Sie wollen eine Neubauwohnung kaufen oder ein Haus bauen? Dann ist die Prüfung der Baubeschreibung von besonderer Wichtigkeit, denn die Verpflichtung nach der Baubeschreibung leisten zu müssen bietet für den Bauträger einen Anreiz, die Baubeschreibung möglicherweise vage oder unpräzise zu halten. Bei einem Bauträgervertrag ist - im Gegensatz zum Verbraucherbauvertrag - die Anwendung des § 650k Abs. 1 BGB ausgeschlossen, da dieser Vertrag notariell zu beurkunden ist und keine vorvertraglichen Angaben zum Vertragsinhalt werden können. Daher müssen potentielle Käufer/Bauwillige darauf achten, dass die vor Abschluss eines Bauträgervertrages vorgelegten Baubeschreibungen möglichst genau und vollständig im notariellen Vertrag aufgeführt werden. Lassen Sie diese über Wohnen im Eigentum von einem Fachexperten durchsehen. Die Ergebnisse werden Sie in Ihre Preis- und Vertragsverhandlungen mitnehmen. Darüber hinaus kann die Prüfung der Baubeschreibung auch noch nach dem Kauf wichtig sein, wenn es um die Abnahme oder Gewährleistungsansprüche geht.

Unsere Expertinnen und Experten prüfen z.B.:

  • Fehlen wichtige Leistungen, die zu Zusatzkosten führen werden?
  • Wie gut wird der bauliche Wärmeschutz Ihres Hauses sein?
  • Wie gut wird der Schallschutz sein?
  • Ist der Feuchteschutz (Kellerabdichtung etc.) optimal ausgelegt?
  • Wie hoch sind die qm-Kosten (nur so können Sie Preisvergleiche anstellen)?
  • Welcher Preiskategorie entsprechen die Ausstattungsmaterialien (einfach, mittleres Preisniveau, hochwertig)

Die Baubeschreibung kann sicherer beurteilt werden, wenn sie im Zusammenhang mit nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben gelesen wird. Bitte reichen Sie diese daher - falls vorhanden - zusammen mit der Baubeschreibung ein:

  • Bauantrag oder Planunterlagen A-4
  • Vertrag
  • Teilungserklärung
  • Energieausweis
  • Bodengutachen
  • Angaben zum Haustyp oder zur Eigentumswohnung: Einzel-/Doppelhaus, mit/ohne Keller, Geschossigkeit, Ausbaustufe, Energiestandard.

 

Konditionen für Einzel-Mitglieder + WEG-Mitglieder:

Prüfung einer Baubeschreibung
mit schriftl. Stellungnahme, insgesamt bis zu 3 Std.

  • 375 € bei Objekten bis 600.000 € Kaufpreis
  • 600 € bei Objekten bis 1.000.000 € Kaufpreis
  • Bei ungewöhnlich prüfungszeitaufwendigen Baubeschreibungen werden zusätzlich 35 € je angefangene 15 Minuten zusätzlicher Arbeitszeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Mitglied vereinbart.*

(Alle Preise inkl. 19 % MwSt. - Angebot nur für WiE-Mitglieder)

* Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung besonders umfangreicher Baubeschreibungen sowie Anlagen teurer als oben angegeben werden kann. Die endgültigen Preise werden deshalb im Vorfeld der Prüfung nach Vorlage der Unterlagen abgeklärt. Wird die Prüfung teurer, können Sie dem Mehraufwand schriftlich zustimmen oder von der Beratung zurücktreten.

Eine Auswahl unserer auf Baubeschreibungen spezialisierten Beraterinnern und Berater:

  • Elke Rühl (Dipl.-Ing. in Wiesbaden)
  • Klaus Thiere (Dipl.-Ing. in Leipzig)
  • Katrin Valerius (Dipl.-Ing. in Köln)

 

Bitte beachten Sie:

Der Ihnen zugewiesene Berater wird Sie so bald wie möglich beraten. Je nach aktuellem Arbeitsaufkommen bei der Architektin bzw. bei dem Architekten kann das in Einzelfällen bis zu 14 Tagen dauern.

 

Sie haben noch Fragen zur Prüfung von Baubeschreibungen?

Koordinator für alle kostenpflichtigen Beratungsleistungen von WiE für Mitglieder ist Henrik Sternke (Kontaktdaten siehe rechte Spalte).

 

So geben Sie die Prüfung einer Baubeschreibung in Auftrag

1. Ihren Auftrag benötigen wir schriftlich. Senden Sie uns bitte das Formular Beratungsauftrag (PDF). Bitte kreuzen Sie darin die gewünschte Vertragsprüfung an und füllen Sie das Formular vollständig aus.

2. Wir vermitteln Ihnen dann eine Beraterin oder einen Berater für die Prüfung. Zusammen mit einer Vorgangsnummer, die Sie von uns erhalten, schicken Sie bitte die zu prüfenden Unterlagen direkt an die/den Berater/in. Bitte planen Sie eine reguläre Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen nach Zustellung der Prüfunterlagen ein. Sollte die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen teurer als oben genannt werden, bekommen Sie eine Mitteilung und können dann noch entscheiden, ob Sie den Auftrag stornieren oder bestätigen.

 

Nachbereitung

Bitte teilen Sie uns per eMail an Sternke@wohnen-im-eigentum.de mit, ob Sie mit der Vertragsprüfung zufrieden waren.

 


 

Ein Beispiel dafür, was Ihnen die Prüfung der Baubeschreibung bringen kann:

 

Keine Scheu vor kritischen Fragen an Bauträger!

Anke F., WiE-Mitglied aus Stuttgart: "Über WiE haben wir eine Baubeschreibung prüfen lassen. Als wir den Bauträger mit dem Ergebnis konfrontierten, hat er uns aus der Liste der potenziellen Wohnungskäufer gekickt! Danke für die WiE-Beratung, da sich der Bauträger durch seine Reaktion auf unsere Rückfragen als unseriös zeigte."

WiE: "Danke für Ihre Rückmeldung! Dem können wir nur zustimmen. Weil Ihr Fall interessant für alle Bauenden ist, machen wir gern die kritischen Punkte bekannt, auf die unsere Beraterin nach Prüfung Ihrer Baubeschreibung hinwies: Die Bauausführung sollte lediglich nach energetischem Mindeststandard EnEV 2014 erfolgen, nicht nach der verschärften EnEV für Vorhaben mit Baubeginn 2016. Schallschutz sollte nach VDI-Richtlinie 2007 ohne Beachtung der Novellierung von 2012 ausgeführt werden, Einbruchschutz nach veraltetem Standard bezüglich der Wohnungseingangstür. Darüber hinaus gab es keine Aussage zur Ausführung der EG-Fenster, Terrassentüren und Rolläden. Ein Bodengutachten fehlte. Und zum Sondernutzungsrecht des Gartenanteil gab es keine klare Beschreibung.
Oft stecken Wohnungskäufer bei solchen Ungereimtheiten einfach den Kopf in den Sand, weil sie ein bestimmtes Objekt unbedingt haben wollen und den möglichen Ärger aus schlechten Verträgen unterschätzen. Doch es gilt, sich vor gravierenden Mängeln und Schäden zu schützen. Solche Verträge nicht zu unterschreiben ist jedenfalls die richtige Entscheidung."