Bau einer Gartenhütte: Auf die Größe kommt es an
02.07.2010 | Wohnungseigentümergemeinschaften können den Bau einer Gartenhütte als Modernisierung beschließen, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohnanlage dort ihre Gartenmöbel, -geräte oder Fahrräder unterstellen dürfen. In diesem Fall genügt für den Beschluss die so genannte doppelt qualifizierte Mehrheit: 3/4 aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile müssen zustimmen.