WiE will mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer*innen

Was ist überhaupt Verbraucherschutz und was bedeutet dieser für das Wohnungseigentum? „Verbraucherschutz – find ich gut!“ – so die Meinung vieler Bürger und Eigentümer. Der Begriff ist positiv besetzt, sodass viele die WiE-Forderung begrüßen werden. Aber was steht dahinter? Gilt Verbraucherschutz überhaupt für das Wohnungseigentum?

Verbraucher sind den Herstellern und Vertreibern von Waren und Dienstleistungen strukturell unterlegen. Sie können infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung unangemessen benachteiligt werden. Ziel und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen, vor allem durch Aufklärung, Beratung und gesetzliche Schutzregelungen.

Wohnungseigentümer sind Verbraucher. Auch der Verband – die WEG – handelt als Verbraucher, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Doch bei der Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes 1951 war der Verbraucherschutz noch kein relevantes Thema. Der Gesetzgeber ist nicht davon ausgegangen, dass Wohnungseigentümer den Dienstleistern o.a. strukturell unterlegen sind und zudem mit den Gesetzesvorgaben überfordert sein könnten. Das WEGesetz fußt noch auf dem Leitbild des „mündigen Bürgers“.

Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik gehen aber heute davon aus, dass der Status „mündiger Verbraucher“ kein Zustand sein kann, sondern bestenfalls ein Ziel. Unterschieden wird jetzt zwischen

  • verantwortungsbewussten Verbrauchern,
  • vertrauenden Verbrauchern (sie wollen keine Experten auf jedem Gebiet werden, haben den Wunsch nach einfachen Regelungen) und
  • verletzlichen Verbrauchern (sie haben es schwer, mit den Herausforderungen der Alltags- und Lebensökonomie zurecht zu kommen, befinden sich in Notlagen oder können schnell in Notlagen geraten).

Alle diese Verbraucher-„Typen“ – vielleicht noch ergänzt um den ignoranten Verbraucher, der sich auf das Engagement anderer verlässt – gibt es unter den Wohnungseigentümern.

Das Leitbild des WEGesetzes und die Ausgestaltung des WEGesetzes sind somit nicht mehr zeitgemäß und nicht bedarfsgerecht. WiE fordert, dass das WEGesetz am modernen Verbraucherleitbild orientiert wird und eben nicht am Phantombild des mündigen Bürgers/Verbrauchers. Das bedeutet: Einzuführen oder zu verbessern sind

  • Marktregulierungen und Marktbeschränkungen,
  • Vorgaben an die Wohnungseigentumsverwaltung,
  • Konkretisierungen und Klarstellungen, die den Wohnungseigentümern Vermögensschutz, Rechtssicherheit und Orientierung bieten,
  • Kontrollinstrumente, damit Wohnungseigentümer ihre Rolle als Auftraggeber und Eigentümer adäquat wahrnehmen können, und
  • erleichterte Streitbeilegungswege.

Auch WiE will keine Durchregulierung, Aufgabe der Privatautonomie oder sogar Bevormundung. Doch es müssen Leitplanken und Orientierungsrahmen vorgegeben werden, also vielfach Mindeststandards gesetzt werden. Genau das versteht WiE unter einem notwendigen Mehr an Verbraucherschutz. Die ausführliche Version dieses Artikels als PDF-Datei "Mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer?"