Aktueller Stand - WEGesetz-Reform 2020 abgeschlossen:
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG (PDF)

 

Neue Spielregeln im Wohnungseigentum

  • Der Bundestag hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am 17.09.2020 beschlossen.
  • Die wichtigsten Änderungen im Überblick
  • Die abschließende Bundestagsdebatte können Sie sich hier anhören.
  • Lesen Sie hier die ausführliche WiE-Pressemitteilung dazu – ganz am Ende mit einer Liste der wichtigsten Änderungen, die nun auf Sie als Wohnungseigentümer zukommen.

 

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich über dei Sommerpause hinweg auf umfassende Änderungen am Reformentwurf für ein neues Wohnungseigentumsgesetz geeinigt, um ein ausgewogenes Gesetz zugunsten der Wohnungseigentümer zu schaffen. Hier lesen Sie mehr dazu.

 

Ohne Verabschiedung der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind Bundestag und Bundesrat in die Sommerpause gegangen. Mehr dazu lesen Sie hier.

 

SPD und CDU/CSU wollen WEGesetz-Reform noch verbessern

Es wird noch Änderungen am Entwurf für die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes geben! Darauf haben sich die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen am 18. Juni verständigt. (Mehr lesen).

 

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss

Diese fand am 27.05.2020 statt. Auch WiE-Vorstand Gabriele Heinrich war als Sachverständige eingeladen. Die WiE-Position: Der Gesetzentwurf wird seinen selbst gesteckten Zielen nicht gerecht.

Erreicht werden sollen mehr Rechtsklarheit, mehr Rechtssicherheit, weniger Gerichtsverfahren sowie ein Abbau von Sanierungsstaus durch die Erleichterung baulicher Maßnahmen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und der Verkehrswende geleistet werden und – so die Behauptung – auch der Verbraucherschutz soll verbessert werden. Doch bei einem genauen Blick in den Gesetzentwurf mit Analyse der Folgewirkungen wird deutlich, dass mit den vorgesehenen Maßnahmen diese Versprechen nicht gehalten werden (können). „Der Entwurf des WEMoG wird in keiner Weise den Anforderungen gerecht, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind“, so das Fazit von Gabriele Heinrich. Der Bundestag muss umsteuern und nachbessern.

Es gab keine Live-Übertragung der öffentlichen Anhörung. Hier finden Sie einen Bericht und den Link zum Wortprotokoll

 

Beginn der Debatte im Bundestag

Der Gesetzentwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) wurde am 06.05.2020 in den Bundestag eingebracht und zur Beratung an die Ausschüsse, federführend den Rechtsausschuss überwiesen.