Zweite und dritte Beratung des von der Bundes­regierung eingebrachten Entwurfs eines
Geset­zes zur Einführung einer Berufszulassungs­regelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Der Gesetzentwurf (siehe Bundestagsdrucksache 18/10190) wurde mit den vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfohlenen Änderungen (s. Drucksache 18/12831) von der CDU/CSU und SPD angenommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE stimmten dagegen.

Quelle: Ein PDF nur vom entsprechenden Tagesordnungspunkt finden Sie hier (Auszug aus dem Protokoll zur Bundestags-Plenarsitzung am 22.6.2017).

 

- Auszüge aus den Redebeiträgen -

 

Marcus Held (SPD): „Dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen wollten, hatten wir ja bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Insofern bin ich froh, dass wir wenigstens einen kleinen Teil aus dem entsprechenden Absatz unseres Vertrages nun end­lich umsetzen können. Ich persönlich nenne das einen Einstieg in mehr Qualität und einen Einstieg in mehr Verbraucherschutz. (…) Unser Ziel war und ist, dass die Verwaltung von Eigentumswohnungen nicht mehr von jedermann durchgeführt werden kann. Deshalb haben wir von Anfang an gefordert, einen Sachkundenachweis einzuführen, verbunden mit einer Weiterbildungspflicht für Verwalter und Mitarbeiter, die aktive Verwaltertä­tigkeiten im Unternehmen ausüben. Leider konnten wir als SPD in der Koalition nur die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen durchsetzen. Am Ende der Verhandlungen kamen 20 Stunden innerhalb von drei Jahren heraus. Den Sachkundenachweis fordern wir nach wie vor, dann eben in der nächsten Legislaturperiode (…). Für Eigentümer einzelner Wohnungen ist es häufig nur sehr schwer zu überblicken, ob der jeweilige Verwalter über ausreichende Qualifikationen verfügt, um die Verwaltung durchführen zu können. Schade, dass die Union nur dem Normenkontrollrat ein offenes Ohr geschenkt hat und alle anderen Sachverständigenmeinungen ein bisschen ausgeblendet hat. Ein Blick über den Tellerrand wäre an dieser Stelle sicherlich wünschenswert gewesen.“

 

Thomas Lutze (DIE LINKE): „Der Gesetzentwurf bleibt an mehreren Punkten weit hinter seinen Möglichkeiten zurück: (…) Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine Fort­bildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren die Qua­lität der Dienstleistung von Wohneigentumsverwaltern erhöhen soll. Das bedeutet einen Tag Fortbildung pro Jahr (...). Das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbran­che kann und wird sich so nicht verbessern (…). Zugleich werden die Bürokratiekosten erhöht, wenn allein aufgrund der Erlaubnis- und der Fortbildungs­pflicht ein Register aufgebaut und regelmäßig aktuali­siert werden muss. Der Nutzen für Wohnungseigentümer hingegen ist gering. Im Vergleich mit europäischen Stan­dards werden die deutschen Regelungen in diesem Be­reich daher auf den hinteren Plätzen bleiben. Aufgrund dieser Sachlage werden wir der Gesetzesinitiative der Bundesregierung noch nicht zustimmen können, obwohl einiges in die richtige Richtung führt. Wir fordern daher eine Korrektur der aufgeführten Defizite spätestens zu Beginn der nächsten Wahlperiode. Ansonsten können unter anderem Verbraucherschutz und Bürokratieabbau nicht erreicht werden. “

 

Astrid Grotelüschen (CDU/CSU): „Ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf erreichen wir unser Gesamtziel, nämlich den Verbraucherschutz zu stärken, Bürokratie zu vermeiden und die Gewerbefrei­heit zu wahren. (…) Hier hat die Immobilienwirtschaft zukünftig aus meiner Sicht die Verpflichtung und auch die Möglichkeit, aktiv ein Lernmodul zu entwickeln, das bei der ersten fälligen sogenannten Fortbildung dem Sachkundenachweis entspricht und dann bei jeder jetzt gesetzlich geforderten Wiederholung, spätestens also nach drei Jahren, die Schwerpunkte auf die Weiterbil­dung fokussiert bzw. sich aktueller Fragestellungen an­nimmt. Das (...) ist doch allemal mehr Wissensvermittlung und Verbraucherschutz als das, was vorher vorgeschlagen war (…).  Praktisch ist aus meiner Sicht zudem, dass die Al­te-Hasen-Regelung entfällt. (…) Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz genau das (die o.g. Ziele) erreichen. Deshalb werden wir (…) zustimmen und im weiteren Verlauf die Rechtsverordnung inhaltlich und konstruktiv begleiten. Die Branche – das soll mein letzter Satz sein – steht nun in der Pflicht und muss dieses Gesetz nutzen, um sich ab dem kommenden Jahr über Verbraucheraufklä­rung, über eine gute Informationspolitik und definierte Lerninhalte selbst zu regulieren. So kann sie sicherstel­len, dass auch der Verbraucher von diesen Maßnahmen profitieren wird.“

 

Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Große Koalition hat bei dem Thema Verbraucherschutz von Eigentümerinnen und Eigentümern wirklich relativ wenig auf die Reihe gebracht. Das, was Sie heute Abend durch das Parlament bringen wollen, ist, sage ich einmal, sehr dürftig. WEG-Verwalter in Deutschland verwalten ein Immo­bilienvermögen in Höhe von 640 Milliarden Euro. Dass wir hier nicht einmal ein Mindestmaß an Qualifikation hinbekommen, was es bei vielen anderen Berufsgruppen gibt, ist, wie ich finde, ein Skandal. (…) Wir hätten bei dem Sachkundenachweis mitge­macht, auch wenn es nur der Spatz in der Hand gewesen wäre. Am Ende haben Sie aber aus dem Spatz eine Mü­cke gemacht, und das ist angesichts der Probleme, die es auf diesen Märkten gibt, viel zu wenig. (…) Da waren sich die Mieterverbände und die Eigentümer­verbände einig. Die Makler selber und auch die Verbrau­cherschützer wollten es. Dass Sie als Union diese Allianz nicht als Weckruf wahrnehmen, dass man hier wirklich vorangehen muss, finde ich sehr, sehr schade und wir bedauern es sehr, dass wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können. Denn was Sie machen, ist eher Verbrauchertäuschung als etwas, das uns beim Verbraucherschutz bei Eigentum wirklich voranbringt."

 

Barbara Lanzinger (CDU/CSU): „Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. (...) Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden, – sofern wir sie denn überhaupt brauchen – damit Bürokratielasten vermieden und so gering wie möglich gehalten werden. Ich füge hinzu: Halte Maß und bedenke das Ende! (…) Wir haben ernsthaft überlegt, diesen Gesetzentwurf gar nicht durchgehen zu lassen. (…) Wir setzen auf den mündigen Verbraucher. Das heißt, Wohnungseigentümer oder Maklerkunden sollten selbst darauf achten, dass Verwalter oder Makler qualifiziert sind. Schließlich geht es dabei um ihre Interessen. Aber nur der, der ausreichend informiert ist, kann tatsächlich richtig entscheiden. Deshalb setzen wir eine Verbraucherinformationspflicht ein.
Von vielen Vertretern wurde dieser Sachkundenach­weis gefordert. Ein solcher Eingriff muss gerechtfertigt sein. (...) Wir haben ganz klar gesagt: wenn Missstände benannt werden. Diese wurden nicht benannt. (...) Dass es diese vielen Missstände gibt, hat sich aus den Stellungnahmen der Experten nicht ergeben. Zumindest wurden uns keine Zahlen dazu genannt. (…) Mit dem vorliegenden Gesetz ist dem Verbraucherschutz ausreichend Rechnung getra­gen. Wir setzen auf den mündigen Verbraucher. Uns ist es hoffentlich gelungen, nicht ein Zuviel an Bürokratie zu erzeugen.“

 

Abgestimmt wurde auch über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "„Wohneigentumsrecht umfassend reformieren und modernisieren“ (Bundestagsdrucksache 18/8084), der eine Empfehlung zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes mit mehr Verbraucherschutzregelungen enthält. Der Antrag wurde von der CDU/CSU und der SPD abgelehnt, von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE angenommen.