Glasfaserausbau: Bundesregierung will Eigentümer:innen vor vollendete Tatsachen stellen
08.10.2026. Am Freitag, 9. Oktober 2026, soll der Gesetzentwurf zum Ausbau der Glasfaserleitungen in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Darin vorgesehen ist ein Recht der Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau von Glasfaserleitungen in Mehrparteienhäusern bis zu den einzelnen Wohnungen. Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass der Entwurf in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümer:innen eingreift. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) fehlt zudem ausreichend Zeit, um das Angebot des Netzbetreibers zu prüfen.