Spezialfall Wohnungseigentum: So klappt der hydraulische Abgleich in der Gemeinschaft
27.10.2022. Die neue „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) ist seit 01. Oktober in Kraft. Sie schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Als Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht müssen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) diese Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschließen. Doch gerade wenn Heizkörper laut Teilungserklärung im Sondereigentum stehen und Heizungsventile daran ausgetauscht werden müssen, darf die WEG ihre Befugnisse nicht überschreiten. Wohnen im Eigentum (WiE) informiert über die Rechtslage und gibt Tipps, wie WEGs vorgehen können.