Viele Jahresabrechnungen für WEGs und die einzelnen Wohnungseigentümer sind unverständlich und nicht wenige enthalten Fehler oder sind sogar falsch. WiE unterstützt Sie dabei, den „Abrechnungs-Dschungel“ kritisch unter die Lupe zu nehmen, Fehlern auf die Schliche zu kommen und ggf. weniger zu zahlen. Die Jahresabrechnung wird auf formale Vollständigkeit und rechnerische Plausibilität hin geprüft. Sie wird dabei keiner juristischen Prüfung unterzogen. Es wird keine Belegprüfung durchgeführt und es erfolgt auch kein Abgleich mit Vorgaben in der Teilungserklärung oder Beschluss-Sammlung – es sei denn, dies wird separat vereinbart. Als Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme in Form eines ausführlichen, strukturierten Berichts mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Bei Bedarf können Sie einen zusätzlichen telefonischen Beratungstermin zu je 35 Euro pro angefangene Viertelstunde hinzubuchen.

 

Plausibilitäts-Prüfung der Jahresabrechnung mit schriftlicher Stellungnahme

250 € (inklusive 19 % MwSt. – Angebot nur für WiE-Mitglieder)
bis zu 2 Std. (2 Std. Prüfung + Schriftsatz)

optional: zusätzliche telefonische Beratung für 35 € für jede angefangenen 15 Minuten

 

Grundsätzlich erfolgt eine Prüfung der Jahresabrechnung gemäß folgenden Fragestellungen:

Formale Prüfung

  • Enthält die Jahresabrechnung alle notwendigen Bestandteile? Was fehlt?
  • Sind die Bestandteile so aufgebaut und miteinander verknüpft und erläutert, dass ein/e nicht fachkundige/r Wohnungseigentümer/in diese verstehen und nachvollziehen kann? Was muss unbedingt geändert werden?
  • Ist die Heizkostenrechnung jeweils richtig in der Gesamtabrechnung und der Einzelabrechnung berücksichtigt?
  • Wird in der Darstellung der Instandhaltungsrücklage unterschieden zwischen SOLL- und IST-Rückstellung? Wenn ja, ist die Differenz angemessen?

Rechnerische Prüfung

  • Führen Plausibilitätsberechnungen zur Stimmigkeit der gesamten Jahresabrechnung?
  • Wenn nein: Wo könnten Rechenfehler liegen?
  • Stimmen die Überträge zwischen den einzelnen Bestandteilen der Jahresabrechnung überein?
  • Ist die Entwicklung der SOLL- und IST-Rücklage rechnerisch nachvollziehbar?
  • Können die Teilergebnisse (der Bestandteile der Jahresabrechnung) so miteinander verglichen werden, dass sie ein rechnerisch stimmiges Gesamtergebnis liefern?
  • Sind die Kosten laut Gesamtabrechnung rechnerisch korrekt auf die Einzelabrechnungen verteilt?
  • Welche Differenzen sind nicht nachvollziehbar?

Geht die Nachrechnung (Plausibilitätsrechnung) nicht auf, wird der Prüfer Sie auf Unstimmigkeiten, unklare Angaben und fehlende Angaben hinweisen.

 

Prüfer:

  • Dieter Bachmann, Geschäftsführer der Hausgrund Verwaltungen Immobilien GmbH und des Hausgrund Institut für Verwaltungswesen GmbH in Köln

 

Dauer:

Die Prüfung dauert voraussichtlich 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Unterlagen beim Berater.

 

So geht es:

  1. Fragen beantwortet Ihnen Henrik Sternke (Kontaktdaten siehe rechte Spalte)
  2. Ihren Auftrag benötigen wir schriftlich. Bitte schicken Sie WiE nur das ausgefüllte Auftragsformular und NICHT die zu prüfenden Unterlagen.
  3. Wegen der Terminvereinbarung und weiteren Abwicklung wird sich WiE mit Ihnen in Verbindung setzen.