckende Qualität und Professionalität von Verwaltungsleistungen gefährdet. 

Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Weiterbildungspflicht sollte nach Auffassung von WiE  – wie bei Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen – auf mindestens 15 Stunden pro Jahr ausgeweitet werden. 

Weitere Informationen zu den politischen Aktivitäten von WiE in diesem Bereich sowie weitere Beiträge zum Thema finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite.

WiE: Zertifizierung Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend

Auch die fehlende Ausbildung und den Einstieg in den Verwalterberuf sieht WiE kritisch. WiE appeliert seit langem, langfristig einen eigenständigen Ausbildungsberuf der Wohnimmobilienverwalter:in zu schaffen, damit die Immobilienwerte von Wohnungseigentümer:innen bzw. WEGs von Beginn an in qualifizierten Händen liegen. Zwar gibt es seit 2020 die Qualifikation zum zertifizierten Verwalter durch die Industrie- und Handelskammern, allerdings ist dies aus Sicht von WiE nicht ausreichend und zudem nicht grundsätzlich verpflichtend. 

Seit 2023 haben WEGs mit gewerblicher Verwaltung einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“, sofern nur ein:e einzige Eigentümer:in das verlangt. Das gilt auch für selbstverwaltete WEGs mit einem internen Verwalter, wenn neun oder mehr Sondereigentumsrechte vorhanden sind. Bei selbstverwalteten WEGs mit weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht dieser Anspruch, wenn ein Eigentümer zum Verwalter bestellt wurde und wenigstens ein Drittel der Eigentümer:innen das verlangen. Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter soll die Verwalterkompetenzen vereinheitlichen und erhöhen sowie eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sicherstellen. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 19 Abs. 2 Nr. 6; 26 WEGesetz. Vor Einführung dieses Anspruchs forderte die Gewerbeordnung lediglich geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren (§ 34c GewO).

Die Verwalterzertifizierung ist aus Sicht von WiE zwar einerseits ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, da er ein Mindestmaß an beruflicher Qualifikation gewährleistet und so ein Schritt in Richtung anerkannter Ausbildungsberuf ist, er reicht allerdings nicht aus. Bei der Zulassung findet keine Kompetenzüberprüfung, sondern eine reine Wissensabfrage statt. Praktische Erfahrung ist keine Prüfungsvoraussetzung. Zudem stellt der Anspruch für kleine WEGs eher eine bürokratische Hürde dar und sorgt für Rechtsunsicherheit.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung zum Erhalt der Weiterbildungspflicht (Juni 2026)

 

Politische Aktivitäten 

zum Erhalt der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen:


Gemeinsamer Verbändebrief mit VdIV, DMB und vzbv (Januar 2026)

 

WiE-Umfrage (Januar 2026) 

 

Gemeinsamer Verbändebrief mit 20 Unterzeichner:innen (Oktober 2025)

 

WiE-Stellungnahme (Oktober 2025)

 

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur
Aufhebung von Berichtspflichten (vom 21.01.2026, Drucksache 21/3740)

 

Beiträge

zum Erhalt der Weiterpflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen:

 

WiE-Kritik in Bundestagsdebatte aufgegriffen (Februar 2026)

 

Gemeinsam für den Erhalt der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen (Januar 2026)

 

89 Prozent der Wohnungseigentümer:innen fordern Beibehaltung  (Januar 2026)

 

Rechtsausschuss des Bundesrates äußert sich kritisch (Dezember 2025)

 

Weniger Wissen, mehr Risiko (November 2025) 

 

Informationen 

zum Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter und die Zertifizierung: 

 

Verwalterzertifizierung (Mai 2025)


„Jeder Rechtsanwalt wird jetzt zugleich zertifizierter Verwalter “ (November 2021)

 

WiE-Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Verwalterzertifizierung (Juli 2021)