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Liebe/r Wohnungseigentümer/in,

WiE braucht Rückendeckung und Rückenwind, um die Interessen der Wohnungseigentümer bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu vertreten. Wir sind der Verbraucherverband, der den Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer als seine Kernaufgabe ansieht und sich zur WEGesetz-Reform umfassend zu Wort meldet. Unterstützen Sie uns, indem Sie jetzt Mitglied werden oder als Einzel-Mitglied Ihren Beitrag unkompliziert um einen Förderbeitrag von 30 Euro aufstocken!

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Was steckt hinter diesem Appell?

Setzt sich der aktuelle Entwurf aus dem Bundesjustizministerium durch, werden Sie das Wohnungseigentumsrecht kaum wiedererkennen: Geplant ist eine radikale Umgestaltung des Wohnungseigentumsgesetzes. Neben einigen punktuellen Verbesserungen für die Wohnungseigentümer soll es Neuregelungen geben, die die Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften in eine deutliche Schieflage bringen – zu Gunsten der Verwalter und zu Ungunsten der Eigentümer! Der Entwurf des neuen WEGesetzes begünstigt die Wirtschaft, benachteiligt die Verbraucher (= Eigentümer), steckt voller Risiken für Verbraucher (Eigentümer wie Mieter) und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Ist das noch zu verhindern? Wenn ja, dann nur mit Ihrer Unterstützung! Wohnen im Eigentum braucht Rückendeckung und Rückenwind, damit wir im Umfeld der anstehenden parlamentarischen Beratungen der Reform Ihre Interessen laut und deutlich zu Gehör bringen.

  • Rückendeckung: Je mehr Eigentümer hinter unserer Gegenwehr und unseren Gegenvorschlägen für eine verbrauchergerechte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes stehen, desto besser werden wir Bundestagsabgeordnete überzeugen können. Daher brauchen wir Ihr Engagement, um das Gesetzesvorhaben unter möglichst vielen Eigentümern bekannt zu machen, sie aufzurütteln und dazu zu bewegen, sich unseren Aktionen anzuschließen.
  • Rückenwind: Wir sind ein rein durch die Mitglieder finanzierter Verein. Dennoch müssen wir uns auf politischer Ebene mit den finanzstarken Berufsverbänden der Immobilienwirtschaft messen, die gegen Ihre Interessen agieren. Für diese Arbeit benötigen wir zusätzliche Einnahmen. Je mehr Mittel wir zur Verfügung haben, umso aktiver können wir für Sie werden. Also bitten wir Sie: Werden Sie jetzt Einzel-Mitglied, wenn noch nicht geschehen, oder ändern Sie Ihren Status in "Förder-Mitglied". Natürlich freuen wir uns auch, wenn Ihre WEG kurzfristig Mitglied wird.

Als Mitglied unterstützen Sie natürlich nicht nur unsere politische Arbeit, sondern haben selbst viele ganz konkrete Vorteile: Für einen vergleichsweise geringen Jahresbeitrag von 90 € (zzgl. einmalige Aufnahmegebühr 30 €) bieten wir Ihnen kostenfreie telefonische Rechts- und Bauberatungen, kostenfreie Online-Fortbildungen etwa zur Prüfung der Jahresabrechnung, zum Verwaltervertrag oder zur Kostentragung von Fenstermaßnahmen etc., Rechtsberatung und Vor-Ort-Bauberatung zu fest umrissenen Konditionen, einen geschützten Mitgliederbereich auf der Website mit Arbeitsmaterialien (Info-Blätter, Checklisten, Mustertexte) und vieles mehr! Bedenken Sie im Vergleich, was nur eine Stunde beim Rechtsanwalt kostet! Alle Mitglieder-Vorteile erfahren Sie hier.

Als Förder-Mitglied zahlen Sie für all diese Vorteile freiwillig statt der 90 € einen Jahresbeitrag von 120 €, also 30 € mehr, die für Wohnen im Eigentum eine große Unterstützung wären. Sie können als neues Mitglied gleich mit dem Förderbeitrag einsteigen, dann bitte im Online-Beitrittsformular einfach entsprechend ankreuzen. Wenn Sie bereits Mitglied sind, dann können Sie hier in den Status "Förder-Mitglied" wechseln.

 

Vielen Dank, wenn Sie sich jetzt für die (Förder-)Mitgliedschaft entscheiden! Folgende zentrale WiE-Forderungen unterstützen Sie damit:

  • Keine unbeschränkte Vertretungsmacht für Verwalter, nach der diese für die WEG Verträge, Aufträge oder Kreditaufnahmen auch ohne Beschluss abschließen können. Diese wären für die WEG bindend und müssten von Ihnen bezahlt werden.
  • Keine Generalklausel, nach der Verwalter alle Maßnahmen der „gewöhnlichen Verwaltung“ ohne Beschluss treffen dürfen (Innenverhältnis)
  • Stattdessen: Konkretisierung des Katalogs der Basisbefugnisse der Verwalter
  • Abstrakter Verband WEG darf nur die Verwaltung übernehmen, wenn die dadurch entstehenden Risiken für die Eigentümer ausgeräumt werden (Haftungsproblematik, fehlende Kontrolle etc.)
  • Mehr Rechte und Direktansprüche für die einzelnen Wohnungseigentümer - sie sind die natürliche Kontrollinstanz
  • Aufwertung des Verwaltungsbeirats zum Kontrollorgan des Verwalters
  • Beibehaltung der bisherigen Regeln für die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung (50 % der Miteigentumsanteile)
  • Einschränkungen für weisungsungebundene und unbefristete Stimmrechtsvollmachten an Verwaltungen und Verwaltungsbeiräte; Begrenzung des Umfangs der Stimmrechtsübertragungen
  • Keine umfassende Vertragsfreiheit für Bauträger bei der Einrichtung neuer WEGs
  • Majorisierungsverbot mit Stimmrechtskappung für Bauträger/Veräußerer, sobald Quote von 2/3 „werdende Eigentümer“ erreicht ist
  • Konkretisierung der notwendigen Bestandteile der Jahresabrechnung und der genauen Art und Weise der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen und Hintergründe zum Reformentwurf aus dem Bundesjustizministerium.

Es zählen auf Sie

Gabriele Heinrich
und das WiE-Team der Geschäftsstelle