Aktueller Stand - WEGesetz-Reform 2020 abgeschlossen:
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG (PDF)

 

Position von WiE

Das Wohnungseigentumsgesetz bedurfte einer grundlegenden Modernisierung, es musste angepasst werden an die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer/innen und die Entwicklungen im Wohnungseigentum in den letzten Jahrzehnten. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass Wohnungseigentümer/innen und Wohnungseigentümergemeinschaften Verbraucher sind. Erweiterte Auskunfts- und Informationsrechte sollten im WEGesetz zu verankern werden, auch gegenüber Dritten, z.B. Banken. Weiter Forderungen: moderne Vorgaben an die gemeinsame Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, besserer SChutz für das gemeinschaftlich gebildete Vermögen, Verankerung von Anforderungen an den Verwalterberuf im WEGesetz.

WiE konnte nicht alles durchsetzen, aber hat im Gesetzgebungsverfahren auf Vorteile für die Wohnungseigentümer hingewirkt. Das Ergebnis finden Sie hier.

 


Verbraucherleitbild

WiE will ein Mehr an Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer – Was ist überhaupt Verbraucherschutz und was bedeutet dieser für das Wohnungseigentum?

„Verbraucherschutz – find ich gut!“ – so die Meinung vieler Bürger und Eigentümer.  Der Begriff ist positiv besetzt, sodass viele die WiE-Forderung begrüßen werden. Aber was steht dahinter? Gilt Verbraucherschutz überhaupt für das Wohnungseigentum?

>> Lesen Sie mehr zum Thema Verbraucherleitbild

 


Veröffentlichungen (vor 2018)

 
WiE-Vorschläge zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
[PDF - 297 KB]

 

Appell an die Bundestagsparteien
>> Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer jetzt in die Wahlprogramme aufnehmen

 

Antrag von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN vom 13.4.2016:
>> "Wohneigentumsrecht umfassend reformieren und modernisieren"

 

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode enthält eine
>> Reihe von Punkten, die wichtig für Haus- und Wohnungseigentümer sind.

 

Positionspapier: "Mehr Verbraucherschutz bei der Fremdverwaltung von Wohnungen und zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten für Wohnungseigentümer. Betrifft: Vorhaben des Koalitionsvertrages"
[ PDF | 166 KB ]

 

Unbekannt und unbeachtet - Wohnen im Eigentum e.V. hat 2011 mit einer kritischen Festschrift auf die Bedeutung, die Entwicklung und den Reformbedarf des Wohnungseigentums hingewiesen. Lesen Sie dazu auch die Meldung 60 Jahre Wohnungseigentumsgesetz – eine Erfolgsgeschichte?

 

Eigentümer in den Fokus! - auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema "60 Jahre Wohnungseigentum" analysierten Wohnen im Eigentum e.V. sowie andere Verbände und Experten die Lage.

 

Antwort der Bundesregierung - vom 29.06.2011 auf eine kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen zum Reformbedarf beim WEGesetz.

 

Stellungnahmen von Wohnungspolitikern auf eine Befragung von wohnen im eigentum zur Antwort der Bundesregierung 29.06.2011 und zu den Zukunftsaufgaben der Politik für das Wohnungseigentum. Hier die Antworten von Sören Bartol - Heidrun Bluhm - Peter Götz - Sebastian Körber - Daniela Wagner.

 

Antwort des Bundesjustizministeriums vom 31.05.2010 auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Norbert Geis, die Einführung einer gesetzlichen Stimmrechtsbegrenzung auf Wohnungseigentümerversammlungen zu prüfen.

 

Antwort der Bundesregierung vom 05.01.2009 auf eine kleine Anfrage der FDP zur Entwicklung beim Wohnungseigentumsgesetz seit der Reform von 2007

 

"WiE-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksache 16/887"
[ PDF | 152 KB ]