November 2016

  • Schwerpunktthema: Älter werden im Eigentum - jetzt vorsorgen
    Stehen Umbaumaßnahmen an, denken Sie jetzt schon an barierrefreies Wohnen. Es gibt Förderungen vom Staat, viele Infos und Ratschläge von WiE. Vermeiden Sie Knebel-Klauseln beim Kauf einer Wohnung mit Betreuungsangebot - und zu hohe Steuern beim Vererben einer teuren Immobilie.
  • Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE intern  

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

fehlende Rücklagen, zögerliche Verwalter/innen oder ablehnende Miteigentümer - es gibt viele mögliche Hürden für anstehende Modernisierungen in WEGs. Aber es gibt auch viele gute Gründe dafür: Sie werden den Wert Ihrer Immobilien erhalten und steigern, können Energie sparen oder das Haus wieder attraktiv werden lassen. In einer bundesweiten Befragung ermittelt Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) zur Zeit, was Wohnungseigentümer/innen zur Durchführung von Modernisierungen motiviert und auch, was sie daran hindert. Bereits über 1.000 Wohneigentümer/innen sind unserem Aufruf gefolgt und haben an der Umfrage teilgenommen. Sie noch nicht? Dann möchten wir auch von Ihnen wissen: Was haben Sie für Erfahrungen mit Modernisierungen in Ihrer WEG gemacht? Wie stehen Sie zu Sanierungen, wo sehen Sie Hürden und wo Unterstützungsbedarf? Teilen Sie es uns mit! Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Über diesen Link oder einen Klick auf das Bild unten gelangen Sie zur Umfrage. Als Dankeschön erhalten Sie den 12-seitigen WiE-Leitfaden "Meins, deins, unser - Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?" zum Sofort-Download. Zudem verlost WiE unter den Teilnehmern fünf 50-€-Restaurant-Gutscheine. Die Ergebnisse der Umfrage gehen in die Entwicklung von Arbeitshilfen zur Gebäudesanierung ein, die WiE Anfang 2017 kostenfrei zur Verfügung stellen wird: Seien Sie vor allem gespannt auf den großen Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" in aktualisierter und erweiterter Auflage. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Eine schöne Adventszeit wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

 

Hier geht es zur WiE-Umfrage Modernisierung 2016

 

 

Schwerpunktthema: Älter werden im Eigentum - jetzt vorsorgen

Bundesrat: Förderung der Barrierefreiheit durch WEGesetz-Reform
Mit einem Bundesrats-Beschluss zur Förderung der Barrierefreiheit durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich der Unterstützerkreis für eine Modernisierung des WEGesetzes weiter vergrößert und lässt die Reform in der nächsten Legislaturperiode immer näher rücken. WiE sieht seit langem einen erheblichen Reformbedarf und begrüßt diese Initiative.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Betreutes Wohnen: Auf Knebel-Klauseln achten
Beim Kauf von Wohnungen in einer Anlage für betreutes Wohnen sollten Sie neben dem Kaufvertrag auch die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung gründlich prüfen. In der Teilungserklärung sollte keinesfalls festgelegt sein, welches konkrete Unternehmen den Betreuungsservice anbietet. Sonst ist es schwierig, diesem Unternehmen zu kündigen, falls es teuer ist oder unzuverlässig arbeitet. Die Auswahl des betreuenden Unternehmens muss statt dessen den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft überlassen bleiben.
--> WiE-Beitrag für die BAGSO-Nachrichten 04/2016.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Fördermöglichkeiten für barrierereduzierende Maßnahmen sind stark gefragt

Mit dem Alter wird das Treppensteigen beschwerlicher, Umbauten können erforderlich sein. Welche Fördermöglichkeiten es für solche Maßnahmen gibt, hat WiE für Sie zusammengestellt. Für dieses Jahr sind die Bundesmittel in Höhe von 49 Millionen Euro für Zuschüsse für barrierereduzierte Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwar bereits verbraucht. Ab wann diese Anträge für 2017 wieder gestellt werden können, darüber können Sie sich bei der KfW informieren. Weiterhin möglich sind aber andere Zuschüsse der KfW für Einzelmaßnahmen, die den Einbruchschutz bei Bestandsgebäuden verbessern. Ebenfalls möglich ist die Förderung über Kredite.
--> Zur Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Schlaue Helfer machen den Alltag einfacher

Manchmal genügen kleinere Anpassungsmaßnahmen, damit ältere Menschen lange zu Hause wohnen bleiben können - zum Beispiel der Einbau eines Wannenliftes, einer Hausnotruf-Anlage oder einer Lichtzeichenklingel für schwerhörige Menschen. Erhöht der Schreiner das Sofa mit Holzklötzchen, können Seniorinnen und Senioren wieder leichter daraus aufstehen. Solche und andere Möglichkeiten zeigt ein Ratgeber für ältere und behinderte Menschen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel "Sicher und bequem zu Hause wohnen".
-->  Hier können Sie die Broschüre herunterladen

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
AG der Senioren-Organisationen gibt Überblick über ambulante Hilfsangebote

Ob Reinigungskräfte, Lieferdienste für Lebensmittel und Getränke oder auch für warme Mahlzeiten, Haushaltshilfen - es gibt viele Angebote, die das Leben zu Hause für Senioren und Seniorinnen weniger beschwerlich machen. Einen umfassenden Überblick über solche ambulante Hilfsangebote gibt der kostenfreie Ratgeber „Zu Hause gut versorgt" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). 
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
An die Nachkommen denken: Immobilie in Raten zu verschenken kann die Steuerlast senken

Sie wollen Ihre Immobilie an Verwandte übereignen, ohne dass der Staat Erbschaftssteuer kassiert? Durch Schenkungen von Wohneigentum in Etappen können Sie eine erhebliche Ersparnis der Erbschaftssteuer erreichen. Denn auf diese Weise können Sie steuerliche Freibeträge mehrmals ausnutzen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Veranstaltungen

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Online-Seminar: So schützen Sie sich vor Lärm

Je weniger Lärm Sie in Ihrer Wohnung hören, desto höher ist die Wohnqualität. Dipl.-Ing. Jan Habermann erläutert in einem kostenfreien Mitglieder-Webinar am 12. Dezember ab 18:30 Uhr, wie der Schutz vor zu viel Lärm und Schall funktioniert – mit vielen praktischen Tipps, zum Beispiel zu Bodenbelägen, Vorsatzschalen und Fenstern.
-->  Bitte melden Sie sich als WiE-Mitglied hier an.

Hamburg: Offener Austausch unter Wohnungseigentümern
Rechtsanwalt Hans-Joachim von Keßinger moderiert am 1. Dezember ab 19 Uhr den "Runden Tisch" in Hamburg. Was bewegt Sie gerade aktuell in Ihrer WEG? Worüber möchten Sie sich gern im kommenden Jahr informieren? Um diese Themen wird es bei dem Erfahrungsaustausch gehen. Neben den Mitgliedern von Wohnen im Eigentum e.V. sind Gäste herzlich eingeladen.
--> Details und Anmeldung hier

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden auch 2017 wieder in vielen Orten Deutschlands statt. Diese Termine können Sie sich für Janur 2017 schon einmal vormerken: Köln am 11.1., Dortmund am 19.1., Frankfurt/M. am 27.1 und Hannover am 30.1. Weitere Termine folgen!

Ravensburg: BHKW-Infotag für Wohnungseigentümergemeinschaften
Besonders für größere Wohnungseigentümergemeinschaften bietet eine KWK-Anlage (KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung) eine wirtschaftliche Möglichkeit, Strom und Wärme zu erzeugen. Informieren Sie sich hierzu am „BHKW-Infotag für Wohnungseigentümergemeinschaften" des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Mittwoch, 7. Dezember, 13 bis 18 Uhr, in Ravensburg. Die Teilnahme kostet 41,65 Euro. Anmeldeschluss: 5.12.
--> mehr Infos hier

Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Noch mehr Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat seinen Katalog an haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie künftig steuerlich geltend machen können, um weitere Leistungen ergänzt. Künftig werden Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen, die Legionellenprüfung oder selbst das Versorgen und Betreuen von Haustieren wie Füttern, Fellpflege und Gassi-gehen als haushaltshaltsnahe Dienstleistung und mehr steuerlich anerkannt. 
--> Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

Neue Rat+Check-Liste zur Verwaltersuche 

Wie Sie einen passenden WEG-Verwalter finden, erklärt WiE mit einem neuen, umfangreichen Prüfkatalog. Die 22-seitige Rat+Check-Liste enthält neben einem Fragenkatalog mit 120 Fragen zum Beispiel zur Organisation, Qualifikation, Arbeitsweise und zu den Kosten der Verwaltung auch Erläuterungen und Tipps. Den Wegweiser mit dem Titel „So finden Sie die passende WEG-Verwaltung" finden Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich zum kostenlosen Download. Hier sammelt WiE alle Arbeitshilfen für Sie in einem gesonderten Bereich. Schauen Sie gern öfter vorbei, welche neuen Arbeitshilfen es gibt:
--> Mitgliederbereich
--> WEG-Mitgliederbereich
>>> Nur für Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)

Für Nicht-Mitglieder bietet WiE einen neuen 5-seitigen kostenlosen „Wegweiser für die WEG-Verwaltungs-Suche", der Ihnen in zwölf konkreten Schritten aufzeigt, wie Sie bzw. Ihr Beiräte vorgehen können, um eine passende, qualifizierte und engagierte WEG-Verwaltung zu finden. --> https://www.wohnen-im-eigentum.de/content/checklisten-und-musterformulare

Verwalter aus Waiblingen veruntreut fast eine Million Euro
Zu einer dreijährigen Haftstrafe ist kürzlich ein Wohnungsverwalter aus Waiblingen verurteilt worden. Er hatte Gelder von den Rückstellungskonten von mehr als 70 Wohnungseigentümergemeinschaften veruntreut und einen Schaden von mindestens 915.000 Euro verursacht. Dieser Fall zeigt einmal mehr: WEGs sollten das Handeln ihrer Verwaltung gut kontrollieren. Dabei steht Ihnen WiE mit Rat und Tat zur Seite. Mitglieder können sich bei der kostenlosen telefonischen Rechtsberatung von WiE informieren. Wichtige Hinweise haben wir auch im 12-seitigen WiE-Infoblatt "Veruntreuung durch WEG-Verwalter?" zusammengestellt. Es zeigt, bei welchen Warnzeichen Sie handeln und welche Maßnahmen Sie zum Schutz Ihrer Gelder ergreifen sollten. Mitglieder können es kostenfrei auf unserer Website herunterladen.
--> Nicht-Mitglieder können den Ratgeber "Veruntreuung durch WEG-Verwalter?" hier erwerben
--> Mitglieder können den Ratgeber "Veruntreuung durch WEG-Verwalter?" hier kostenfrei herunterladen
--> zum Bericht des SWR über die Verurteilung des Waiblinger Verwalters durch das Landgericht Stuttgart

Bonner Verwaltung hat offenbar Insolvenz angemeldet
Die Bonner Verwaltung, die Geld von Rücklagen- und Girokonten einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Bad Honnef auf eigene Konten überwiesen haben soll (wir berichteten), ist offenbar pleite. Nach Auskunft eines Mitglieds ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Wenn Sie wissen wollen, gegen welche Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet wurden, können Sie dies unter www.insolvenzbekanntmachungen.de nachprüfen.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Kälte zum Trocknen des Kellers nutzen 

Im Herbst und Winter können Sie einen feuchten Keller durch Stoßlüftung trockener machen, wenn die Luft draußen kälter ist als die im Keller. Dafür öffnen Sie ein- bis zweimal in der Woche bei sehr kalten Temperaturen die Fenster für eine halbe Stunde. Da die warme Luft im Keller mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als die kalte Außenluft, wird die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft entweichen. Die Kellerfenster im Winter grundsätzlich offen stehen zu lassen, ist dagegen keine gute Idee. Dies führt zu einer unnötigen Auskühlung des Kellers und bei einer ungedämmter Kellerdecke auch zu Fußkälte und höheren Heizkosten im Erdgeschoss.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Rohre dämmen spart Heizkosten

Haben Sie ungedämmte Heizungsrohre? Dann geht viel Wärme auf dem Weg zum Heizkörper verloren. Das können Sie vermeiden, indem Sie die Rohre mit Rohrschalen aus dem Baumarkt selbst dämmen. Die Dämmschicht sollte in etwa so dick sein wie der Innendurchmesser des Rohres. Die Rohrschalen müssen Sie lediglich zurechtschneiden und mit Klebeband befestigen. Die Dämmung sollte eng anliegen und es sollten keine Lücken bleiben. Dazu rät das Portal heizspiegel.de. Diese Internetseite gibt neben solchen Tipps zum Sparen von Heizkosten auch eine gute Unterstützung, den Heizenergieverbrauch einzuordnen. Mit Hilfe von Vergleichstabellen können Sie Ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser einschätzen und Kosten sparen.
--> Hier geht es zu der vom Bundesumweltministerium geförderten Datensammlung

 

Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Bundesgerichtshof urteilt: Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind unwirksam

Eine AGB-Klausel in einem Bausparvertrag, nach der bei Auszahlung des Darlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme fällig wird, ist unwirksam. Das urteilte Anfang November der Bundesgerichtshof (BGH). Kunden und Kundinnen, die solche Darlehensgebühren bezahlt haben, sollten diese unter Berufung auf dieses Urteil zurückfordern, rät WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Im Jahr 2013 gezahlte Darlehensgebühren können jedoch nur noch bis zum Ende des Jahres 2016 zurückverlangt werden. Weigert sich die Bank, das Geld zurückzuzahlen, können Sie einen Ombudsmann einschalten. Das hemmt die Verjährung.
--> Mehr dazu lesen Sie hier

 

Gefragt & beantwortet

Beim Bauträgervertrag immer nur die Bauleistung kündigen
WiE-Mitglied: "Soll ich wegen mangelhafter Bauleistung vom Bauträgervertrag zurücktreten?"
WiE-Rechtsanwältin Stephanie Claire Weckesser: "Grundsätzlich ist bei einem sogenannten Bauträgervertrag immer zu berücksichtigen, dass bei dieser Vertragskonstruktion der Immobilienkauf und die Bauleistung eine vertragliche Einheit bilden. Aus diesem Grunde führt beispielsweise ein Rücktritt wegen mangelhafter Bauleistung auch zu einer Rückgabepflicht der Immobilie. Geht der Bauträger später in die Insolvenz, können Sie im Fall eines Rücktritts am Ende leer ausgehen, weil Ihre Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises in die Insolvenzmasse überführt werden kann. Daher gilt grundsätzlich die Regel: Treten Sie niemals von einem Bauträgervertrag zurück. Gibt es später Streitigkeiten über etwaige Mängel in der Bauausführung, setzen Sie Ausführungsfristen und erklären nach deren Verstreichen die fristlose Kündigung allein in Bezug auf die Bauleistung."

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

Neu: Auch größere WEGs können WiE-Mitglied werden!
Unabhängig von ihrer Größe können jetzt alle Wohnungseigentümergemeinschaften Mitglied von Wohnen im Eigentum e.V. werden. Das hat unsere Mitgliederversammlung kürzlich beschlossen. Zuvor war eine WEG-Mitgliedschaft nur für WEGs mit bis zu 20 Wohnungen möglich. Sie wollen eintreten? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Machen auch Sie mit bei unserer Online-Umfrage zum Thema Modernisierung! 
Bereits mehr als 1.000 Wohnungseigentümer/innen haben an der bundesweiten Umfrage von WiE zur Gebäudesanierung teilgenommen. Sie noch nicht? Dann möchten wir auch von Ihnen wissen: Was haben Sie für Erfahrungen mit Modernisierungen in Ihrer WEG gemacht? Wie stehen Sie zu Sanierungen, wo sehen Sie Hürden und Unterstützungsbedarf? Teilen Sie es uns mit! --> Hier geht es zur Umfrage. Vielen Dank!

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns. Je mehr Mitglieder wir haben, desto besser können wir Ihre Interessen durchsetzen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon. Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt. -->Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.

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Herausgeber:

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