BMJV lädt zum Verbändegespräch zur WEG-Kontenkontrolle ein
14.4.2016 Mit der Aktion „Wir müssen leider draußen bleiben“ (siehe unten!) hat WiE im politischen Berlin viel Wirbel gemacht. Aufhänger war das Gesetzgebungsverfahren für ein Zahlungskontengesetz für Verbraucher. In dieses Gesetz wurden die Vorschläge von WiE für mehr Transparenz und Sicherheit für WEG-Konten zwar nicht aufgenommen. Aber es wurde WiE und vielen Wohnungseigentümern zugesichert, dass das Bundesjustizministerium (BMJV) ein Verbändegespräch zu WEG-Konten durchführen wird, um den Reformbedarf des Wohnungseigentumsgesetzes zu ermitteln. Dieses von WiE initiierte Verbändegespräch findet am 19. April statt. Neben Vertreter aus dem BMJV werden die Kreditwirtschaft und die Verwalterverbände daran teilnehmen - und natürlich auch WiE! Haus & Grund nimmt nicht teil und hat zu dem Thema bisher keine Position.
---> WiE berichtet hier über das Ergebnis des Verbändegesprächs
Bundestag zum Zahlungskontengesetz: WEG-Kontensicherheit wird geprüft
Aktion "Wir müssen leider draußen bleiben" von Wohnen im Eigentum stößt Reform des Wohnungseigentumsgesetzes weiter an
25.2.2016 Der Bundestag hat die Forderungen der Wohnungseigentümer nach mehr Sicherheit und Transparenz für WEG-Konten im neuen Zahlungskontengesetz nicht berücksichtigt. Dennoch gelang es WiE, die Rechte von WEGs als Bankkunden zum politischen Thema zu machen. WiE setzt nun auf Zusagen verantwortlicher Politiker, sich der Problematik anzunehmen und eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes anzugehen.
"Wir müssen leider draußen bleiben" - das gilt nun auch beim Zahlungskontengesetz. Wieder einmal wurde eine Chance verpasst, den Verbraucherschutz für WEGs zu verbessern. Jetzt werden die Gelder vieler WEGs weiterhin auf nicht pfändungs- und insolvenzsicheren Treuhandkonten liegen bleiben, die den Eigentümern in der Regel keine ausreichende Sicherheit ihrer Guthaben ermöglichen. WiE hatte gefordert, die Pflicht zur Anlage von WEG-Geldern auf Eigenkonten mit der WEG als Kontoinhaberin ins ZKG aufzunehmen. Außerdem sollten Geldinstitute dazu verpflichtet werden, Wohnungseigentümern durch entsprechende Dienste und Informationen die Kontrolle ihrer Konten zu ermöglichen.
Als Erfolg der WiE-Aktion ist das Bewusstsein für das Problem der Intransparenz und mangelnden Sicherheit von WEG-Konten deutlich gewachsen. Viele Politiker wissen jetzt um die Anliegen der Wohnungseigentümer. Denn im Februar haben Wohnungseigentümer - sozusagen von jetzt auf gleich - an die 2.000 Mails an Bundestagsabgeordnete geschickt, um auf die Problematik hinzuweisen. Das blieb nicht ohne Resonanz.
So wird es jetzt weitergehen:
- Laut der Beschlussempfehlung des Bundestags-Finanzausschusses zum ZKG bitten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD die Bundesregierung um Prüfung, ob die Kontensicherheit für Wohnungseigentümer gesetzlich verbessert werden muss. Erinnert wird daran, dass im Koalitionsvertrag eine Stärkung des Verbraucherschutzes für Immobileneigentümer vereinbart ist.
- Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), und weitere SPD-Bundestagsabgeordnete kündigten an, dass die SPD im BMJV ein Verbändegespräch zur Kontenproblematik initiieren wird. Das Ergebnis soll der Entscheidungsfindung dienen, ob entsprechende Regelungen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden müssen.
- Bündnis90/Die Grünen sind da schon weiter. Als Reaktion auch auf die WiE-Aktivitäten zum ZKG und zuvor schon zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erarbeiten sie derzeit einen Bundestags-Antrag für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.
- Mehrere Bundestagsabgeordnete der SPD und CDU versicherten zudem mündlich, eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu befürworten.
WiE-Geschäftsführerin trat als Sachverständige bei öffentlicher Anhörung zum Zahlungskontengesetz auf
25.1.2016 WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich vertrat die Forderung nach mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sicherheit für WEG-Konten in Berlin. Als Sachverständige nahm sie an der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zum Zahlungskontengesetz teil (Video: siehe Link in der Spalte rechts).
Wohnen im Eigentum forderte Änderungen im Entwurf des Zahlungskontengesetzes
WiE nahm das Gesetzesvorhaben für ein Zahlungskontengesetz zum Anlass, konkrete Informations- und Auskunftsrechte für Wohnungseigentümer und -gemeinschaften sowie Kontrollrechte zu fordern. Das Zahlungskontengesetz hat das Ziel,
- allen Verbrauchern Zugang zu einem Konto verschaffen,
- den Anspruch der Verbraucher auf Vergleichbarkeit der Preise für diese Konten gewährleisten sowie
- Transparenz bezüglich der Dienste und Leistungen schaffen.
Da seit dem BGH-Urteil vom 25.3.2015 (AZ: VIII ZR 243/13) höchstrichterlich bestätigt ist, dass WEGs Verbraucher sind, zog WiE daraus die Schlussfolgerung, dass dieses Gesetz auch für Wohnungseigentümer und WEGs Gültigkeit haben muss. Doch Wohnungseigentümer und WEGs wurden dennoch nicht im Zahlungskontengesetz berücksichtigt.
WiE wird sich weiterhin für das Thema stark machen. Die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung wird WiE auch weiter mit Sammlungen von Praxisfällen belegen. Damit es zukünftig nicht mehr heißt: "Wir Wohnungseigentümer müssen leider draußen bleiben."
Die Kernforderungen von WiE
- Konten von WEGs sind als Eigenkonten (bzw. offene Fremdgeldkonten) zu führen mit der WEG als Kontoinhaberin und mit Vollmacht für die Verwaltung.
- Wohnungseigentümern müssen die Preise und die Kontoeröffnungsformulare auf der Website der Bank/Sparkasse leicht zugänglich gemacht werden.
- Zahlungsdienstleister haben den Wohnungseigentümern verschiedene Konto-Kontrolldienste anzubieten (jederzeitige Auskunftspflicht an mindestens zwei benannte Miteigentümer, Online-Einsichtnahme, direkte Zusendung der Bankauszüge an den Verwaltungsbeirat, Verfügungsbeschränkungen u.a.) und ihnen Informationen hierzu allgemein zugänglich auf ihrer Website und in ihren Filialen zur Verfügung zu stellen.
- Bei berechtigtem Interesse – d.h. in nachweisbaren Krisensituationen – muss allen Wohnungseigentümern, die sich legitimieren können, Auskunft über und Einsicht in die WEG-Konten gewährt werden. Auch Informationen über diese Möglichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
- WEG-Konten dürfen nicht als Quasi-Geschäftskonten oder als Unterkonten einer Verwaltung auf der Basis eines Rahmenvertrages zwischen Bank und Verwaltung geführt werden. WEG-Konten müssen individuell abgeschlossen werden und auch nach einem Verwalterwechsel beibehalten werden können.
Lesen Sie hier die ausführliche WiE-Stellungnahme zum Entwurf des Zahlungskontengesetzes.
Unsere Aktion – Ihre Unterstützung
Sie möchten unsere Lobbyarbeit im Interesse aller Wohnungseigentümer unterstützen?
- Schreiben Sie uns weitere Berichte über Ihre Bankenerfahrungen in Bezug auf das WEG-Konto. Wir sammeln und sichten alle Berichte, auch wenn wir Ihnen keine individuelle Antwort geben und Nichtmitglieder auch nicht hierzu beraten können.
- Sie kennen ein Kreditinstitut oder arbeiten in einem, das unsere Forderungen längst umsetzt? Dann nenen Sie uns das sehr gern als gutes Beispiel.
16 persönliche Berichte von Wohnunseigentümer-Erfahrungen mit Geldinstituten lesen Sie hier!