Wie Wohnungs- und Hauseigentümer:innen Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer absetzen können
08.05.2025. In vielen Haushalten steht in diesen Wochen die Steuererklärung an. Kosten für bestimmte Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zum Beispiel für Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch, können selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer:innen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was hierbei zu beachten ist und was speziell für Wohnungseigentümer:innen gilt.