Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

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Maklerprovision beim Immobilienkauf: Bestellerprinzip schafft Chancengleichheit

07.05.2019. „Wer bestellt, der bezahlt“ – über die Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gerungen. Zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist am 8.05.2019 ist Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, als Sachverständige geladen. WiE begrüßt die Initiativen zur Einführung des Bestellerprinzips (siehe WiE-Stellungnahme).

Mahnmale der Immobilienspekulation und Vernachlässigung

08.04.2019. Verwahrloste und vernachlässigte Wohnungseigentumsanlagen - Schrottimmobilien oder soziale Brennpunkte - gibt es inzwischen in vielen Städten Deutschlands. Wohnen im Eigentum hat jetzt eine Studie mit Fallbeispielen, Strukturproblemen und Reformvorschlägen für das Wohnungseigentumsgesetz veröffentlicht und fordert gesetzliche Vorgaben für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie für Untergemeinschaften von WEGs.

Maklerprovision: Bestellerprinzip ist der richtige Weg für mehr Wettbewerb

25.02.2019. „Wer bestellt, soll bezahlen.“ Mit der Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien will Bundesjustizministerin Barley nun Verbraucher entlasten. Wohnen im Eigentum begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung des Bestellerprinzips, denn es wird die hohen Kaufnebenkosten reduzieren, die Käufer von den teilweise horrenden Maklerkosten entlasten und den Wettbewerb fördern.

Wohnungseigentum: Verwaltung muss günstiges Heizöl einkaufen

28.11.2018. Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht. Das gilt insbesondere, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind. Beim Einkauf muss die Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten.

Eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben für Wohnungen startet jetzt

16.11.2018. Am Mittwoch kam in Berlin erstmals eine Bund-Länder-AG zusammen, um eine breite Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorzubereiten. Für die große Gruppe der Wohnungseigentümer, der nahezu 25 % aller Wohnungen in Deutschland gehört, ist diese Reform von eminenter Wichtigkeit. Lesen Sie hier, was WiE fordert.

Unseriöse Maklerpraktiken: 25.000 € für Wohnungsreservierung in München?

5.11.2018 Beim Kauf von Wohneigentum kann es passieren, dass der Makler ein Reservierungsentgelt verlangt. Wer sich darauf einlässt und das reservierte Objekt dann doch nicht kauft, dem droht der Verlust des Geldes – oder ein Rechtsstreit. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) informiert über die Rechtslage.

Offene Wahl des Verwaltungsbeirats führt zu Konflikten in WEGs

30.10.2018. Die Wahl zum Verwaltungsbeirat wird in fast allen WEGs in offener Abstimmung durchgeführt. Das heißt, dass alle anderen Eigentümer sehen können, für wen der Einzelne abstimmt. Dies führt oft dazu, dass sich Wohnungseigentümer unter dem sozialen Druck der Mehrheit in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen. WiE fordert daher einen gesetzlichen Anspruch auf geheime Beiratswahl.

Mehr Wettbewerb bei der Maklercourtage!

15.10.2018. Bündnis 90/Die Grünen wollen Verbraucher beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien entlasten. Hinsichtlich der Maklercourtage soll das Bestellerprinzip eingeführt und der Betrag auf zwei Prozent des Kaufpreises gedeckelt werden. WiE begrüßt dieses und weitere Vorhaben zur Senkung der Kaufnebenkosten für die Verbraucher.

Wohnungseigentum: Was tun, wenn der Verwalter nichts tut?

28.8.2018. Jetzt ist die Saison der Eigentümerversammlungen vorbei. Wohnimmobilienverwalter sollten mit der Umsetzung der Beschlüsse gut beschäftigt sein. Doch was können die Wohnungseigentümer unternehmen, wenn ihre Verwaltung untätig bleibt? Wohnen im Eigentum e.V. infomiert über Wohnungseigentümerrechte und Möglichkeiten des Vorgehens.
 

Neues BGH-Urteil: Weniger Ärger unter Wohnungseigentümern

20.8.2018. Bei Schäden am Sondereigentum kann ein einzelner Wohnungseigentümer seine Verwaltung direkt verklagen, wenn diese Beschlüsse schlecht oder überhaupt nicht umsetzt. Das hat der BGH entschieden. So reduziert sich das Konfliktpotenzial in WEGs. Verwalter werden sich künftig stärker veranlasst sehen, Beschlüsse engagiert und zeitnah umzusetzen.

Wohnungseigentümer: Jetzt mit der Verwaltung abrechnen!

20.8.2018. Wohnungseigentümer, die noch keine Jahresabrechnung für 2017 erhalten haben, sollten jetzt aktiv werden, notfalls auf dem Klageweg. Neben der Abrechnung selbst können die Wohnungseigentümer auch den Ersatz der ihnen wegen einer schuldhaften Verzögerung entstehenden Schäden geltend machen - einschließlich der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. WiE empfiehlt: Druck machen!

Beim Wohnungskauf vom Bauträger die Abnahme nicht versäumen

31.7.2018. In den kommenden Monaten werden die ersten neuen Eigentumswohnungen mit Bauträgerverträgen ab Januar 2018 fertiggestellt und an die Käufer übergeben. Die Eigentumswohnung kann jetzt als abgenommen gelten, wenn der Kunde untätig bleibt. WiE weist auf die Folgen hin und gibt eine ausführliche Checkliste "Kauf vom Bauträger" neu heraus.

Strafprozess gegen Bonner Wohnimmobilienverwalter Feldmann geht vor den BGH

16.7.2018. Der Bonner Verwalter Herbert Feldmann, der WEGs mutmaßlich um mehrere Millionen Euro betrogen hat, bleibt weiter auf freiem Fuß. Zwar hatte das Landgericht Bonn ihn wegen schwerer Veruntreuung zu insgesamt 6 Jahren und 1 Monat Gefängnis verurteilt. Doch der Verwalter hat nun Revision eingelegt. Bis der Bundesgerichtshof hierüber entscheidet, werden viele weitere Monate vergehen.

WEGesetz-Reform nimmt Fahrt auf

6.7.2018 Berlin/Bonn. Ein erstes Verbändegespräch zur anstehenden WEGesetz-Reform fand am gestrigen Donnerstag im BMJV statt. WiE begrüßt als Interessensvertreter der Wohnungseigentümer/innen die nun geplante Reform, die über den "Anker" im Koalitionsvertrag der Bundesregierung hinausgeht.

Erste Gebäude-Energieausweise laufen jetzt ab

13.7.2018. Wer sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen gültigen Energieausweis zum Gebäude vorlegen. Die ersten haben seit Juli 2018 ihre Gültigkeit verloren. Haus- und Wohnungseigentümer sollten aktiv werden, auch um erste Hinweise für energetische Sanierungen zu bekommen.

Fortbildungspflicht für WEG-Verwalter im Bundesrat

25.4.2018. Fortsetzung der Real-Satire? Der Bundesrat hat am 27.4.2018 die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung beschlossen und sie verabschiedet, auch wenn die darin geregelte neue Fortbildungspflicht für Verwalter/innen im Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren aus Sicht von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) keinen Nutzen für Wohnungseigentümer haben wird. WiE fordert dringend Nachbesserungen.

WiE-Ratgeber zur Teilungserklärung

16.4.2018. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind das "Kleingedruckte" beim Kauf einer Eigentumswohnung: lästig zu lesen – und doch von entscheidender Bedeutung zur Absicherung der Kaufentscheidung. Sie regeln das Zusammenleben unter einem Dach und die Kostenteilung unter den Miteigentümern. WiE bietet einen kostenfreien PDF-Ratgeber an, damit Wohnungskäufer den Inhalt besser prüfen können.

BGH: Alter Trittschallschutz reicht bei Wohnungsrenovierung aus

23.3.2018. Eigentümer sind bei einer Fußbodenrenovierung in ihrer Wohnung nicht verpflichtet, den Trittschallschutz nach den heute vorgeschriebenen Grenzwerten herzustellen. Eine Verbesserung gegenüber dem Urzustand können Miteigentümer nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.3.2018 (Az. V ZR 276/16) höchstens dann verlangen, wenn eine Baumaßnahme in erheblichen Umfang in die Gebäudesubstanz eingreift.