Wohnen im Eigentum e.V.

August 2016


 

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Hitzewelle hat uns nun endlich erreicht. Wie sieht es aus in Ihrer Eigentümergemeinschaft: Haben Sie schon einen festen Pool im Garten installieren lassen? Ja, ich weiß, so spontan geht das zumindest in größeren WEGs nicht. Denn wie auch ein Grillplatz ist der Pool eine Modernisierung. Die verlangt nach einem Beschluss, auch wenn die nächste Eigentümerversammlung erst im März ansteht. Kleinere, sich selbst verwaltende WEGs schwitzen womöglich nicht so lange. Denn sie haben es selbst in der Hand, den nötigen Beschluss schnell und unkompliziert auch mal außer der Reihe herbeizuführen, z.B. einstimmig im Umlaufverfahren. Interessant? Dann lesen Sie im Schwerpunktthema dieses eRundbriefs, wie Sie herausfinden, ob die Selbstverwaltung auch für Ihre WEG eine Option wäre. Sie erfahren natürlich auch, wie Wohnen im Eigentum e.V. Sie bei der Entscheidung, Einrichtung und praktischen Umsetzung der Selbstverwaltung unterstützt.

Einen allzeit kühlen Kopf für diese und andere wichtigen Entscheidungen wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.


 

Schwerpunktthema: WEG- Selbstverwaltung

 

Aktiv verwalten statt verwaltet werden: Jetzt nehmen wir's selbst in die Hand!?
Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möchten die Verwaltung ihrer WEG selbst übernehmen - sei es, weil sie keinen geeigneten professionellen Verwalter finden oder weil sie die Kosten scheuen, sei es, weil sie mit ihren bisherigen Verwaltern schlechte Erfahrungen gemacht haben oder einfach ihre Angelegenheiten selbst regeln wollen. Das ist ein guter Ansatz - wenn sie sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sind. Für den Einstieg in Ihre Überlegungen hierzu bietet Ihnen WiE zwei kostenfreie Arbeitshilfen an:
--> Checkliste: Vor- und Nachteile der Selbstverwaltung einer WEG
--> Checkliste: Eignet sich unsere WEG zur Selbstverwaltung?

 

"Echte" Selbstverwaltung, Bestellung eines internen Verwalters, Mischform?
Diese drei grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es für sich selbst verwaltende WEGs. Im ersten Fall nehmen alle Eigentümer die Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlich wahr und brauchen einen Geschäftsverteilungsplan. Sie können aber auch eine/n interne/n Verwalter/in aus ihren eigenen Reihen bestellen; dann ist der Abschluss eines Vertrags mit ihr oder ihm unbedingt zu empfehlen. Als Mischform ist denkbar, dass die Eigentümer etwa nur die Erstellung der Jahresabrechnung in professionelle Hände geben.
--> Lesen Sie die ausführlichere Darstellung der Selbstverwaltungs-Formen hier.

 

Stichwort: WEG-Eigenkonto - auch für selbstverwaltete WEGs ein Muss!
Bei Wohnen im Eigentum e.V. hat sich die erste Sparkasse gemeldet, die für alle ihre WEGs ein WEG-Eigenkonto zur Pflicht machen will (hier als WEG-Verbraucherkonto bezeichnet): Die Sparkasse Gladbeck ruft Verwalter und WEGs nun zur Umstellung auf dieses Modell auf. Eine gute Offensive, die allerdings auf ein Praxis-Problem stößt. Denn viele Konten von sich selbst verwaltenden WEGs sind auf den Namen eines einzelnen Miteigentümers angelegt und somit für die Sparkasse kaum zu identifizieren. Wie die Gladbecker die Umstellung angehen, wird WiE im nächsten eRundbrief berichten. Bis dahin unser Appell an alle sich selbstverwaltenden WEGs: WEG-Gelder gehören genauso wenig auf das Privatkonto eines Miteigentümers wie auf das Treuhandkonto eines gewerblichen Verwalters!
--> Warum WEG-Eigenkonten jedenfalls wichtig sind, lesen Sie hier.

 

Neuer 32-seitiger WiE-Leitfaden für die Selbstverwaltung der WEG
Geschrieben von Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner auf Basis langjähriger Beratung von sich selbstverwaltenden WEGs präsentiert Wohnen im Eigentum e.V. jetzt dieses brandneue PDF mit einer Fülle von Handlungsanweisungen und Tipps, die für jede selbstverwaltete WEG goldwert sind - von den Infos zu Grundanforderungen und Haftung über den Beschluss zur und die Übernahme der Selbstverwaltung bis hin zur praktischen Arbeitsorganisation. Bitte beachten Sie: Dieser Leitfaden ist ein wesentlicher Bestandteil des Service-Pakets, das Wohnen im Eigentum e.V. ausschließlich seinen WEG-Mitgliedern anbietet. Diese können sich den Leitfaden im ebenfalls neuen WEG-Mitgliederbereich auf unsere Website kostenfrei herunterladen:
--> Leitfaden für die Selbstverwaltung der WEG und weitere Arbeitshilfen
>>> Nur für WEG-Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen, dann lesen!) Sie sind noch kein WEG-Mitglied? Das lässt sich ändern: --> Vorteile siehe hier.


 

Veranstaltungen

 

Kostenfreier Online-Vortrag für unsere Mitglieder
Noch sind Plätze frei für den Online-Vortrag --> Einbruchschutz - so geht es! (19. September). Melden Sie sich als WiE-Mitglied gern an.

 

Online-Vortrag: Fallstricke der Gemeinschaftsordnung erkennen
Für Wohnungskäufer und bestehende WEGs interessant ist dieser Vortrag am 21. September, an dem Sie bequem via Internet teilnehmen können. Stellen Sie dort Fragen und diskutieren Sie mit. Als Vorbereitung lesen Sie gern unseren kostenfreien Ratgeber zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (--> PDF).
--> Zur Anmeldung zum Online-Vortrag geht es hier.

 

Runde Tische für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer
Diese finden im September z.B. statt in --> Hamburg, --> Aachen, --> Frankfurt/M. und --> Stuttgart. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

 

Nächste Verwaltungsbeiräte-Schulung: Stuttgart, 24./25. September
Bitte melden Sie sich jetzt an bzw. machen Sie den Verwaltungsbeirat Ihrer WEG darauf aufmerksam! In dieser 2-Tages-Schulung wird anschaulich vermittelt, welches Wissen der Verwaltungsbeirat zur Ausübung seines anspruchsvollen Ehrenamts braucht. Natürlich können auch Wohnungseigentümer teilnehmen.
499 Euro bzw. 299 € für WiE-Mitglieder (inkl. MwSt.): --> Details und Anmeldung

 


Alle aktuellen WiE-Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen
 --> Veranstaltungskalender auf unserer Website


 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

 

WEG streitet über Kostenausgleich für eine Kellersauna bis vor den BGH
Gesunder Menschenverstand siegt über Paragraphenreiterei: Eine WEG kann auf einer sachgerechten Auslegung ihrer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bestehen, auch wenn sich ein Miteigentümer an den Wortlaut klammern will. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden (BGH, 13.5.2016, Az. V ZR 152/15).
--> Mehr zu diesen Urteil auf unser Website.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Internet-Bewertungen mit wahren Tatsachen und Namen sind erlaubt
Ein Mieter darf im Internet wahre Tatsachen über seinen Vermieter verbreiten und dabei auch dessen Namen nennen. Solche Äußerungen sind als Meinungsfreiheit geschützt, hat das Bundesverfassungsgericht am 4.8.2016 mitgeteilt.
--> Was das für Sie bedeutet, klären wir hier.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
"Intelligente" Stromzähler werden eingeführt
Verbraucher von mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr werden bis 2021 "intelligente" Stromzähler installieren müssen. Diese Verpflichtung betrifft auch Energie-Kleinerzeugungsanlagen mit einer Leistung von 1 bis 7 kWh, die Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften neu installieren.
 --> Erfahren Sie mehr dazu.


 

Tipp des Monats

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Heizungsoptimierung: Staat erstattet 30 % der Netto-Kosten
Seit 1. August 2016 bekommen Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, wenn Sie Heizungspumpen und Warmwasser-zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen ersetzen oder in den hydraulische Abgleich am Heizsystem investieren. Der Zuschuss beträgt 30 % der Investition, maximal 25.000 Euro. Er gilt nicht für Neubauten. Achtung: Der Antrag darf auf den Namen Ihrer WEG laufen, und der Zuschuss kann auf das WEG-Konto überwiesen werden. Das hat WiE für Sie mit dem zuständigen Bundesamt geklärt.
--> Mehr über den neuen Zuschuss und zum Antragsweg


 

Gefragt & beantwortet

 

Kann der Verwaltungsbeirat aus nur zwei Mitgliedern bestehen?
Manfred G., WiE-Mitglied: "Unsere WEG hat nur zwei Beiräte gewählt. Im Protokoll der Eigentümerversammlung steht: 'Der gewählte Beirat besteht lediglich aus zwei Personen und ist somit im Außenverhältnis nicht gewählt. Im Innenverhältnis wird dieser einem Beirat aus drei Personen gleichgestellt.' Was sagen Sie dazu?"
WiE: "Diese Formulierung im Protokoll macht den Beschluss der WEG nicht anfechtungssicher. Zudem beruht sie auf dem gefährlichen Missverständnis, dass ein Verwaltungsbeirat grundsätzlich zur Vertretung der WEG nach außen berechtigt sei. Richtiger wäre der Hinweis im Protokoll auf die Anfechtbarkeit des Beschlusses gewesen; ohne diese kann die WEG auch mit einer abweichenden Anzahl an Verwaltungsbeiräten 'arbeiten'."
--> Die ausführliche Antwort finden WiE-Mitglieder hier!
>>> Nur für Mitglieder (Geschützter Website-Bereich: Erst einloggen - dann lesen!)

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Dämmlagen unter dem Estrich dürfen nicht gespannt sein
Frank P., WiE-Mitglied: "Bei unserem Bau wird demnächst der Estrich gegossen. Die Dämmung, auf der die Fußbodenheizung verlegt wird, wölbt sich stark nach oben. Ist das okay?"
WiE: "Das hört sich nicht gut an. Es ist ein Zeichen dafür, dass die Dämmlagen mit Spannung eingebaut sind. Einen ähnlichen Fall hatten wir gerade bei einer Vor-Ort-Bauberatung in Duisburg. Der Berater schaute sich die Baustelle nach Verlegung der Dämmlage und vor Aufbringen des Heizestrichs an. (Heizestriche bedecken entweder Warmwasserrohrsysteme oder Elektroheizsysteme aus Heizmatten oder Heizkabeln.) Die Dämmlagen wölbten sich jeweils in Feldmitte und in Teilen auch an den Wandanschlüssen. Doch sie müssen entspannt liegen. Sonst ist mit Spätschäden, z.B. Rissbildung, im Heizestrich zu rechnen, was auch die verlegten Leitungen beschädigen kann. Lassen Sie die Dämmung vom Bauleiter prüfen und korrigieren. Geschieht das nicht, holen Sie sich fachkundige Unterstützung, z.B. eine --> Vor-Ort-Bauberatung durch WiE."
 


Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.


 

WiE intern

 

Neu: Kostenfreie Telefonberatung zu Baubeschreibung und Schallschutz
Nur für Mitglieder haben wir unsere kostenfreie Telefonberatung um ein neues Thema erweitert. Ob der Schallschutz stimmt, hängt auch von der richtigen Dämmung ab. Fragen zur Baubeschreibung in dieser Hinsicht und zur korrekten Ausführung beantwortet Beraterin Uta Maria Schmidt zu diesen Zeiten: mittwochs (2016: 21.9., 26.10., 30.11., 14.12.), 14 - 15 Uhr. Bitte reservieren Sie Ihren Termin über die Geschäftsstelle, Tel.-Nr.: 0228 / 30 41 26 70
 --> Beratung zu Rechtsfragen, zur Jahresabrechnung etc.? Klicken Sie hier!

 

Neu: Extra-Service-Bereich für unsere WEG-Mitglieder auf der Website
Beginnend mit einem Leitfaden zur Selbstverwaltung sammelt WiE ab sofort alle Arbeitshilfen für die WEG-Mitglieder in einem gesonderten Bereich unserer Website. Hier stehen jetzt z.B. der WiE-Muster-Geschäftsverteilungsplan für die „echte“ Selbstverwaltung und ein WiE-Muster-Verwaltervertrag für selbstverwaltete WEGs zum Download bereit. Ihre WEG ist Mitglied? Dann schauen Sie öfter vorbei, welche neuen Arbeitshilfen es gibt:
--> Muster, Checklisten, Merkblätter rund ums Gemeinschaftseigentum
>>> Nur für WEG-Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)

 

WEG-Mitgliedschaft: z.B. 74 Cent pro Monat und Miteigentümer!
So wenig zahlt eine WEG mit 46 Wohneinheiten für den kompletten Service von WiE (bitte vergleichen Sie das mit dem Preis für nur eine Stunde beim Rechtsanwalt)! Interessiert? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
 --> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

 

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon, Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt.
 --> Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.

 

WiE bei Twitter: Kurz und aktuell
Via Twitter informieren wir Sie kurz und aktuell über unsere Verbandsarbeit. Werden Sie unser Follower und teilen Sie unsere Nachrichten mit Ihren Kreisen:
--> https://twitter.com/WohnungUndHaus
 


Herausgeber:

wohnen im eigentum. die wohneigentümer e.V.
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Tel: 0228 / 30 41 26 70, Fax: 0228 / 72 15 87 3
E-Mail: info@wohnen-im-eigentum.de, Internet: www.wohnen-im-eigentum.de
 
Impressum

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Gabriele Heinrich

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