Juni 2016


 

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

schon wieder Mietpreisbremse - geht es Ihnen auch so, dass Sie die neu entfachte Diskussion um eine Verschärfung des Mieterschutzes ziemlich ärgerlich finden? Auch Bauherren und Immobilieneigentümer sind Verbraucher, deren Probleme laut Koalitionsvertrag besser gelöst werden sollten. Doch wie zäh geht es damit voran! Kurzer Zwischenstand:

  • Der Gesetzentwurf für ein neues Bauvertragsrecht für den klassischen Einfamilienhausbau wurde am 10. Juni endlich in 1. Lesung im Bundestag behandelt und wird nun in den Ausschüssen diskutiert. Die Verbraucherverbände fordern übrigens seit den 90er Jahren ein Bauvertragsrecht mit Verbraucherschutzregelungen. WiE hat eine Stellungnahme abgegeben, eine weitere folgt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
     
  • Desweiteren soll es auch ein neues Bauträgervertragsrecht geben. Dies wird für den Hauskauf mit Grundstück und Wohnungskauf aus einer Hand gelten. Dafür ist eine vorbereitende AG im BMJV eingerichtet worden, an der auch WiE mitarbeitet. Hier wird es in dieser Legislaturperiode aber keinen Referenten- oder gar Gesetzentwurf mehr geben.
  • Der Gesetzentwurf für Berufszulassungsregelungen für gewerblich tätige WEG-Verwalter wird jetzt wohl nach der Sommerpause vorgelegt werden, auch wenn einige Verbände drängeln oder orakeln. WiE ist hier der einzige Verbraucherschutzverband, der seit Anfang an beteiligt ist und zu jedem Schritt Stellungnahmen und Expertise abgegeben hat. Unsere Position zum Referentenentwurf: Keine Alte-Hasen-Regelung.

Wir tun, was wir können, um Ihre Interessen in die politische Diskussion und die Gesetzgebungsprozesse einzubringen. Deshalb unterstützen auch Sie uns, vor allem durch Ihre Mitgliedschaft (möglichst auch die Ihrer WEG) in unserem Verband, und Ihre Mitarbeit. Dafür herzlichen Dank!

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.


Schwerpunktthema: WEG-Beschlüsse - vorbereiten, durchboxen, abnicken...?!

Beschlüsse zu Rauchwarnmeldern: Fassen oder lassen?
Die Umsetzung der Rauchwarnmelder-Pflicht im Haus- und Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie eine kleine runde Sache zur hochkomplexen Materie aufgeblasen wird.  Angesichts einer unzureichenden Gesetzeslage schüren Juristen und Unternehmen die Angst vor Haftungsrisiken und dem Verlust von Versicherungsschutz und treiben WEGs in teure Installations- und Wartungsverträge. Muss das sein? Für seine Mitglieder hat WiE nach Antworten gesucht und das entsprechende Info-Blatt jetzt aktualisiert! Lesen Sie, was in Ihrem Bundesland gilt und warum Sie bei WEG-Beschlüssen unbedingt zwischen Installation und Wartung unterscheiden sollten:
--> Antworten auf 23 Fragen (FAQs) mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern – für Haus und Wohnung, selbstgenutzt oder vermietet.
>>> Auch für Hauseigentümer interessant
>>> Nur für Mitglieder (Geschützter Website-Bereich: Erst einloggen, dann lesen!)
Sie sind noch kein Mitglied? Das lässt sich ändern: 18 Vorteile entdecken Sie hier.

 

Beschlossen ist beschlossen und wird auch nicht gebrochen ...!?
Es ist Hochsaison für Eigentümerversammlungen. Frischen Sie Ihr Wissen auf. Ein Beschluss kann nur wirksam gefasst werden und Bestand haben, wenn
1. vor und während der Eigentümerversammlung alle Formalien stimmen,
2. der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz in der Sache zusteht,
3. der Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und
4. seine Formulierung präzise und eindeutig (widerspruchsfrei) ist.
--> Details hierzu und ein Kleines 1x1 der Beschlussformulierung finden Mitglieder hier.
>>> Nur für Mitglieder (Geschützter Website-Bereich: Erst einloggen - dann lesen!)

 

Umlaufbeschluss: Schnelle Sache für klare Entscheidungen
  Auf die lange Bank schieben oder wegen jeder wichtigen Entscheidung eine Eigentümerversammlung einberufen? In großen WEGs geht es nicht anders, für kleine(re) WEGs bieten sich Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren an (§ 23 Abs. 3 WEGesetz). Das spart Zeit und Aufwand. Wichtig ist allerdings: Ihre Gemeinschaft muss sich einig sein. Denn ein Umlaufbeschluss wird gefasst, indem alle Eigentümer zustimmen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Alle Eigentümer sind dann vom Ergebnis des Umlaufverfahrens zu unterrichten.
--> Beispiel: WEG-Mitgliedschaft per Umlaufbeschluss beschließen - für eine Sofort-Unterstützung durch WiE! Mehr dazu lesen interessierte WEGs hier.

 

Beschluss-Sammlung: Die dokumentierte Wahrheit über jede WEG
Woher erfahren Sie als Käufer einer Bestandswohnung, wie grün sich Ihre künftigen Miteigentümer sind? Wie häufig Beschlüsse angefochten werden? Welche Kosten für eine Sanierung demnächst auf Sie noch zukommen werden und welche Kosten die Gemeinschaft hat, weil sie häufig Rechtsrat braucht und oft vor Gericht zieht? Darüber - unter anderem - klärt die Beschluss-sammlung auf, die seit 2007 jede WEG haben muss. WiE-Tipp: Nehmen Sie Einsicht, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben! Der Verkäufer kann und sollte Sie dazu ermächtigen. Tut er das nicht, sind höchste Vorsicht und zumindest einige intensive Gespräche mit anderen Eigentümern der WEG angesagt. Auch als Wohnungseigentümer und insbesondere als Verwaltungsbeirat sollten Sie Ihre Beschluss-Sammlung kennen, um keine Überraschungen zu erleben.
--> Was es noch zur Beschluss-Sammlung zu wissen gibt, steht hier.
>>> Nur für Mitglieder (Geschützter Website-Bereich: Erst einloggen, dann lesen!)
 


Veranstaltungen

Neue Online-Veranstaltungen - Wissen tanken von zu Hause aus
Einzelmitglieder und Interessenten können sich derzeit noch für den Online-Vortrag Ärger im Sommer – was ist erlaubt in der WEG? (13. Juli) anmelden.

 

Runde Tische für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer
Diese finden im Juni und Juli z.B. statt in Gelsenkirchen, München und Düsseldorf. Kommen Sie als Mitglied oder gern auch als Gast, informieren Sie sich und diskutieren Sie mit.

 

WiE-Mitglieder im Gespräch mit Parteien - hier: Klaus Mindrup (SPD)
Am 26. Mai organisierte der Berliner "Runde Tisch" ein Treffen im Büro des Bundestagsabgeordneten für Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee, Klaus Mindrup (SPD). Die Veranstaltung wurde von unserem Berliner Mitglied Jens Fessel moderiert, der uns einen Ergebnisbericht (hier lesen!) zugesandt hat. Herzlichen Dank dafür!

 

Energetische Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen mit Verbandskredit?
Tagung der NRW.Bank am 29. August, Gesprächsrunden in Kooperation mit WiE im September/Oktober: Informieren Sie sich über den neuen Verbandskredit der NRW.Bank für energetische Sanierungen. Eine Einschätzung der Vor- und Nachteile von Verbandskrediten wird der Vortrag "Energetische Sanierungsprozesse aus Sicht der Eigentümer" von WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich liefern.
--> Details und Anmeldung zur Tagung (kostenfrei)
Für alle an Sanierung interessierte NRW-WEGs werden zudem die in Kooperation mit WiE stattfindenden Gesprächsrunden interessant sein in Münster, Arnsberg, Düsseldorf, Köln, Essen und Detmold (Details stehen noch nicht fest, werden dann aber hier veröffentlicht: NRW.Bank)

 

Verwaltungsbeiräte-Schulung in Stuttgart am 24./25. September: Jetzt Platz sichern!
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor bzw. machen Sie den Verwaltungsbeirat Ihrer WEG darauf aufmerksam! Hier wird ausführlich vermittelt, welches Wissen ein Mitglied des Verwaltungsbeirat zur Ausübung seines anspruchsvollen Ehrenamts braucht. Natürlich können auch Wohnungseigentümer teilnehmen, die wissen möchten, worum sich Wohnungseigentümer und der Verwaltungsbeirat so kümmern müssen, oder die Krisen in ihrer WEG klären und bewältigen müssen.
--> 499 Euro bzw. 299 € für WiE-Mitglieder (inkl. MwSt.): Details und Anmeldung


Alle aktuellen WiE-Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

"Betreutes Wohnen" darf nicht zu Knebelverträgen führen
Im ersten Quartal 2016 wurden in Deutschland mehr als 17.000 neue Eigentums-wohnungen errichtet, was einem Zuwachs von 17 % entspricht (Zahlen des Statistischen Bundesamts). Dieser Zuwachs spiegelt sich auch in vermehrten Beratungsanfragen zu Eigentumswohnungen mit Betreuungsangeboten für ältere Menschen. Einer der wichtigsten WiE-Ratschläge für diese angehenden Eigentümer lautet dann: Prüfen Sie nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch die Teilungserklärung. Darin sollten keine vertragliche Bindungen an bestimmte Unternehmen festgeschreiben sein.
--> Vor dem Kauf einer betreuten Wohnung ganz genau hinsehen - mehr dazu hier!

 

4 Irrlichter, denen Sie als Käufer einer Eigentumswohnung besser nicht folgen
Fehleinschätzungen der Vorteile von Eigentumswohnungen führen häufig zu bösem Erwachen nach dem Kauf. Das hat WiE bei der Beratung Hunderter von Mitgliedern festgestellt, die von den rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Investition gestresst oder sogar überfordert sind.
--> Lesen Sie, welche Irrlichter auch dank gängiger Hochglanzwerbung durch die Köpfe potenzieller Wohnungskäufer geistern.

 

BGH setzt Streitwert der Verwalterentlastung mit 1.000 € an
Hat Ihre WEG eine Verwalterentlastung beschlossen, obwohl das Ihrer Meinung nach sachlich nicht gerechtfertigt ist, muss bei einer Anfechtungsklage der Weg in die Berufung aufgrund einer Anfechtungsklage nicht mehr am Streitwert scheitern. Allein das erschütterte Vertrauen in die Verwalter-Fähigkeiten ist 1.000 Euro wert und berechtigt zur Weiterverfolgung Ihres Anliegens, auch wenn sich das Amtsgericht stur stellt. Das ergibt sich aus einem jüngst ergangenen BGH-Urteil.
--> Warum eine Verwalter-Entlastung gar nicht beschlossen werden sollte, lesen Sie hier.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Beim sommerlichen Wärmeschutz auf Außenjalousien setzen
Bei Gebäuden gewinnt der Wärmeschutz im Sommer aufgrund steigender Komfortansprüche und häufigerer Hitzeperioden immer mehr an Bedeutung. Zudem kann der richtige Sonnenschutz Ventilatoren und Klimanlagen arbeitslos machen und erheblich zum Energiesparen beitragen. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) hin. Wichtig ist, dass Eigenheim- und Wohnungsbesitzer dabei auf wirkungsvolle Maßnahmen setzen: Mit Innenjalousien und Gardinen einfach nur die Sonne auszusperren, bringt nicht den gewünschten Effekt. Für den besseren Wärmeschutz sorgen Außenjalousien oder Markisen.
--> Lesen Sie hier den ausführlichen Tipp für mehr Wohnkomfort im Sommer.

 

Kurioses Fundstück: Wohnungseigentum in schwimmenden Häusern
WiE-Berater und Rechtsanwalt Alexander J. Schmitz-Elsen, Rheinbreitbach, schickte uns das kuriose Fundstück des Monats: Laut Beschluss des OLG Schleswig (10.4.2016, Az. 2 Wx 12/16) kann auch an sogenannten Wasserflurstücken Wohnungseigentum begründet werden. Sollte von Verwaltern solcher WEGs das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ verlangt werden dürfen? Wir finden: Ja! (Zumindest, solange sie keinen anderen Sachkundenachweis erbringen müssen...)
 


Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Steuertipp für Vermieter: Fahrtkosten zu Wohnung oder Haus nicht verschenken
Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung oder zum vermieteten Haus dürfen Eigentümer pauschal mit 0,30 Euro/km von der Steuer absetzen. Auch wer seine Steuererklärung bereits fristgerecht zum 31. Mai abgegeben hat, kann vergessene Werbungskosten noch nachreichen. Zum Beispiel können 3 Fahrten Köln-Leipzig-und-zurück bis zu 378 Euro Steuerersparnis einbringen.
 --> Wie das geht, lesen Sie hier.

 


Gefragt & beantwortet

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Innenputz: Zahlen Sie für Q4, ist jede kleine Delle eine zu viel
Marco R., WiE-Mitglied: "Wir wollen altmodische Raufasertapeten in unserem Neubau vermeiden. Daher hat uns der Bauträger zu einem Q4-Innenputz geraten, was für 80 qm runde 2.000 Euro mehr kosten soll. Ist das gerechtfertigt?"
WiE: "Innenputz und Gipskartonarbeiten werden in den Qualitätsstufen Q1 bis Q4 ausgeführt. Q4 entspricht höchsten Ansprüchen und ist sinnvoll, wenn Sie glatte Wandbekleidungen wie Seidentapeten kleben wollen. Für fein strukturierte Wandbekleidungen, z.B. Vlies, reicht eventuell auch die Qualitätsstufe Q3 aus. Fragen Sie das noch einmal nach. Entscheiden Sie sich für Q4 trotz der hohen Mehrkosten, drücken Sie bei der Abnahme kein Auge zu. Aktueller Erfahrungsbericht eines unserer Vor-Ort-Bauberater, den die Bauherren mit zur Abnahme genommen hatten: Er entdeckte in der hintersten Raumecke eine Delle in der Decke. Sie stammte von einem Besenstiel und wäre einem ungeübten Auge wohl nicht aufgefallen. Unser Berater forderte den Bauträger auf, den Schaden zu beseitigen, und konnte durchsetzen, dass die gesamte Deckenfläche zu Lasten des Verursachers komplett neu gespachtelt wurde."

 

Ein Grundstück - eine Verwaltung!
Karl K., WiE-Mitglied: "Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst 36 Wohnungen und 12 Reihenhäuser. Nur für die Wohnungen wollen wir jetzt einen neuen Verwalter bestellen, die Reihenhäuser haben so gut wie keinen Verwaltungsaufwand. Die können einen aus ihren eigenen Reihe bestellen. Darf bzw. muss ich als Vorsitzender des Verwaltungsbeirats den neuen Verwaltervertrag unterschreiben?"
WiE: "So einfach ist das nicht! Erstens muss die Eigentümerversammlung wirksam über die Bestellung beschließen und zweitens Sie zur Vertragsunterschrift ermächtigen! Sonst handeln Sie als Vertreter ohne Vertretungsmacht und haften persönlich. Das käme in Ihrem Fall gewiss zum Tragen, denn: Für eine WEG dürfen nicht zwei unterschiedliche Verwaltungen bestellt werden.
 


Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere kostenfreie telefonische Erstberatung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

Aktion: Jetzt Mitglied werden und den "Prüf-Check Jahresabrechnung" bekommen
Brauchen Sie noch ein gutes Argument, um bis zum 31. Juli 2016 in den Verbraucherschutzverein für Wohnungseigentümer einzutreten? Hier ist es: Bis zu diesem Tag begrüßen wir neue Mitglieder mit dem P-Check Jahresabrechnung. Klicken Sie auf das Bild, dann erfahren Sie mehr!

Sie sind bereits Mitglied? So erhalten auch Sie den "P-Check Jahresabrechnung"
Ganz einfach: Werben Sie Ihren Nachbarn oder einen anderen Eigentümer als neues WiE-Mitglied. Ist in dem Mitgliedsantrag Ihr Name und der Gutschein-Code "P-Check" vermerkt, bekommen auch Sie diese Prämie geschenkt, mit der Sie die Plausibilität Ihrer Jahresabrechnung überprüfen können. Bedenken Sie zudem: Jedes neue Mitglied stärkt uns zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
--> Hier gibt es nähere Infos und den Mitgliedsantrag für neue Mitglieder.

 

Wie Sie in den geschützten Mitglieder-Bereich auf der WiE-Website kommen
Aufgrund einiger Nachfragen eine kurze Erläuterung: Auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de gibt es Seiten und Services, die exklusiv für unsere Mitglieder gedacht sind. Dort finden Sie z.B. Checklisten, Infoblätter, Musterbriefe, das Diskussionsforum und das Auskunftsportal Verwaltersuche. Um in diesen geschützten Bereich zu gelangen, melden Sie sich so an:
---> Klicken Sie auf "Login" in der Kopfzeile unserer Website. Ihren Benutzernamen haben wir Ihnen nach der Vereinsanmeldung zugesandt, das Paswort ebenfalls (doch das können und sollten Sie in Ihr eigenes Passwort geändert haben). Zugangsdaten verloren? Kein Problem, rufen Sie uns einfach an unter Tel. 0228 / 30 41 26 70.

 

Noch 6 Wochen: Schnupperabo WEG-Verwaltungsdatenbank für einmalige 9,90 €
Angebot für unsere Einzelmitglieder: Sie können das Haufe-Webportal mit der WEG-Wissens-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsdatenbank bis zum 31. Juli 2016 zum stark ermäßigten Preis testen. Für einmalig 9,90 Euro profitieren Sie von Gerichtsurteilen, Arbeitshilfen, aktuellen Informationen und Rechnern rund um die Verwaltung des Wohnungseigentums. Wenn Ihnen das Portal gefällt, bleiben Sie ab August zu den günstigen Sonderkonditionen für WiE-Mitglieder freigeschaltet.
--> Das Bestellformular gibt es hier (siehe rechte Spalte).
Übrigens: Unsere Mitglieds-WEGs erhalten den Zugang kostenfrei.

 

WEG-Mitgliedschaft: z.B. 74 Cent pro Monat und Miteigentümer!
So wenig zahlt eine WEG mit 46 Wohneinheiten für den kompletten Service von WiE (bitte vergleichen Sie das mit dem Preis für nur eine Stunde beim Rechtsanwalt)! Interessiert? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

 

WiE bei Twitter: Kurz und aktuell
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Herausgeber:

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