"Wohnen wird bezahlbarer, indem die Kosten für das Bauen, Kaufen und die Bewirtschaftung von Wohnimmobilien gesenkt werden. Der Staat ist gefordert, Mieterhöhungen zu begrenzen, Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu harmonisieren und eine verbrauchergerechte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes umzusetzen."
In einem gemeinsamem Positionspapier haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und interessierte Mitgliedsverbände, darunter WiE, zum Thema „Bezahlbares Wohnen“ positioniert. Dabei hat sich WiE als Interessensvertreter der Wohnungseigentümer auf die Ausarbeitung von Forderungen in zwei Bereichen konzentriert: Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Sanierungen & Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Das im November 2019 veröffentlichte Positionspapier und damit auch die darin festgehaltenen Forderungen zur WEGesetz-Reform werden vom Verbraucherzentrale Bundesverband und weiteren 12 großen Verbraucherverbänden getragen. Das sollte ein deutliches Zeichen für den Gesetzgeber sein, das neue WEGesetz entsprechend verbrauchergerecht zu gestalten.
Die gemeinsamen Forderungen zum WEGesetz:
(Auszug, vollständiges Positionspapier "Bezahlbares Wohnen" hier)
- Mitwirkungsrechte und -pflichten der Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums stärken,
- Verwaltungsbeirat als Interessensvermittler und Kontrollorgan der Verwaltung ausbauen,
- Verwalterposition bezüglich seiner Verantwortlichkeit gegenüber den Wohnungseigentümern neu regeln und ggfs. Sanktionierungsmöglichkeiten einführen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich als Verbraucher anerkennen,
- WEG-Vermögenswerte durch Einsichts- und Kontenkontrollrechte für den Verwaltungsbeirat und die Eigentümer/innen absichern,
- praxistaugliche Vorgaben und mehr Transparenz für besonders konfliktträchtige Bereiche schaffen (Jahresabrechnungen, Teilungserklärungen, Werdende WEGs, etc.),
- Vereinfachung von Modernisierungen ermöglichen (Instandhaltungsplanung, Sanierungsfahrplan, Abstimmungsquoren),
- außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren einführen,
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht harmonisieren,
- Aufnahme der „werdenden Gemeinschaft“ in das Gesetz, um Käufer von Eigentumswohnungen während der Bauphase zu stärken,
- Ausbildungsberuf für WEG-Verwalter schaffen und die Zulassung von WEG-Verwaltern neu regeln (Gewerbeordnung).