Förderprogramme für Energieeffizienz neu aufgestellt [1]
07.01.2021. Die Förderprogramme des Bundes für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich sind neu strukturiert worden. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen, unter anderem zur Förderung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Heizungsoptimierung.
Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude [2]“ (BEG) ersetzt schrittweise die bestehenden Programme, darunter:
- Gebäudesanierungsprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
- Marktanreizprogramm „MAP“, zu dem auch das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ gehört
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
- Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)
Damit sollen die bisherigen Programme in diesem Bereich gebündelt werden.
Die neue BEG umfasst drei Teilprogramme [3]:
BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
Die Förderung von Einzelmaßnahmen über einen Zuschuss ist seit dem 01.01.2020 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Förderung über die Kreditvariante ist ab 01.07.2021 über die KfW vorgesehen.
Folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden sind jetzt über das BAFA förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Außenwände, Austausch von Fenstern, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Bitte informieren Sie sich zunächst gründlich beim BAFA über die Voraussetzungen einer Zuschuss-Förderung. Bei einigen Maßnahmen müssen Sie bei der Antragstellung einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) einbinden.
Möchten Sie Ihre Heizung optimieren, sollten Sie Folgendes beachten: Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z.B. Pumpentausch oder hydraulischer Abgleich) werden vom BAFA seit 01.01.2021 nur noch mit 20 Prozent bezuschusst, bis Ende 2020 waren es 30 Prozent. Nähere Informationen finden Sie beim BAFA [4].
Die Förderhöhe für den Heizungstausch bleibt hingegen gleich. Lesen Sie hier, wie der Austausch Ihrer Heizung gefördert wird [5] (u.a. auch Austauschprämie für Ölheizungen).
Bitte beachten Sie: Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung, unter anderem für die Heizungserneuerung, können Sie alternativ steuerlich geltend machen. Informationen hierzu [6]
BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
Diese beiden Teilprogramme (Zuschuss- und Kreditvariante) sollen ab 1. Juli 2021 durch die KfW durchgeführt werden.
Möchten Sie bereits vorher eine Förderung für eine Vollsanierung oder einen effizienten Neubau beantragen, dann müssen Sie sich wie bisher auch an die KfW wenden. Die dazugehörigen Förderprogramme heißen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
Hinweise von WiE:
- In WEGs kümmert sich in der Regel der/die Verwalter/in um die Recherche der Fördermittel. Allerdings sollten Sie prüfen, dass das auch tatsächlich passiert.
- Wichtig: Fördermittel müssen beantragt werden, bevor der erste Auftrag im Rahmen der Maßnahme vergeben wird.
- Fragen und Antworten zum BEG finden Sie hier [7].
- Bei Fragen zu Förderungsmöglichkeiten können Sie BAFA und KfW auch telefonisch kontaktieren: BAFA, Tel. 06196 9081625; KfW, Tel. 0800 5 39 90 02 (kostenfrei).