Berufszulassung mit Sachkundenachweis für WEG-Verwalter

Vom Entwurf zur Verabschiedung eines weichgespülten Gesetzes

 

Am 27. April 2018 hat der Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung beschlossen. Was schon im Gesetz versäumt wurde, wird erst recht nicht in dieser Rechtsverordnung geheilt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Am 22. September 2017 hat das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ den Bundesrat passiert. Es trat im August 2018 in Kraft. Wohnimmobilienverwalter bekommen sechs Monate Zeit, um die Erlaubnis zu beantragen.

Am 22. Juni 2017 hat der Bundestag den Gesetzentwurf 18/10190  entsprechend der Beschlussempfehlung 18/12831 des Wirtschaftsausschusses in der Ausschussfassung angenommen. Der Sachkundenachweis wurde gestrichen; die CDU/CSU-Politiker im Wirtschaftsausschuss waren dagegen.

Am 29. März 2017 fand eine Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt, zu der WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich als Sachverständige geladen war (zum Bericht und zur Stellungnahme von Wohnen im Eigentum). Erste Zahlen zur Schadenshöhe aufgrund unqualifizierter Verwaltungen und weitere Argumenten fanden Gehör.

Am 10. November 2016 kam es zur 1. Lesung im Deutschen Bundestag.

Am 31. August 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Damit war die Bundesregierung ihrer Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nachgekommen.

 


 

 

Zur Position von WiE

Wohnen im Eigentum e.V. hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum begrüßt. "Das Gesetz kann ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Wohnungseigentum werden", erklärte WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich im September 2016. "Wir haben seit 2008 darauf hingearbeitet und diese Forderung immer wieder in die Politik eingebracht, wohl wissend, dass es galt, dicke Bretter zu bohren." WiE kündigte an, sich aktiv am weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen und füür Verbesserungen einzutreten.

  • Eine Kernforderung war die Abschaffung der "Alte-Hasen-Regelung". WiE schlug dagegen eine 5-jährige Frist zur Ablegung der Sachkundeprüfung als Voraussetzung zur Beibehaltung der Zulassung vor. Heinrich: "Alte Hasen müssen keine mehrjährige Ausbildung mehr durchlaufen. Aber sie sollen nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, denn aus der Beratung wissen wir, dass lange nicht alle 'alte Hasen' sach- und fachkundig sind."

Der Verband wies zudem auf weitere notwendige Verbesserungen hin: 

  • Gleichbehandlung des WEG-Verwalters mit dem Versicherungsvermittler und dem Finanzanlagenberater, also keine halben Sachen und keine "LIght"-Version bei der Berufszugangsregelung für gewerblich tätige WEG-Verwaltungen,
  • Sachkundenachweis auch für alle Objektbetreuer (nicht nur für die Gewerbetreibenden),
  • die Einführung einer verpflichtenden Betriebshaftpflichtversicherung (und nicht nur einer Vermögensschadenshaftpflicht) für Verwaltungen,
  • die Pflicht zur Fort- und Weiterbildung,
  • ggf auch eine Berufszugangsregelung für gewerblich tätige Sondereigentumsverwalter/innen.

 

Stellungnahmen / Positionspapiere

 

WiE-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Berufszulassung von WEG-Verwalter/innen; der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist im Vergleich mit den Schadenskosten der Wohnungseigentümer akzeptabel (Stand: März 2017). Anlass: Anhörung zum Gesetzentwurf vor dem Wirtschaftsauasschuss des Deutschen Bundestags
[ Ausschussdrucksache 18(9)1159 I PDF ]

Defizite in der Berufsqualifikation von WEG-Verwaltern. Ausgewählte Fallbeispiele
Zur Ausübung der Tätigkeit als WEG-Verwalter bedarf es bislang keinerlei beruflicher Mindestanforderungen oder Versicherungspflicht. Das will wohnen im eigentum ändern und dokumentiert Fälle, um Politik und Gesetzgeber auf die Notwendigkeit von Gesetzesreformen aufmerksam zu machen. Eine erste Fallbeispielsammlung hat der Verbraucherschutzverband zusammengestellt. (Stand: September 2014)
[ PDF | 265 KB ]

Versicherungspflicht für WEG-Verwalter
Zu der Forderung von wohnen im eigentum nach einer gesetzlich geregelten Versicherungspflicht für WEG-Verwalter zum Nachlesen:
Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften
(Stand: Juli 2014)

Positionspapier Wohnen im Eigentum e.V.
Welche Forderungen Wohnen im Eigentum e.V. im Einzelnen stellt und wie diese begründet werden, steht im Positionspapier „Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter“. (Stand: Mai 2010)

Kurzfassung Positionspapier
Einführung beruflicher Zugangsvoraussetzungen für gewerblich tätige Immobilienverwalter - Forderungen des Verbraucherschutzverbandes wohnen im eigentum e.V. (Stand: Oktober 2012)

 

Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 24.8.2018: Fortbildungspflicht für WEG-Verwalter im Bundesrat - Fortsetzung der Real-Satire?

Pressemitteilung vom 20.6.2017: Berufszulassung für WEG-Verwalter wird am 22.6.2017 verabschiedet

Pressemitteilung vom 13.6.2017: Berufszulassung für WEG-Verwalter kurz vor der Verabschiedung

Pressemitteilung vom 23.5.2017: Fragwürdiges IHK-Zertifikat: Verwalter für Wohnungseigentum werden in drei Tagen

Pressemitteilung vom 28.3.2017: Berufszulassung für Wohnungseigentums-Verwaltungen dringend erforderlich

Pressemitteilung vom 1.3.2017: Berufszulassung für WEG-Verwalter: Deutschland ist Nachzügler!

Pressemitteilung vom 8.11.2016: Noch zu viele Ausnahmen im Gesetzentwurf!

Pressemitteilung vom 19.10.2016: Keine halben Sachen bei der Berufszugangsregelung für Verwaltungen

Pressemitteilung vom 31.8.2016: Berufszulassungsregelungen für Verwalter von Wohnungseigentum - der Gesetzentwurf ist da!

Pressemitteilung gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund vom 1.9.2015: Keine alte-Hasen-Regelung für Wohnungseigentums-Verwalter

Pressemitteilung vom 17.7.2015: Berufszulassung für WEG-Verwalter kommt!

Pressemitteilung vom 12.1.2011: Anlegerschutz auch für Wohnungseigentümer

Pressemitteilung vom 12.11.2009: Wer nichts wird, wird Immobilienverwalter?
 

Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums von 2010
Das Ministerium hielt den Sachkundenachweis für überflüssig, lesen Sie hier, warum:  Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.