PV-Anlage: Mieten oder kaufen?

Tobias Ptok, Referent Photovoltaik und Prosumer bei der Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentrale NRW
Tobias Ptok, Referent Photovoltaik und Prosumer

12.08.2025. Wer eine Photovoltaik (PV)-Anlage auf dem Dach haben möchte, muss diese nicht kaufen, sondern kann sie auch mieten. Tobias Ptok von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht im Interview mit WiE auf die wichtigsten Vor- und Nachteile des Mietmodells, auch Contracting genannt, ein und informiert, worauf Verbraucher:innen hierbei achten müssen.

WiE: Wie funktioniert das Mieten einer PV-Anlage?

Tobias Ptok: „Man mietet eine PV-Anlage von einem Anbieter, ähnlich wie beim Leasing eines Autos. Die Laufzeit beträgt meist 20 Jahre, ist also sehr lang. Die Verträge sind so angelegt, dass man am Ende der Vertragslaufzeit für einen symbolischen Betrag, zum Beispiel 1 Euro, die Anlage erwerben kann. Manchmal ist auch ein vorzeitiger Kauf möglich, das kommt auf die Vertragsbedingungen an. Dann wird der Kaufpreis abhängig von der Restlaufzeit ermittelt. Wichtig zu wissen: Der Mietvertrag kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden.“


WiE: Und welche Vorteile bietet das Modell?

Tobias Ptok: „Wenn eine PV-Anlage gemietet wird, muss man keine größere Summe investieren, da die Anlage ja nicht gekauft wird. Außerdem bucht man in der Regel ein Komplett-Service-Paket, das neben der Montage auch die Anmeldung der Anlage, Versicherungen, Wartung und Reparaturen umfasst, ggf. auch ein Monitoring. Manchmal wird auch eine Wärmepumpe und/oder Wallbox mit eingebunden. Das Mietmodell ist also insbesondere für Verbraucher:innen geeignet, die möglichst keinen Aufwand mit der PV-Anlage haben und sich um nichts kümmern möchten. Wichtig zu wissen: Der Umfang der Serviceleistungen unterscheidet sich je nach Anbieter. Verbraucher:innen sollten daher unbedingt mehrere Angebote einholen, auch weil die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterschiedlich ausfallen kann.“


WiE: Was ist unter einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu verstehen?

Tobias Ptok: „Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden den monatlichen Mietausgaben die potenziellen Einsparungen durch die Eigenproduktion (sowie den Einnahmen durch die Einspeisevergütung) gegenüber gestellt. Es hängt vor allem von der angenommenen Strommenge ab, sowie vom Strompreis, der zugrunde gelegt wird, wie die Kalkulation letztlich ausfällt. In der Regel wird von Anbietern ein Anstieg des Strompreises aus dem Netz angenommen – was dann natürlich die Eigenproduktion attraktiver macht. Hier ist immer die Frage, welche Steigerung realistisch ist. Wir von der Verbraucherzentrale NRW halten eine Steigerung von mehr als 2 Prozent pro Jahr für unrealistisch.“


WiE: Welche Risiken bzw. Nachteile gibt es?

Tobias Ptok: „In der Regel ist eine gemietete PV-Anlage über die Zeit hinweg – üblich sind 20 Jahre Laufzeit – deutlich teurer als ein Kauf. Man sollte sich außerdem bewusst sein, dass Anbieter insolvent werden können. Wir hatten schon Fälle, in denen Eigentümer:innen eine halb fertig montierte Anlage auf dem Dach hatten, als der Anbieter Insolvenz anmelden musste. Letztlich mussten sie dann auf eigene Kosten die Anlage wieder abbauen lassen, da ihnen die Anlage ja nicht gehört.“ 


WiE: Und worauf ist bei einem Mietvertrag zu achten?

Tobias Ptok: „Verbraucher:innen sollten insbesondere darauf achten, dass klar geregelt ist, was mit der PV-Anlage passiert, wenn beispielsweise ein Umzug ansteht oder eine Dachsanierung nötig wird. Solche Ereignisse können nämlich zu Streitigkeiten mit dem Anbieter führen, wenn im Vertrag nichts dazu steht. Dann geht es vor allem darum, wer die Kosten für den Ab- und Wiederaufbau der Anlage tragen muss. Da man sich mit einem Mietmodell sehr lange bindet, sollte man den Vertragsentwurf vorher von Experten, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale, prüfen lassen. Zu einem Vertragsabschluss an der Haustür, wie es offenbar teilweise von manchen Anbietern versucht wird, raten wir dringend ab – vor allem, da es um sehr lange Vertragslaufzeiten geht.“