Glasfaserausbau - geplantes „Recht auf Vollausbau“ greift zu stark in Eigentumsrechte ein
01.04.2026. Mit dem Referentenentwurf hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes gemacht – und hält an einem bereits im Eckpunktepapier aus dem Juli 2025 vorgeschlagenen Recht der Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf Vollausbau von Glasfaserleitungen in Mehrparteienhäusern bis zu den einzelnen Wohnungen fest. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass der Entwurf massiv in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümer:innen eingreift.