Schulung: Das 1 x 1 der Selbstverwaltung (NEU!)

Kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften tun sich immer schwerer damit, überhaupt noch eine Verwaltung zu finden. In solchen Fällen kommt häufig die Frage auf, ob Selbstverwaltung eine sinnvolle Alternative für die eigene WEG ist und mit welchen Anstrengungen/Aufgaben dies verbunden wäre. Um das herauszufinden oder aber um den bereits beschrittenen Weg zu überprüfen, hat WiE diese Schulung neu entwickelt. Diese ganztägige Schulung richtet sich daher grundsätzlich an alle Wohnungseigentümer*innen kleiner Eigentümergemeinschaften, die eine Selbstverwaltung für Ihre WEG in Betracht ziehen, sich bereits dafür entschieden oder auch schon erste eigene Erfahrungen damit gesammelt haben.

Zusammen mit einem auf die Betreuung kleiner Eigentümergemeinschaften spezialisierten WEG-Verwalter und einem kundigen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht werden diese Inhalte intensiv beleuchtet:

  • Rahmenbedingungen für eine Selbstverwaltung
  • Rechtliche Aspekte
  • Selbstverwaltung in der Praxis.

Im Anschluss an diese drei Vortragsteile erhalten Sie Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch mit den anderen Teilnehmenden.

Kosten:
115 Euro (Mitglieder) bzw. 205 Euro (Nicht-Mitglieder)

Nächster Termin: Samstag, 9. November 2024

Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
 


Schulung: Wohnungseigentumsgesetz KOMPAKT

Wie fit sind Sie, wenn es um das neue Wohnungseigentumsrecht geht? An nur einem Nachmittag verschaffen wir Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen und Fakten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (kurz: WEGesetz). WiE-Rechtsreferent Michael Nack informiert Sie in einem mehrteiligen Vortrag umfassend, was Sie zum neuen Gesetz wissen sollten und welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen Bestimmungen für Sie als Wohnungseigentümer*in und Ihre WEG haben. Im Anschluss an jeden der drei Vortragsteile haben Sie die Möglichkeit Verständnisfragen zu klären. Zwei kurze Pausen sorgen dafür, dass die Vortragszeit nicht zu lang wird.

Diese halbtätige Weiterbildung richtet sich an alle, die sich noch nicht im Detail mit dem neuen WEG-Recht auseinandergesetzt haben und sich dieses Wissen nun kurz und kompakt aneignen wollen. So sind Sie gut vorbereitet, wenn die nächste Eigentümerversammlung ansteht.

Kosten:
49 Euro (Mitglieder) bzw. 79 Euro (Nicht-Mitglieder)

Nächster Termin: Freitag, 26. April 2024

Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
 


Schulung: Basiswissen der Beiratsarbeit

Bundesweit haben uns Teilnehmende unserer bisherigen Schulungen bestätigt: Unsere Weiterbildung für Verwaltungsbeiräte unterstützt angehende und amtierende Beiräte wirkungsvoll bei der Ausübung ihres anspruchsvollen Amtes. Die Intensivschulung "Basiswissen der Beiratsarbeit" vermittelt Ihnen fachliches und rechtliches Basiswissen, z.B. über

  • die ersten Aufgaben nach der Amtsübernahme
  • die regelmäßigen Tätigkeiten im Jahresablauf und rund um die Eigentümerversammlung
  • Möglichkeiten, sich über Haftungsausschlüsse und per Versicherung gegen Haftungsrisiken abzusichern
  • Gestaltungsspielräume und Grenzen Ihrer Tätigkeit
  • was es bedeutet, den Verwalter zu unterstützen und zu kontrollieren
  • ob und welche Aufwandsentschädigung Sie bekommen können sowie
  • die wichtige Prüfung der Jahresabrechnung (= Schwerpunkt des zweiten Schulungstags).

Kosten:
Als Online-Schulung (an 3 Tagen): 215 Euro (Mitglieder) bzw. 395 Euro (Nicht-Mitglieder)
Als Präsenz-Schulung (an 2 Tagen): 349 Euro (Mitglieder) bzw. 549 Euro (Nicht-Mitglieder)

Nächster Termin: 7.-9. Juni 2024

Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
 


WiE-Tipp: Fortbildungsetat genehmigen lassen!

Als Mitglied des Verwaltungsbeirats können Sie sich von Ihrer WEG die Aufwendungen oder Auslagen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit hatten, erstatten lassen. Wohnen im Eigentum empfiehlt Ihnen, mit der WEG die Kostenübernahme zu klären und sich (am besten auf der nächsten Eigentümerversammlung) die Ausgabe oder ganz allgemeinen einen Fortbildungsetat oder eine Aufwendungspauschale genehmigen zu lassen. (Mehr dazu hier!)