Das BMJV und das Bayerische Justizministerium haben am 05.07.2018 einen Gesetzentwurf mit Regelungen für Barrierefreiheit und E-Mobilität sowie einen internen Diskussionsentwurf mit weitergehenden Änderungen vorgelegt. Wohnen im Eigentum (WiE) und andere Verbände wurden aufgefordert, schriftlich Stellung zu den Entwürfen zu beziehen. Wir fassen hier für Sie zusammen, welche Position WiE vertritt und welche Schwerpunkte die anderen Verbände ifür eine Reform des WEGesetzes setzen. Machen Sie sich selbst ein Urteil, ob und inwieweit die Vorstellungen der verschiedenen Verbände mit den Interessen der Wohnungseigentümer deckungsgleich sind, harmonieren, konkurrieren oder sogar zum Nachteil der Wohnungseigentümer gereichen.

 

WiE: Endlich eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes!?

WiE begrüßt es ausdrücklich, dass das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) umfangreicher reformiert werden soll als im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgeführt. Der Handlungsbedarf ist groß und seit Jahren überfällig! Der Diskussionsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“ enthält zahlreiche zustimmungswerte Vorschläge, insbesondere auch zur Stärkung des Verwaltungsbeirates als wichtigem Kontrollgremium der WEGs. Auch der Entwurf des BMJV zur Förderung der Elektromobilität und Barrierefreiheit wird von WiE grundsätzlich begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen in den Diskussionsentwürfen sind aber – insgesamt bewertet – noch nicht weitgehend genug, um die Defizite, die fehlende Praxistauglichkeit, die Schieflagen (!) und strukturellen Probleme (Konstruktionsfehler) auszugleichen bzw. zu beheben. Des Weiteren werden sich die Wohnungseigentümer mit ihren Problemen und berechtigten Belangen darin nicht wiederfinden. Die Vorschläge sind noch zu wenig verbraucherorientiert und enthalten zu wenige Verbesserungen im Sinne der Wohnungseigentümer.

>> Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme von WiE

 

Das sagen die anderen Verbände zu den Diskussionsentwürfen

(Links zu den Stellungnahmen in der rechten Spalte!)

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), dessen Mitglieder als Bauträger viele Wohnungseigentumsanlagen errichten, begrüßt die Entwürfe, ist jedoch der Auffassung, dass die Vorschläge Anpassungen erfordern und es zu der, auch aus Sicht des BFW dringend erforderlichen, WEGesetz-Reform weiterer Vorschläge bedarf. Kritisch sieht der BFW die in den Diskussionsentwürfen vorgeschlagenen Regelungen zur Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht, da diese aus seiner Sicht keinen ganzheitlichen Reformansatz darstellen würden. Insbesondere der Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum Einbau einer Ladestation sei problematisch, weil dieser Anspruch die mietrechtliche Systematik durchbreche, wonach grundsätzlich ausschließlich der Vermieter als Eigentümer entscheiden müsse, welche baulichen Veränderungen an seiner Immobilie vorgenommen werden.

Die Stellungnahme der Bundesnotarkammer (BNotK) beschränkt sich auf die Bereiche mit Bezug zur notariellen Tätigkeit. Hier sieht die Bundesnotarkammer weiteren, über die vorgelegten Diskussionsentwürfe hinausgehenden, Reformbedarf. Die Bundesnotarkammer fordert bespielsweise klare Regelungen hinsichtlich der Entstehung der rechtsfähigen WEG.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt grundsätzlich die vorgelegten Diskussionsentwürfe, ist aber der Auffassung, dass diese nicht ausreichen, um das Wohnungseigentumsrecht zukunftsfähig zu machen. Er hat daher zahlreiche eigene Vorschläge in seine Stellungnahme mit eingebracht. Der DDIV plädiert für eine vollständige Überarbeitung und Neustrukturierung des Wohnungseigentumsrechts und warnt vor Flickschusterei. Er sieht vor allem Regelungsbedarf im Bereich der Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht, fordert jedoch auch eine Erweiterung und Klarstellung der Entscheidungsbefugnisse der Verwaltung sowie Zusatzhonorare für Verwalter bei besonderem Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus fordert der DDIV eine echte Berufszulassungsregelung für Berufsverwalter durch gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Fortbildungsvoraussetzungen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert in seiner Stellungnahme eine umfassende Reform und warnt diesbezüglich vor kurzfristiger Umsetzung. Es sei laut DAV wichtig, auch angrenzende Vorschriften, z.B. im Insolvenzrecht oder im Bauträgerrecht, mit zu reformieren. Die Reformvorschläge des DAV beziehen sich vor allem auf gesetzessystematische sowie verfahrensrechtliche Änderungen. Daneben wird eine umfangreiche Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht gefordert. Außerdem fordert der DAV in einigen Bereichen eine Erweiterung der Befugnisse des Verwalters, so z.B. die Möglichkeit der Geltendmachung von Hausgeldern ohne Beschlussfassung, die Befugnis, Vollstreckungsmaßnahmen jedweder Art zu veranlassen und die Erweiterung der Notkompetenzen zur Kostenminimierung.

In der Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes (DMB) werden weitgehende Forderungen zur Stärkung und Ausweitung von Mieterrechten aufgestellt. Diesbezüglich sei eine umfassende Angleichung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht erforderlich. So soll laut Deutschem Mieterbund beispielsweise gesetzlich angeordnet werden, dass der vermietende Wohnungseigentümer nicht verpflichtet ist, Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, die mietvertraglichen Vereinbarungen widersprechen, einzuhalten oder umgekehrt für deren Einhaltung durch den Mieter zu sorgen. Mieter sollen im Falle einer Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum außerdem die Eigentümergemeinschaft direkt in Anspruch nehmen können.

Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) legt den Schwerpunkt seiner Stellungnahme vor allem auf die Themen Elektromobilität, demografischer Wandel und Digitalisierung. Die in den Diskussionsentwürfen vorgesehene Privilegierung für die Errichtung einer Ladestation benachteilige Vermieter, da diese, anders als bei einem Anspruch des Mieters auf Barrierefreiheit, ihre Zustimmung nicht von einer Sicherheit für die Kosten des Rückbaus abhängig machen dürften. Der GdW fordert in seiner Stellungnahme außerdem Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltertätigkeit, wie z.B. die rein elektronische Archivierung, die Durchführung von Online-Eigentümerversammlungen und die ausschließlich digital geführte Kommunikation. Schließlich schlägt der GdW vor, die Erstellung mittel- bis langfristiger Instandhaltungspläne als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden kann, ausdrücklich im WEGesetz zu regeln.

Der Zentralverband Haus & Grund begrüßt grundsätzlich die vorgelegten Entwürfe. Der Schwerpunkt der Stellungnahme von Haus & Grund liegt beim Erfordernis der Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Hier fordert Haus & Grund eine umfassende Stärkung der Rechte der Immobilieneigentümer gegenüber ihren Mietern.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) schließt sich grundsätzlich dem bayerischen Diskussionsentwurf für ein neues WEGesetz an und begrüßt die Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der werdenden Eigentümergemeinschaft, für die Erleichterung von Modernisierungsmaßnahmen und für eine generelle Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung, unabhängig von der Zahl der erschienenen Wohnungseigentümer. Außerdem befürwortet der VPB eine Stärkung des Ehrenamts des Verwaltungsbeirats durch Konkretisierung seiner Aufgaben, Anpassung der Anzahl der Beiräte an die Größe der WEG und einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Den Diskussionsentwurf zur Elektromobilität sieht der Verband Privater Bauherren kritisch, da er Eigentümer und Vermieter unverhältnismäßig belaste. Zur Errichtung einer Ladestation fordert der VPB deshalb ein berechtigtes Interesse des Mieters, erweiterte Möglichkeiten des Vermieters zur Verweigerung der Erlaubnis und eine Rückbauverpflichtung des Mieters.