Zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Einzeleigentümern und WEG fordert WiE in der Stellungnahme zur WEGesetz-Reform Folgendes:
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Eigener direkter Schadensersatzanspruch von Wohnungseigentümern gegen Verwaltung und Dritte ohne den Umweg über die WEG
-> siehe Punkt III. 4. der WiE-Stellungnahme ab Seite 35
- Einheitliche Haftungsregelung bei Schadensersatzansprüchen zwischen den im Wohnungseigentumsrecht beteiligten Personen
-> siehe Punkt III., 6. der WiE-Stellungnahme ab Seite 38
- Die vom WEG-Verband oder von einzelnen Wohnungseigentümern auszuübenden Rechte bzgl. (unerlaubter) baulicher Änderungen am Gemeinschaftseigentum (Rückbau, nachbarrechtlicher Grundstücksangelegenheiten, Schadensersatzforderungen, Unterlassungen) sind klarzustellen (bisher: uneinheitliche Rechtsprechung, Regelungslücken im Gesetz).
-> siehe Punkt III.3. der WiE-Stellungnahme ab Seite 34
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