Nachbarschaftshilfe gegen Langfinger [1]
10.07.2015. Überquellende Briefkästen, vollgestopfte Zeitungsröhren, Rollläden, die auch am Tag geschlossen sind, und ein Telefon, das ununterbrochen klingelt – manchmal erkennt man auf Anhieb, dass die Bewohner verreist sind. Doch gerade diesen Eindruck sollten Sie vermeiden. Denn wenn sie genügend Zeit haben und nicht befürchten müssen, von den Bewohnern oder Nachbarn entdeckt zu werden, knacken Einbrecher (fast) jedes Schloss.
Den Helden spielen, sich Einbrechern in den Weg stellen oder Jagd auf sie machen sollte niemand. Ebenso wenig sollen Nachbarn den Blockwart spielen. Doch in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Diebe und Einbrecher schlechte Karten. Dass im vergangenen Jahr mehr als 41 Prozent aller Einbrüche scheiterten, liegt nach Meinung der polizeilichen Beratungsstelle nicht nur an verbesserten Sicherheitseinrichtungen, sondern auch an aufmerksamen Nachbarn.
Wenn Sie länger verreisen, sollten Sie Nachbarn oder Bekannte bitten, die Augen offen zu halten und regelmäßig – am besten täglich – nach dem Rechten zu sehen. Werden Briefkasten und Zeitungsröhre geleert, Vorhänge und Rollläden unregelmäßig geöffnet und geschlossen und das Licht an- und ausgeschaltet, wirken Wohnung und Haus nicht unbewohnt. Die Nachbarn sollten über Ihre Abwesenheit und über Sicherungsmaßnahmen wie Zeitschaltuhren an Rollläden oder Alarmanlagen usw. informiert werden. Fremde sollten von Ihrer Abwesenheit nichts erfahren. Deshalb ist es besser, keine Hinweise auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen oder in sozialen Netzwerken zu posten.
Tipps der polizeilichen Beratungsstelle
- Achten Sie auf gefährdende und verdächtige Situationen.
- Halten Sie in Mehrfamilienhäusern den Hauseingang auch tagsüber geschlossen.
- Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken.
- Achten Sie auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück und sprechen Sie diese an.
- Sorgen Sie dafür, dass in Mehrfamilienhäusern Keller- und Bodentüren stets verschlossen sind.
- Alarmieren Sie bei Gefahr (Hilferufe, ausgelöste Alarmanlage) und in dringenden Verdachtsfällen sofort die Polizei über Notruf 110.
(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)
Bei Videoüberwachung Datenschutz beachten
Übrigens: Wer nicht auf wachsame Nachbarn, sondern auf Videoüberwachung setzt, muss die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten – und durch Schilder oder Symbole auf die Überwachung hinweisen. Einfamilienhausbesitzer dürfen nur ihr eigenes Grundstück mit Kameras überwachen, Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen dürfen nicht von den Kameras erfasst werden.
In Mehrfamilienhäusern dürfen Zufahrten und Eingänge als öffentliche Bereiche nicht permanent überwacht werden. Und auch die dauerhafte Überwachung von Treppenaufgängen, Fluren oder Fahrstühlen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wohnungen und Wohnungseingangstüren sind ganz tabu. Ausführlichere Infos auch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs [2].
Service der Polizei
Die Polizei bietet Ihnen wichtige Informationen, eine Broschüre und den Aufkleber „Vorsicht. Wachsamer Nachbar“ zum Download. [3]
Die Adresse der nächsten Beratungsstelle der Kriminalpolizei finden Sie hier. [4]