Maklerprovision beim Immobilienkauf: Bestellerprinzip schafft Chancengleichheit
07.05.2019. „Wer bestellt, der bezahlt“ – über die Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gerungen. Zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist am 8.05.2019 ist Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, als Sachverständige geladen. WiE begrüßt die Initiativen zur Einführung des Bestellerprinzips (siehe WiE-Stellungnahme).