Der Fall Feldmann landete inzwischen als Insolvenverfahren vor Gericht. Hier die im Mai 2016 bekannt gewordenen Fakten:

  • Der Verwalter Herbert Feldmann hatte 169 Bewirtschaftungskonten und 169 Sparbücher von über 100 WEGs als Treuhandkonten auf seinen Namen geführt und zur Verschleierung seiner Geldentnahmen über Jahre hinweg Umbuchungen zwischen den Konten der verschiedenen WEGs und seinen Geschäftskonten vorgenommen.
  • Seit November 2013 sind alle „seine“ Konten gesperrt, und die auf den WEG-Konten verbliebenen Restgelder wurden auf Veranlassung der Sparkasse KölnBonn auf ein Sammelkonto überführt. Über die Höhe der verbliebenen Restgelder gibt die Sparkasse KölnBonn seitdem mit dem Argument des „Bankgeheimnisses“ den betroffenen WEGs keine Auskunft.
  • Erst 2015 werden genauere Zahlen bekannt, nachdem eine WEG den Insolvenzantrag stellte: Der Schaden beträgt nach Berechnungen des Insolvenzverwalters 4,6 Mio Euro.. Im Bericht des Insolvenzverwalters, den WiE von einem Mitglied erhalten hat, heißt es, dass die Höhe der Restgelder 206.694,99 Euro beträgt.
  • Bei der Durchsuchung des Verwaltungsunternehmens Feldmann durch die Staatsanwaltschaft am 30.1.2014 wurden von den 169 Sparbüchern gerade mal 30 sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat lediglich 30 Sparkassenbücher sichergestellt. Das lässt den Schluss zu, dass der Schuldner von 139 Sparkonten unter Vorlage der Sparbücher das jeweilige Guthaben abhob, die Sparkassenbücher zurückgab und die Sparkonten auflöste. Der Sparkasse KölnBonn dürfte dieses Vorgehen nicht verborgen geblieben sein. Hätte die Staatsanwaltschaft hier nicht früher kommen können? Vielleicht hätte sie noch ein paar mehr Sparbücher vorgefunden.
  • Aus dem Restguthaben hat sich die Sparkasse KölnBonn selbst bedient.

 

"Selbstbedienung" durch die Sparkassen/Banken – auch entgegen eigener AGBs?

Das Restguthaben aller Treuhandkonten auf dem Namen der Verwaltung Feldmann betrug 252.667,44 Euro. Da einige WEG-Konten ein Minus aufwiesen – insgesamt 45.972,45 € - hat die Sparkasse Köln/Bonn diese Konten – unter Berufung auf das Pfändungsrecht der Sparkassen – zu eigenem Gunsten ausgeglichen und auf das Sammelkonto nur 206.694,99 Euro überwiesen. Außerdem nutzte sie die nach dem 20.11.2013 (Auflösung der Treuhandkonten) noch mittels Daueraufträgen eingehenden Verwalterhonorare in Höhe von 16.628 Euro für einen Sollsaldenausgleich der Privatkonten von Herrn Feldmann. Sie beruft sich dabei auf das Pfandrecht nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen.

Diese Handhabe bei Treuhandkonten ist den Wohnungseigentümern nicht bekannt und auch fragwürdig. In den AGBs der Sparkassen für „Sondervereinbarung Grundstücksverwaltungskonto“ vom Juli 2013 (Treuhandkonten-AGBs) heißt es: „Mit Rücksicht auf die Erklärung des Kontoinhabers wird die Sparkasse weder ein Aufrechnungs- noch ein ihr sonst zustehendes Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf dieses Konto selbst entstanden sind.“

Ach ja, und was macht die Staatsanwaltschaft in Bonn seit Sommer 2013, in dem massenhaft Strafanzeigen gegen Feldmann eingingen? Seit der Bürodurchsuchung am 30.1.2014 sichtet sie die Akten….

Es steht zu befürchten, dass die WEGs nichts oder allenfalls ein paar Cent von ihren Rücklagen zurückerhalten werden (selbst die WEGs mit Pfändungstiteln scheinen wohl leer auszugehen). Denn die Restgelder wurden – gemäß dem BGH-Urteil vom 10.02.2011, IX ZR 49/10 - der Insolvenzmasse von Feldmann zugeordnet. Nach diesem Urteil verlieren die Treuhandkonten ihren Treuhandcharakter, wenn sie für eigene Zwecke des Verwalters genutzt werden: „Es liegt allein beim Treuhänder, ob er die Bindung respektiert oder sich über sie hinwegsetzt. (…) Die Untreue des Treuhänders (hier: Verwaltung) hat zur Folge, dass das Konto insgesamt nicht mehr dem Vermögen des Treugebers (hier: WEG) zugerechnet werden kann.“ Hier wird das große Risiko der Treuhandkonten sehr deutlich.

Die Sparkassen- und Bankenverbände haben für solche Risiken nur ein Achselzucken übrig: „Selbst schuld – Eigentum verpflichtet“. Bleibt die Frage, was die Politik dazu sagt und welche Konsequenzen sie daraus zieht.

Der Bonner Fall ist kein Einzelfall - bundesweit gibt es immer wieder Fälle von Veruntreuungen von WEG-Geldern -, aber ein Präzedenzfall, an dem die Vorgehensweisen bei Veruntreuung, das Verhalten von Sparkassen und Banken sowie die Unabwägbarkeiten, Schäden und Risiken von Treuhandkonten aufgezeigt werden können.