Persönliche Erfahrungen mit WEG-Konten-Einsicht

 

16 persönliche Berichte von Erfahrungen mit Geldinstituten, die Eigentümer in den Unterstützer-Brief an die mit dem ZKG befassten Abgeordneten eingefügt haben, möchten wir Ihnen hier anonymisiert zum Lesen bieten. Diese Mails weisen auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung für mehr Transparenz und Sicherheit von WEG-Konten hin.

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Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft hat erleben müssen, wie die vorherige Verwaltung ohne Beschluss alle Konten der Gemeinschaft kündigte und die beträchtlichen Guthaben auf ein Konto bei der Sparkasse ihres Wohnorts überwies.
Auskunft der beteiligten Kreditinstitute: Wir dürfen nur einem Verwalter Auskunft geben. Bitte konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Auskunft der Rechtsanwälte: Nichts zu machen. Es gibt kein Gesetz, das der Verwaltung das verbietet. Vertrauliche Information eines Kriminalbeamten(!): Das neue Konto war ein Unterkonto eines privaten Kontos der Verwaltung.
Bis heute wissen wir nicht, wie viel Geld wir tatsächlich „verloren“ haben. Innerhalb eines halben Jahres muss es aber bereits mindestens ein hoher fünfstelliger Betrag gewesen sein. Der Schaden fiel allein nur deshalb nicht höher aus, weil die Verwaltung wegen anderer "Delikte" aus dem Amt gejagt werden konnte.
Ich kenne also die Angst, wehrlos den Verlust des in die Wohnung investierten Vermögens erleben zu müssen. Daher unterstütze ich die Aktion von WiE mit aller Vehemenz.

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Eine Hausverwaltung aus Augsburg hat geschickt die Finanzlage einer WEG mit ca. 100 Einheiten in Friedber/Bayern verschleiert. Die Verwaltungsbeiräte hatten keine Möglichkeit die Bankkonto einzusehen bzw. zu prüfen. Erst nach der Wahl einer neuen Hausverwaltung und gerichtlicher Auseinandersetzung konnte die Finanzsituation geklärt werden. Leider war es zum Nachteil der WEG. Die entstandenen Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung, Wahl einer neuen Hausverwaltung sowie Übernahme bzw. notwendige Ergänzungen zu den nur teilweise vorhanden Unterlagen musste die WEG tragen. Als Miteigentümer bin direkt betroffen.

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Unsere WEG hat ein Konto bei der Deutschen Bank. Nach Rückfrage im Jahr 2012 über die Kontostände und Kontobewegungen, so wie über die Verzinsung des Guthabens, wurde uns keine Auskunft erteilt. Die Deutsche Bank erklärte, dass nur der Verwalter das Recht hat, diese Auskünfte zu erhalten. Bei der der darauffolgenden Eigentümerversammlung im Jahre 2012 wurden wir in Kenntnis gesetzt, dass der Verwalter ein zusätzliches Konto bei der Postbank eröffnet hat. Als Grund wurde die bessere Verzinsung bei der Postbank angegeben. Eine Einsichtnahme in sämtliche Unterlagen unserer WEG, wurde durch den Verwalter immer verhindert. Erst durch rechtsanwaltliche Hilfe wurde eine Einsichtnahme zugelassen, welche mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden war.

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In unserer WEG mit über 400 Wohnungen in Engl... ist es nicht möglich, eine umfassende Kontoeinsicht zu erhalten, auch nicht online. Wegen der Größe der WEG ist eine jährliche Überprüfung extrem zeitaufwändig, und selbst der Verwalter findet dafür keine Zeit (und sieht auch keine Notwendigkeit). Da aber offensichtlich der Mehrheitseigentümer ( das sind 2 GMBH&Co.KGs mit ein - und demselben Geschäftsführer) mit fast 75% aller Objekteinheiten sehr hohe Außenstände hat (jedes Jahr aufs Neue), die von der Minderheit subventioniert werden müssen, ist eine umfassende Kontrolle absolut notwendig. Am sinnvollsten wäre eine täglich mögliche ONLINE Einsicht in alle Konten unserer WEG, so wie es auch bei privaten Konten täglich möglich ist, und zwar von jedem einzelnen Eigentümer.

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Das Schicksal hatte nach Jahren ein Einsehen mit uns und uns von einem betrügerischen Verwalter Ende 2011 befreit (Demenz). Er hatte sich auch ein Treuhandkonto eingerichtet, das natürlich leer war, als er ausschied.
Bei dem neuen Verwalter hatten wir zwar ein WEG-Eigenkonto, aber leider kein Einsichtrecht. Er führte die WEG an den Rand des wirtschaftlichen Ruins mit fehlender fachlicher Qualifikation - auch ein noch offenes Thema. Wir konnten sein finanzielles Gebaren nicht stoppen und haben ihn vorzeitig abberufen. Daraufhin hinterließ
er uns ebenfalls ein leeres WEG-Konto. Er hat nichts veruntreut. Er war geschickter: Eine zweckgebundene Sonderumlage von 18.000 € verwendete er dazu, um zusammen mit seinem Anwaltskumpel für 17.500 € Klagen einzureichen, die wir dann tlw. verloren haben oder zurücknehmen mussten.

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Wir haben uns als Eigentümergemeinschaft seit der letzten ordentlichen Eigentümerversammlung mit der Hausverwaltung überworfen. Die für uns positive Konsequenz: Die Hausverwaltung hat uns ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt..Der Nachteil: durch die fristgerechte Kündigung müssen wir mit der Verwaltung noch 7 Monate zusammenarbeiten. Durch das verlorene Vertrauen rückte natürlich unsere ansehnliche Rücklage in den Mittelpunkt des Interesses. Der Beirat wurde aufgefordert, so schnell wie möglich Einblick auf das laufende Konto wie auch das Rücklagenkonto einzufordern. Hierbei ergab sich, dass insbesondere das wichtige Rücklagenkonto als sogenanntes Treuhandkonto geführt wurde und wir als Eigentümer wie auch der Beirat keine Berechtigung haben, bei der Bank Auskunft zu verlangen. Nur die Hausverwaltung ist quasi Partner der Bank. Beirat wie Eigentümer fühlen sich auf Grund dieser Situation in einer - wohlwollend ausgedrückt - angespannten Situation, denn das ehemalige Vertrauen ist natürlich nicht mehr vorhanden. Ein Unbehagen hat sich manifestiert, zumal es sich ja hier um eingezahlte Gelder der Eigentümer handelt. Keinem in unserer Gemeinschaft wäre es auch nur im Traum eingefallen, dass mit dem Wortsinn Treuhandkonto ein zumindest kurzfristige Einblick- und Verweigerungsrecht der Eigentümergemeinschaft einhergeht. Recherchen unsererseits haben ergeben, dass zumindest in der jetzigen Situation nur ein langwieriger, kostspieliger Prozess diesen an und für sich einfachen Wunsch erfüllen würde. Das findet unsere Gemeinschaft ungerecht und hofft auf gesetzliche Änderung .

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Die Hausverwaltung hat die Konten (Giro- und Festgeld-Konto) bei der Münchner Hausbank. Seit Jahren werden bei dem Verwalter die hohen Kontoführungsgebühren beanstandet. Die Gebühren setzen sich aus 'Bankservice-Gebühren' und 'Buchungsgebühren' zusammen. Der Verwalter verweigert dem Beirat zur Kontrolle der Gebühren Einsicht in die vertraglichen Unterlagen zwischen Bank und Hausverwaltung! Auch ein Online-Zugang zu den Konten mit 'Lese-Rechten' wird vom Hausverwalter nicht ermöglicht. Nach Rücksprache mit der Bank wäre dies problemlos möglich, jedoch muss dies der Hausverwalter gestatten! Inzwischen gibt es in München Hausverwaltungen die damit werben, dass sie auf 'Bankservice-Gebühren' verzichten würden. (Bankservice-Gebühren sind versteckte Verwalterdienstleistungen, die von den Wohnungseigentümern über die Kontoführungsgebühren zu den Verwaltergebühren zusätzlich bezahlt werden). Viele Wohngemeinschaften haben diese Kostenfalle noch nicht entdeckt!

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In meiner Rolle als Beirat unserer Wohnungsseigentümergemeinschaft habe ich mich, um bessere Argumente für eine Umstellung unserer WEG-Konten auf offenen Fremdgeldkonten zu sammeln, mit verschiedenen Bankinstituten unterhalten. Hierbei habe ich folgende Erfahrungen gemacht:

  1. Einige Banken wussten nicht einmal, was ich mit ' offenem Fremdgeldkonto' meine und wollten sich mit mir über ein Währungskonto unterhalten.

  2. Andere Bankberater hatten von 'offenen Fremdgeldkonten' gehört, boten diese aber für WEGs nicht an.

  3. Bei den Banken, bei denen Fremdgeldkonten angeboten wurden, gab es unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wie ein WEG-Mitglieder auf diese Konten zugreifen dürfe.
    Für die Banken war immer die Verwaltung ihr Kunde und ohne deren Zustimmung gab es keine Auskunft.
    Einige Banken boten allerdings an, wenn ein entsprechender Beschluss vorläge, ausgewählten WEG-Mitgliedern entsprechende Rechte einzuräumen.

Mir bot sich ein recht inhomogenes Bild bei den Banken. Dies verunsichtert sowohl die WEGs als auch die Verwalter. Die Konten unserer WEG wurden mittlerweile umgestellt, Auskünfte der Bank erhalten wir aber nach wie vor nur über unsereren Verwalter.
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Nachdem im Dezember 2015 die bisherige Hausverwaltung aufgrund gravierender Mängel und unsachgemäßer  Verwaltung (längst überfällig) durch eine neue Hausverwaltung ersetzt wurde, verweigert die alte Hausverwaltung die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen und hat das verbliebene Vermögen der Eigentümergemeinschaft an die einzelnen Eigentümer nicht nachvollziehbar ausbezahlt. Bis zum heutigen Tag ist eine fundierte Übersicht über die Finanzen nicht möglich, Lieferanten können nicht bedient werden und grundsätzlich ist auch eine Verschleierung von Veruntreuung durch die alte Hausverwaltung erleichtert, sofern es hierzu kam.

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Vor fünf Jahren stellte unsere WEG-Verwaltung ohne jede Nachricht ihre Tätigkeit ein. Briefe, Faxe, Emails wurden nicht beantwortet, ans Telefon ging niemand mehr. Bevor eine Klärung möglich war, meldete sich ein Miteigentümer bei mir, um mitzuteilen, dass unsere Versicherung die Entschädigung für seinen Wasserschaden nicht zahlen würde, weil die Versicherungsprämie nicht fristgerecht bezahlt worden sei; drei Tage blieben uns noch, das nachzuholen. Telefonate mit der Bank. Dabei erfuhren wir, dass die Verwaltung Kontoeigentümer unseres WEG-Kontos war. Kopien von Ausweisen und anderen Unterlagen, natürlich beglaubigt, gingen an die Bank, die uns wohlgesonnen war; die Versicherungsprämie wurde rechtzeitig bezahlt! Aus dieser Erfahrung kann ich jeder WEG auch dann, wenn sie Kontoeigentümer ist, raten, für solche Notfälle eine Bankvollmacht für den Verwaltungsbeirat vom Verwalter zu fordern.

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Bei einem Verwalterwechsel in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde vom abgewählten Verwalter das Rücklagenkonto mit einem 6-stelligen Betrag einfach aufgelöst. Hierzu hat es weder einen Eigentümerbeschluss noch irgendwelche Rücksprachen mit dem Verwaltungsbeirat gegeben. Die Kontoauflösung wurde ohne Rücksprache bei der Eigentümergemeinschaft, z. B. vertreten durch den Beirat, von der Bank durchgeführt.

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Über Jahre hat unsere Gemeinschaft versucht, Einblick in die Bankunterlagen unserer Gemeinschaft zu erhalten. Es besteht kein Treuhandkonto der Verwaltung. Die Konten werden auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt, die Bank weigert sich allerdings, der Gemeinschaft Einblick und Auskunft zu geben.

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Der ehemalige Verwalter unserer WEG hat unser Geld auf einem WEG-Treuhandkonto verwaltet. Wir konnten ihm mit unserem neuen Verwalter nachweisen, dass er uns über 56.000 € unterschlagen hatte.  Deshalb kann ich die Aktion nur unterstützen und hoffe auf den deutschen Rechtsstaat.

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In obigem Veruntreuungsfall etc. ist generell die Bank bis heute nicht bereit, Auskünfte ("Bankgeheimnis") über Sparbuch-Kontostände zu erteilen. Diese Haltung ist m.E. in diesem Veruntreuungsfall sehr kontraproduktiv. Wenn die Bank von sich aus Informationen herausgeben würde, es sind notabene über 2000 Geschädigte vorhanden, würden den vielen Spekulationen Einhalt geboten, um nur "Geldwäsche" zu nennen. Entsprechende Gesetze sollten schnellstens angepasst werden.
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Als Eigentümerin in einer WEG und gewählte Verwaltungsbeirätin erhalte ich bei der örtlichen Bank bei welcher ich auch Kunde bin keinerlei Auskunft über die Konten der WEG. Auch Keinerlei Kopien von Kontoauszügen. Und das trotz Beschluss und Vollmachten der anderen Eigentümer. Im Rahmen der Rechnungsprüfung legt die Verwaltung regelmäßig lediglich Kopien einzelner Auszüge vor und dies auch nur nach mehrfacher Aufforderung. Das Ganze ist wegen fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen ein mühsames Geschäft.

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Ich bin als Wohnungseigentümerin und Verwaltungsbeirätin durch den genannten Fall Feldmann im Bonner Raum betroffen, den ich mit aufgedeckt habe. In dem Zusammenhang habe ich leider mit der Sparkasse KölnBonn die Erfahrungen gemacht, welche die Geschäftsführerin des Vereins wohnen im eigentum e.V., Frau Gabriele Heinrich, bei der Anhörung im Bundestag am 25.01.2016 als Sachverständige angesprochen hat. Ich kämpfe für "meine" Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam mit Rechtsanwälten nach wie vor um unser Geld. Besonders schwierig gestaltet sich dies dadurch, dass Gesetzgeber und Rechtsprechende solche Fälle in dem Ausmaß noch nicht zu beurteilen hatten, weshalb auch die Gerichte teilweise regelrecht hilflos sind. In solchen Fällen droht immer David gegen Goliath zu verlieren oder: ein Kampf gegen Windmühlen. Solange kein angemessener gesetzlicher Rahmen hier ein zeitgemäßes Gerüst bietet, das der zunehmenden Bedeutung von Wohnungseigentum gerecht wird und an dem sich die Rechtsprechung orientieren kann, werden aus "Sicherheitsgründen" keine wegweisenden und mutigen, verbraucherfreundlichen Urteile gesprochen. Das ZKG ist eine wichtige Chance für die inzwischen auch als Verbraucher anerkannten WEGs.