Wohnen im Eigentum e.V.

September 2016


 

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Sommer neigt sich dem Ende zu, die Tage werden kürzer und die Urlaubszeit ist längst vorbei. Doch bei uns im Verband herscht derzeit keine herbstliche Melancholie, sondern wir freuen uns, dass unsere Arbeit erfolgreich war: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, für den wir uns schon sehr lange stark gemacht haben. Künftig sollen gewerbliche Verwalter Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und ihre Sachkunde nachweisen müssen, bevor sie tätig werden dürfen. Endlich! Denn bislang durfte einfach jeder, der wollte, WEG-Verwalter sein. Dabei sind WEG-Verwalter verantwortlich für fremdes Vermögen und Eigentum, müssen sich unter anderem mit Buchführung und rechtlichen Vorschriften auskennen und sowohl technisch als auch im Umgang mit Menschen versiert sein. Sie haben also sehr anspruchsvolle Aufgaben! Dieser Gesetzentwurf ist daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz.

Diesen Erfolg haben wir auch unseren Mitgliedern zu verdanken - denn nur durch Ihre Unterstützung erhalten wir Gehör in Berlin und können politischen Einfluss nehmen. Vielen Dank also für Ihr Engagement, Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen! Und sollten Sie noch kein Mitglied sein - dann nehmen Sie diesen Erfolg doch einfach zum Anlass, einzutreten und unsere Arbeit damit zu unterstützen. Denn je mehr Mitglieder wir haben, desto wirkungsvoller können wir Ihre Interessen als Eigentümer vertreten.

Einen fröhlichen Sommerausklang wünschen Ihnen 

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

 


 

Schwerpunktthema: Wohnungskauf

 

1) Die Preise steigen und steigen... Lohnt sich der Immobilienkauf trotzdem?
Kaufen – ja oder nein? Für angehende Eigenheimbesitzer ist das eine schwierige Frage, gerade angesichts der immer weiter steigenden Immobilienpreise. Lohnt sich der Erwerb eines so teuren Hauses oder auch der schicken, aber kostspieligen Wohnung überhaupt noch? Josef Anthofer, Finanzexperte des Verbandes Wohnen im Eigentum e.V., gibt Entwarnung: Durch die niedrigen Kreditzinsen sei die Investition in vielen Fällen gar nicht erheblich teurer als bislang.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

2) Sicherheit gewinnen:
4 Gratis-Checklisten liefern Basiswissen für Ihren Wohnungskauf

Kennen Sie den Grundbuchauszug? Haben Sie eine Bonitätsauskunft über den Bauträger eingeholt? Das sind wichtige Informationen für Käufer einer Neubauwohnung. Wer aus zweiter Hand kauft, sollte unter anderem darauf achten, ob demnächst mit Sonderumlagen für Reparaturen oder Modernisierungen zu rechnen ist, wie hoch die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft ist oder ob die Gemeinschaft Schulden hat. Mit unseren Checklisten sorgen Sie dafür, dass Sie beim Wohnungskauf nichts übersehen. Die Checklisten sind auf der Basis langjähriger Mitgliederberatung entstanden - eine wertvolle Unterstützung für alle Verbraucher, die über den Immobilienkauf nachdenken. 
--> Hier können Sie die Checklisten herunterladen

 

3) Kaufen oder doch lieber mieten? Internet-Rechner geben erste Orientierung
Ein paar Klicks, und schon wissen Sie, ob Sie sich ein Haus oder eine Wohnung leisten können: Im Internet gibt es diverse Rechner zu diesem Thema. Einer von ihnen ist der Finanztest-Rechner der Stiftung Warentest. Die Stiftung Warentest verspricht: Mit dem Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder als Käufer einer Immobilie günstiger wegkommen. Allerdings ersetzen solche Rechner eine unabhängige Beratung nicht, so unser Experte.
-->Mehr dazu lesen Sie hier

 

4) Hilfe bei der Kalkulation:
Nehmen Sie unser Angebot der Finanzierungsberatung wahr

Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie vergleiche ich Kreditangebote, worauf muss ich bei der Tilgung achten - mit solchen und anderen konkreten Frage lassen wir Sie als Mitglied von WiE nicht allein! Nutzen Sie die kostenlose telefonische Beratung durch unseren Finanzexperten als Einstieg, eine ausführliche Finanzierungsberatung können Sie gern beauftragen.
--> Näheres dazu hier.

 

5) WiE warnt vor Fehleinschätzungen beim Kauf von Eigentumswohnungen
Sie wollen Ihre erste Wohnung kaufen? Oder Ihr Haus gegen eine Eigentumswohnung tauschen? Rechnen Sie nicht damit, als Wohnungseigentümer genauso frei über Ihr Eigentum entscheiden zu können wie bei einer Einzelimmobilie. Auch die Einschätzung, dass die Wohnung weniger Arbeit macht, erweist sich häufig als Trugschluss: Wohnungseigentümer müssen Verträge mit den Verwaltungen aushandeln, ihre Geldanlagen und -ausgaben kontrollieren, die Jahresabrechnung prüfen, Beschlüsse zur Instandhaltung der Wohnanlage fassen, die Umsetzung der Aufträge im Blick behalten und vieles mehr. Lesen Sie mehr:
--> Die vier häufigsten Fehleinschätzungen über die Vorteile von Eigentumswohnungen

 

6) Für deren Tiefgarage zahlen wir nicht!? Vorsicht, wenn WEGs in Untergemeinschaften organisiert sind
Manchmal sehen Teilungserklärungen eine Aufgliederung von Wohnungseigentumsanlagen in Untergemeinschaften vor. Damit soll erreicht werden, dass etwa Eigentümer von Haus B nicht für Gemeinschaftseigentum zahlen, das nur Haus A nutzen darf – z.B. eine Tiefgarage. Was gut klingt, führt in der Praxis aber oft zu Ärger. Denn die Aufteilung in Untergemeinschaften ist rechtlich schwierig zu konstuieren und oft ungültig. Besprechen Sie die möglichen Folgen mit einem unabhängigen Rechtsberater, der sich in diesen Dingen sehr gut auskennt, oder lassen Sie Ihre Teilungserklärung von Wohnen im Eigentum e.V. überprüfen (siehe Punkt sieben). Mehr dazu können Sie zudem in unserem
--> Ratgeber "Das Miteinander gebacken bekommen" nachlesen ( kostenfrei als PDF oder gedruckt für 4,90 Euro (Mitglieder) bzw. 8,90 Euro).

 

7) Fallen umgehen: Lassen Sie vertragliche Unterlagen nur von Experten prüfen
Die Prüfung von Bau- oder Kaufverträgen und Teilungserklärungen sollten Sie solchen Experten übertragen, die täglich damit umgehen. Denn diese Rechtsgebiete sind kompliziert, die Rechtsprechung ist umfangreich, und nur mit viel Beratungserfahrung werden versteckte Fallen erkannt. Einer der wesentlichen Vorteile, die Ihnen die Mitgliedschaft bei WiE bietet, ist die Vermittlung von solchen Experten-Dienstleistungen über uns und zu fairen Preisen. Das lohnt sich – weil Sie dann Fallstricke rechtzeitig vor Vertragsabschluss oder Auftragsvergabe erkennen. Nötig ist dafür eine schriftliche Anmeldung. 
--> Weitere Details und das Anmelde-Formular finden Sie hier.

 

8) Bundesgerichtshof urteilt zugunsten sogenannter Nachzügler-Erwerber
Solange noch ein einziger Eigentümer verlangen kann, dass Mängel am Gemeinschaftseigentum beseitigt werden, kann die ganze WEG diesen Anspruch an sich ziehen. Manchen Bauträgern ist das gar nicht recht. Sie versuchen, sich gegen Ansprüche der späteren Erwerber abzusichern. Eine ihrer Methoden ist es, in die Allgemeinen Geschäftsbedingen zum Erwerbsvertrag zu schreiben, dass eine Abnahme des Gemeinschaftseigentum durch die ersten Erwerber genügt. Ihre Annahme des Werkes als vertragsgemäß solle automatisch auch für spätere Erwerber (sogenannte Nachzügler-Erwerber) Gültigkeit haben. Dem schob der Bundesgerichtshof jetzt aber einen Riegel vor: Eine solche Regelung in den AGB des Erwerbsvertrag ist nicht wirksam, entschied er kürzlich. WiE begrüßt dieses verbraucherfreundliche Urteil.
--> Mehr Informationen zum Urteil des Bundesgerichtshofs

 

Und schließlich: Zum Thema Immobilienkauf gehören auch die Notarkosten. Lesen Sie dazu unseren Tipp des Monats weiter unten in diesem eRundbrief:
Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

 


 

Veranstaltungen

 

Online-Vortrag am 5. Oktober: Streit klären durch Mediation
Zoff in WEGs - das gibt es leider immer wieder. Ein möglicher Weg, um alle Eigentümer wieder an einen Tisch zu bringen, ist die Mediation. Der Rechtsanwalt und Mediator Burkhard Zaubel erklärt WiE-Mitgliedern am 5. Oktober ab 18.30 Uhr in einem Online-Vortrag, wie dieses Verfahren funktioniert und welche Probleme sich damit lösen lassen.
--> Details und Anmeldung

 

Runder Tisch in Hannover am 10. Oktober: Teilungserklärung prüfen!
Die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung sind Thema eines Referates am 10. Oktober ab 18.30 Uhr beim runden Tisch in Hannover. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.
--> Details und Anmeldung

 

Online-Vortrag am 10. Oktober: Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger
Webinar-Referent Dennis Ketels gibt am 10. Oktober ab 18:30 Uhr in einem Online-Vortrag eine Einführung in das Wohnungseigentumsrecht. Achtung, diese Veranstaltung richtet sich exklusiv an unsere Mitglieder! Die Pätze sind begehrt, bitte melden Sie sich bei Interesse bald an.
>>> Nur für Mitglieder: Details und Anmeldung
(Am 28. November folgt ein ähnliches Webinars auch für Interessenten, die noch keine WiE-Mitglieder sind - siehe hier!)

 

Online-Vortrag am 24. Oktober: Wohnen im Alter
Um Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle für "Betreutes Wohnen" geht es im Online-Seminar am 24. Oktober ab 18.30 Uhr. Rechtsanwalt Alexander J. Schmitz-Elsen und Gerontologin Andrea Didszun klären in diesem Vortrag, worauf Sie achten sollten, damit Service und Komfort im Alter Sie nicht teuer zu stehen kommen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung des Wunschobjekts.
--> Details und Anmeldung
 


Alle aktuellen WiE-Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen
 --> Veranstaltungskalender auf unserer Website


 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

 

Sommer-Blitzumfrage Politik & Wohnungseigentum 2016
Im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme: Was tut die Politik für den Verbraucherschutz von Wohnungs- und Hauseigentümern? Wohnen im Eigentum e.V. hat Politiker/innen der verschieden Parteien nach ihren Positionen gefragt.
--> Lesen Sie die Antworten der Politiker/innen.

 

Gesetzesentwurf zu Berufszulassungsregelungen für Verwalter
Am 31. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. „Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt den Entwurf“, erklärt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Wohnungseigentum. Wir als Verband haben seit 2008 darauf hingearbeitet und diese Forderung immer wieder in die Politik eingebracht.“ 
--> Zum Gesetzentwurf und den WiE-Positionen

 

Verwalterveruntreuung: Erneuter Fall allein im Bonner Raum
Das Amtsgericht Königswinter verhandelt zur Zeit wieder über einen Fall einer Bonner Verwaltung, die Geld von Rücklagen- und Girokonten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Bad Honnef auf eigene Konten überwiesen haben soll. Die Verwaltung hat offenbar noch weitere Wohnungseigentumsgemeinschaften hintergangen. Einer der Geschädigten erzählt im Interview mit Wohnen im Eigentum e.V., wie er herausfand, dass es erhebliche Unregelmässigkeiten in der Verwaltung seiner WEG gibt. Es ist leider bereits das vierte Mal innerhalb einiger Jahre, dass eine Verwaltung im Bonner Raum durch Unregelmäßigkeiten bis hin zur Veruntreuung negativ aufgefallen ist.
 --> zum Interview

 

Gebäudesanierung von Wohnungseigentumsanlagen muss gefördert werden: Neuer Kredit der NRW.Bank für Wohnungseigentümergemeinschaften
Seit September gibt es in NRW ein neues Förderprogramm der NRW.Bank und des NRW.Bauministeriums für Sanierungsmaßnahmen. Wohnen im Eigentum e.V. war an Verbändegesprächen hierzu beteiligt und brachte die Sicht der Wohnungseigentümer mit ein. Der Vorteil des NRW.BANK.WEG-Kredites: Die WEG kann als Verband den für die Sanierungsmaßnahmen nötigen Kredit aufnehmen. Damit wird Wohnungseigentümern nun ein weiterer Weg angeboten, wie sie ihre Modernisierung schultern können, hebt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich  in einem Interview dazu hervor.
--> zum Interview
 


 

Tipp des Monats

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Landgerichte überprüfen Notar-Rechnungen kostenlos

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Notar-Rechnung? Sie können eine solche Rechnung gerichtlich überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei dem Landgericht stellen, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Die gerichtliche Überprüfung ist kostenlos, allerdings muss es einen begründeten Verdacht geben, dass die Rechnung nicht korrekt ist. Sollte die Überprüfung ergeben, dass der Notar zu viel berechnet hat, muss dieser Ihnen Geld zurückzahlen. Es kann aber auch sein, dass der Notar sich zu Ihren Gunsten verrechnet hat - dann müssen Sie nachzahlen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.
 


 

Gefragt & beantwortet

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Soll ich auf einen Fertigstellungstermin bestehen?

Marco H., WiE-Mitglied: "Im Kauf- und Bauerrichtungsvertrag des Bauträgers für eine Eigentumswohnung ist die Formulierung zum Fertigstellungstermin nur sehr unkonkret. Soll ich das akzeptieren?"
WiE-Rechtsanwalt Alexander J. Schmitz-Elsen: "Der Bauträger kann den etwaigen Fertigstellungstermin abschätzen und sollte sich auch darauf festlegen lassen. Es gibt Bauträger-Kaufverträge, in denen der späteste Fertigstellungstermin mit Datum genannt wird (danach können Ansprüche aus Verzug geltend gemacht werden) und pauschalisierte (Mindest-)Vertragsstrafen für Verzögerungen vereinbart werden. Wenn nicht, dann verhandeln Sie mit dem Bauträger über eine solche Festlegung vor Vertragsunterschrift. Zumindestens sollte er Ihnen eine nachvollziehbare Begründung nennen, wenn er so etwas nicht vereinbart."

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Welche Abweichungen von Maßen muss ich beim Bau tolerieren?
Sandra K., WiE-Mitglied: "Die Wände unseres Hauses sind uneben! Das darf doch nicht sein, oder?"
WiE-Bauberaterin und Diplom-Ingenieurin Birgit Thielmann: "Das Herstellen von Bauwerken ohne Maßabweichungen ist nicht möglich; Abweichungen vom Soll sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Daher gibt es Maßtoleranzen: Geringe Abweichungen sind also zulässig. Diese richten sich nach der DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau". Baukunden fällt es aber meist schwer, solche zulässigen Abweichungen von nicht hinzunehmenden Paßungenauigkeiten oder Unregelmäßigkeiten zu unterscheiden. Ein Vor-Ort-Bauberater kann zu einer guten Kommunikation zwischen Baukunde und Bauunternehmer beitragen, indem er auf zulässige Abweichungen hinweist. Er kann aber auch dafür sorgen, dass der Baukunde sich nicht vom Bauunternehmer "überzeugen" lässt, Abweichungen hinzunehmen, die sich laut Bauunternehmer selbstverständlich im Toleranzbereich befinden – in Wirklichkeit aber nicht"
>>> Nur für Mitglieder:
--> Fachkundige Unterstützung erhalten Sie durch die Vor-Ort-Bauberatung.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Sonderwünsche unbedingt in die Vertragsgestaltung aufnehmen
Peter R., WiE-Mitglied: "Mir ist ein Kaufvertragsentwurf über eine noch im Bau befindliche Eigentumswohnung zum Pauschalpreis zur Unterschrift vorgelegt worden. Was bedeutet das für mich?"
WiE-Rechtsanwältin Dr. Stephanie Claire Weckesser: "Ein Pauschalvertrag bedeutet, Sie zahlen einen Festpreis für die im Vertrag definierten Leistungen. Die Baubeschreibung ist in Ihrem Fall jedoch äußerst unpräzise. Ich rate Ihnen dringend, dem Bauträger gegenüber bereits vor Vertragsunterzeichnung ihre Wünsche eindeutig zu äußern und diese in den notariellen Kaufvertrag als Sondervereinbarung einzubeziehen. Dies gilt vor allem, wenn Sie Kacheln, Steckdosen oder Sanitäreinrichtungen eingebaut haben wollen, welche in dem Katalog des Bauträgers nicht enthalten sind. Wenn Sie Ihre Sonderwünsche nicht in die Vertragsgestaltung einbeziehen, haben Sie später mit einer solchen unpräzisen Baubeschreibung keinerlei Möglichkeiten, Ihre Wünsche erfolgreich gerichtlich durchsetzen zu können oder Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung geltend zu machen."
>>> Nur für Mitglieder:
--> Unsere Berater prüfen Baubeschreibungen - Mehr dazu hier.
 


Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

 

Neu: Kostenfreie Telefonberatung zu Baubeschreibung und Schallschutz
Nur für Mitglieder haben wir unsere kostenfreie Telefonberatung um ein neues Thema erweitert. Ob der Schallschutz stimmt, hängt auch von der richtigen Dämmung ab. Fragen zur Baubeschreibung in dieser Hinsicht und zur korrekten Ausführung beantwortet Beraterin Uta Maria Schmidt zu diesen Zeiten: mittwochs (2016: 21.9., 26.10., 30.11., 14.12.), 14 - 15 Uhr. Bitte reservieren Sie Ihren Termin über die Geschäftsstelle, Tel.: 0228 / 30 41 26 70
 --> Beratung zu Rechtsfragen, zur Jahresabrechnung etc.? Klicken Sie hier!

 

Neu: Extra-Service-Bereich für unsere WEG-Mitglieder auf der Website
Ihre WEG ist Mitglied bei WiE? Arbeitshilfen für professionell und für selbst verwaltete WEGs stehen für WEG-Mitglieder in einem gesonderten Bereich unserer Website bereit, z.B. der WiE-Muster-Verwaltervertrag und der neue Leitfaden für die WEG-Selbstverwaltung.
--> Schauen Sie öfter vorbei unter Shop -> WEG-Mitgliederbereich
>>> Nur für WEG-Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)

 

WEG-Mitgliedschaft: z.B. 74 Cent pro Monat und Miteigentümer!
So wenig zahlt eine WEG mit 46 Wohneinheiten für den kompletten Service von WiE (bitte vergleichen Sie das mit dem Preis für nur eine Stunde beim Rechtsanwalt)! Interessiert? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
 --> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

 

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon, Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt.
 --> Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.

 

WiE bei Twitter: Kurz und aktuell
Via Twitter informieren wir Sie kurz und aktuell über unsere Verbandsarbeit. Werden Sie unser Follower und teilen Sie unsere Nachrichten mit Ihren Kreisen:
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