Im Zuge der anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat Wohnen im Eigentum einen Blick über den Tellerrand geworfen – und gefragt, wie denn andere Länder das Wohnungseigentum gesetzlich regeln. 

Niederlande: Wohnungseigentumsrecht ist konkreter ausgestaltet

04.02.2020. Die Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz hat WiE in einem Treffen mit dem niederländischen Wohnungseigentümer-Verband VvE Belang ausgelotet und diskutiert.

Die Niederländer gelten in Deutschland eher als Pragmatiker und Praktiker denn als Bürokratiemonster. Wie das Gespräch und die Recherchen von WiE zeigen, ist das Wohnungseigentumsrecht (Gesetze plus Reglements) im Vergleich zu Deutschland dennoch konkreter ausgestaltet und bietet somit mehr Orientierungshilfen. Einer der Unterschiede: In den Niederlanden ist die "Vereniging van Eigenaars (VvE)" - die Eigentümergemeinschaft - ein Verein. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums liegt in den Händen der Wohnungseigentümer. 

Lesen Sie hier das Ergebnis: „Von unseren Nachbarn lernen? Wohnungseigentum in den Niederlanden“ (PDF).

Österreich: „Wir sind dem Verwalter ausgeliefert“

06.03.2020. So denken viele Wohnungseigentümer in Österreich – meint Walter Rosifka von der Arbeiterkammer in Wien. In Österreich gilt seit langem das, was in Deutschland mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes eingeführt werden soll: Die „juristische Person“ (Eigentümergemeinschaft) ist in Österreich Träger der gesamten Verwaltung und die Verwalter haben nach außen unbeschränkte Vertretungsmacht.

Welche Erfahrungen die Österreicher mit diesem Wohnungseigentumsgesetz gemacht haben, schildert und bewertet Walter Rosifka, Leiter des Teams Wohnen der Arbeiterkammer Wien, im Interview mit Wohnen im Eigentum. Seine Empfehlung für Deutschland: Diese Rechtskonstruktion nicht einzuführen. Sie hat aus Sicht der Arbeiterkammer, der Interessenvertretung der Arbeitnehmer, zu viele Nachteile für die Wohnungseigentümer. Zum Interview