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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Kommen / Verbraucherschutzverein WiE fordert Anpassung im Wohnungseigentumsgesetz und spezielle Abteilungen für WEG-Streitigkeiten / Wohnungseigentümer angemessen berücksichtigen

09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich und setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Wohnungseigentümer bei der Organisation der Schlichtungsstellen und -verfahren ein.

 

„Gerade für Wohnungseigentümer wird dieses Streitbeilegungsverfahren erstmalig die Möglichkeit eröffnen, Konflikte mit gewerblichen Verwaltungen und anderen Dienstleistern innerhalb von nur 90 Tagen – also schnell und kostenlos oder kostengünstig – zu klären. Damit kann die Zahl teurer WEG-Gerichtsverfahren deutlich reduziert werden“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum. „Können Wohnungseigentümer Streitigkeiten auf diesem Weg beilegen, verbessert dies die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und das Zusammenwohnen bzw. Zusammenwirken der Eigentümer.“

 

Besonderheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums sind bei der Gesetzgebung und bei der Einrichtung der Streitschlichtungsstellen zu beachten, damit Wohnungseigentümer die außergerichtliche Streitbeilegung angemessen nutzen können. So muss berücksichtigt werden, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und gewerblich tätigen Verwaltern sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Verband von Verbrauchern als auch einzelne Wohnungseigentümer das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren beantragen werden. Wenn es um Streitigkeiten mit Dienstleistern geht, können dies auch Verwaltungen im Auftrag der WEG tun.

 

Anpassung im WEGesetz nötig
Bei vielen Streitigkeiten zwischen Verwaltern und WEGs bzw. zwischen Verwaltern und einzelnen Eigentümern kann die Durchführung eines Verfahrens nach dem VSBG als echte Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren angesehen werden – z.B. wenn Verwalter Beschlüsse der WEG nicht ausführen. Andere Fälle bereiten aufgrund der Fristen im WEGesetz allerdings Probleme: Begeht der Verwalter eine Pflichtverletzung und fasst die Mehrheit der Eigentümer in diesem Zusammenhang trotzdem einen positiven Beschluss, muss der bzw. müssen die Eigentümer, die sich gegen diese Pflichtverletzung wehren wollen, zwingend innerhalb eines Monats gerichtlich gegen diesen Beschluss vorgehen. Diese Frist kann nicht eingehalten werden, wenn erst die Schlichtungsstelle angerufen wird. „Für diese Fälle ist unbedingt eine Ergänzung oder Anpassung im Wohnungseigentumsgesetz nötig. Es muss ein Weg gefunden werden, damit Wohnungseigentümer das VSBG angemessen nutzen und nach einer erfolglosen Streitbeilegung doch noch vor Gericht gehen können“, so Gabriele Heinrich.

 

Spezialisierte Abteilungen für WEG-Streitigkeiten
Solange es keine privaten oder öffentlich geförderten Verbraucherschlichtungsstellen für die Streitschlichtung im Wohnungseigentum auf der Grundlage des VSBG gibt, müssen behördliche Auffangschlichtungsstellen der Bundesländer die Schlichtung dieser Streitigkeiten übernehmen. „Für Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Verwaltern müssen fachlich qualifizierte Streitmittler eingesetzt werden“, fordert Gabriele Heinrich. Die Bundesländer sollten dabei länderübergreifend zusammenarbeiten.

 

„Wohnen im Eigentum ist bereit, beim Aufbau dieser Streitbeilegungsstellen mitzuwirken“, erklärt die Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins. Wohnen im Eigentum wird in der Beratung und in seinen Veröffentlichungen auf die alternativen Streitbeilegungsangebote hinweisen und seine Mitglieder beraten, wie sie die Streitbeilegungsverfahren nutzen können.

 

Weitere Informationen:
Gabriele Heinrich
Geschäftsführerin
Wohnen im Eigentum e. V.
Geschäftsstelle
Thomas-Mann-Str. 5
53111 Bonn
Tel. 0228 / 304 126 70
heinrich@wohnen-im-eigentum.de