Dezember 2016

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit dem Jahreswechsel naht auch die Zeit der Jahresrückblicke. Ein solcher lohnt sich auch beim Thema Wohneigentum, denn da hat sich im vergangenen Jahr einiges getan. Nachdem das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen hat, befasst sich nun der Bundestag damit - ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Wohnungseigentum und seit Langem eine zentrale Forderung von Wohnen im Eigentum e.V.

Im April ist zudem das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Für Streitigkeiten aus Verträgen von WEGs mit Unternehmen (z.B. Verwaltung, Handwerker) ist nun die neue Universalschlichtungsstelle in Kehl zuständig. Auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren hat sich WiE eingebracht und für Sie die Klarstellung erreicht, dass auch Schlichtungsverfahren zwischen WEGs und Unternehmen (Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag) vom Gesetz erfasst sind. Auch dies ist ein wichtiger Baustein. Deshalb nutzen Sie ihn! Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle in Kehl und berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen.

Ein wichtiges Produkt und damit Ergebnis unserer Arbeit war in diesem Jahr die Herausgabe des aktualisierten Ratgebers "Das Miteinander gebacken bekommen" zur Aufklärung über Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Der Ratgeber wurde mit Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) neu herausgegeben und kann seitdem kostenfrei als PDF heruntergeladen werden, ebenso die aktualisierte Muster-Teilungserklärung und Muster-Gemeinschaftsordnung, der WEGweiser für die Suche nach einer neuen Verwaltung und die FAQs zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldern.

Auch im nächsten Jahr werden wir viel bieten: Wir sind besonders neugierig darauf, wie viele Teilnehmer bei unserer Umfrage zum Thema Modernisierung mitmachen! Bereits jetzt sind es mehr als 1.500 Eigentümer von älteren Wohnanlagen, die unsere Fragen beantwortet haben. Wenn Sie "zwischen den Jahren" ein wenig Zeit finden, unterstützen Sie uns und nutzen Sie diese doch, um uns ebenfalls Ihre Erfahrungen mitzuteilen! Das Ergebnis wird zum einen in den Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" einfließen, den wir zurzeit für Sie überarbeiten. Die Herausgabe der aktualisierten udn erweiterten Fassung dieses Ratgebers ist ebenfalls etwas, worauf wir uns im kommenden Jahr freuen. Zum anderen werden wir die Ergebnisse der Befragung veröffentlichen. Wir wollen die Erfahrungen und Meinungen der Wohnungseigentümer bekannt machen. Sie selbst sollen in der Öffentlichkeit zu Worte kommen, nicht nur Fachleute.

Unser guter Vorsatz für 2017 steht jedenfalls fest: Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft für Sie und Ihre Interessen einsetzen! Zum Beispiel bei der weiteren Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren zur Berufszulassungsregelung der Verwalter und bei unserem Einsatz für eine Reform des WEGesetzes. Wir stehen an Ihrer Seite!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

Schwerpunktthema: Guten Vorsätze 2017 - Ideen für Sie als Wohneigentümer/in

Werden Sie oder Ihre WEG Mitglied bei Wohnen im Eigentum, dem Fitness-Studio für Wohnungseigentümer und WEGs!
Sie sind noch kein Mitglied von Wohnen im Eigentum? Das sollten Sie im nächsten Jahr ändern! Als Mitglied erhalten Sie von uns umfangreiche Materialien und Beratungsangebote, die Ihnen helfen, bzgl. Ihres Sondereigentums und bzgl. des Gemeinschaftseigentums angemessene und bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen sowie die WEG-Verwaltung gut zu organisieren und zu überprüfen.  Wir machen Sie fit in Sachen WEG-Recht und so zu einer/einem mündigen Eigentümer/in. Außerdem geben Sie durch Ihren Beitritt unserer Stimme als Verbraucherschutzorganisation mehr Gewicht. Sie helfen uns, Ihre Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber Politik und Wirtschaft noch besser zu vertreten, wir helfen Ihnen.
--> Diese 18 Vorteile bietet Ihnen eine Mitgliedschaft
--> Konditionen der Einzelmitgliedschaft
--> Konditionen der WEG-Mitgliedschaft

Nehmen Sie unsere Info-Angebote an!
Informieren Sie sich als Mitglied von Wohnen im Eigentum über unsere vielfältigen Angebote - und nutzen Sie diese! Machen Sie sich schlau über neue Entwicklungen, aktuelle Änderungen - lesen Sie unseren Rundbrief und recherchieren Sie auf unserer Website. Dort finden Sie mehr Auskünfte als Sie denken! Bestellen Sie Info-Materialien. Melden Sie sich für unsere Online-Schulungen oder auch Tages- und Wochenendseminare an! Lassen Sie sich von unseren Experten beraten oder lassen Sie Ihre WEG-Unterlagen von ihnen prüfen. Gehen Sie zu den regionalen Treffen und Runden Tischen und vernetzen Sie sich mit Eigentümern anderer WEGs! Tauschen Sie sich in unseren Diskussions-Foren mit anderen Mitgliedern bundesweit aus! So werden Sie zum Profi in Sachen Wohnungseigentum und bleiben auf dem Laufenden.
--> Publikationen
--> Veranstaltungen
--> Beratungen
--> Diskussionsforen

Zufrieden mit Ihrer Verwaltung und dem Beirat!?
Haben Sie einen aktiven Beirat und/oder eine engagierte Verwaltung? Dann gilt diesen immer mal wieder ein Wort des Dankes. Denn wie überall im Alltag sind wir alle schnell mit Kritik (wenn es mal nicht so reibungslos läuft, wie wir uns das vorstellen), vergessen aber oft die Dankesworte, wenn alles gut geht. Im anderen Fall, wenn es eben nicht gut läuft, bleiben Sie kritisch und resignieren Sie nicht. Hinterfragen Sie nicht nachvollziehbare oder unterlassene Aktivitäten und holen Sie sich dafür die Rückendeckung von Wohnen im Eigentum. Werden Sie aktiv, so oder so. Drei Beispiele dafür: 1. Haben Sie noch ein Treuhandkonto mit dem Verwalter als Kontoinhaber? Dann lassen Sie dieses schnell auf ein WEG-Eigenkonto mit der WEG als Kontoinhaberin umstellen! 2. Hat Ihre WEG ausreichende Kontenkontrolldienste vereinbart? Wenn nicht, sollte der Beirat diese Serviceleistungen (Online-Einsichtnahme, Verfügungsgeschränkungen, separate Bankkontoauszüge von der Bank direkt an den Beirat) über den Verwalter von der Bank schnell verlangen. 3. Haben Sie konkreten Anlass zu Bedenken, ob Ihre Verwaltung ordnungsgemäß arbeitet? Dann informieren SIe sich darüber, indem Sie Einsicht in Verwaltungsunterlagen nehmen und den Beirat über die Auffälligkeiten informieren! Über die weiteren Schritte erhalten Sie Auskunft bei WiE.
--> Darum gehört Ihr Geld nicht auf Treuhandkonten
--> So sollten Sie vorgehen, wenn Ihre Verwaltung die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen verweigert

Erhalten Sie Ihr Eigentum - gehen Sie nötige Sanierungen an!
Kümmern Sie sich um Ihr Eigentum, auch das Gemeinschaftseigentum, und sorgen Sie mit für den Werterhalt, indem Sie im kommenden Jahr anstehende Sanierungen unterstützen oder sogar initiieren. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie aus unserem Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer", der Anfang 2017 neu aufgelegt und als PDF kostenlos zur Verfügung stehen wird.

Nutzen Sie Ihre Stimme - 2017 haben Sie wieder die Wahl!
Im nächsten Jahr steht die Bundestagswahl an. WiE wird wieder Wahlprüfsteine herausgeben und sicherlich auch die eine oder andere Veranstaltung mit Politikern machen. Informieren Sie sich, wie sich die Parteien in Sachen Wohnungseigentum positionieren.

Veranstaltungen

Online-Seminar: Das ändert sich im neuen Verbraucher-Bauvertragsrecht
Zurzeit wird das Bauvertragsrecht reformiert, um einen größeren Verbraucherschutz für Baukunden zu erreichen. Rechtsanwalt Thomas Somplatzki erläutert in einem Online-Vortrag am 16. Januar ab 18:30 Uhr, was sich durch das neue Gesetz ändert. Diese Veranstaltung richtet sich an Mitglieder von WiE, aber auch Gäste ohne Mitgliedschaft sind herzlich willkommen.
--> Details und Anmeldung

Online-Seminar: Jahresabrechnung - so prüfen Sie als Beirat
Der Auftrag des Verwaltungsbeirats ist es, die Jahresabrechnung zu prüfen. Der Rechtsanwalt Dennis Ketels erklärt am 6. Februar ab 18:30 Uhr in einem Webinar für Mitglieder und Gäste, was Sie dabei als Beirat zu beachten haben beziehungsweise welche Fehler zu vermeiden sind.
--> Details und Anmeldung

Online-Seminar: So läuft eine Belegprüfung ab
Der Geschäftsführer der Berliner Hausverwaltung Stadt-Art Bernd Schneider demonstriert am 20. Februar ab 18:30 Uhr in einem kostenfreien Mitglieder-Webinar anschaulich, wie eine Belegprüfung abzulaufen hat.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden auch 2017 wieder in vielen Orten Deutschlands statt. In Köln geht es zum Beispiel am 11.1. ab 19 Uhr um das Thema ordnungsgemäße Verwaltung, in Dortmund am 19.1 ab 19 Uhr um Basiswissen rund um das Wohnungseigentum. In Frankfurt am Main ist am 27.1 eine Veranstaltung geplant, in Hannover am 30.1.

Veranstaltung werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

BGH: Störenfried kann zum Wohnungsverkauf und Auszug gezwungen werden
Wird einem Störenfried nach § 18 Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) das Eigentum an seiner Wohnung entzogen, darf der neue Eigentümer ihn nicht weiter darin wohnen lassen. Das hat am 18. November 2016 der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: V ZR 221/15). Die Entziehung des Wohnungseigentums können Miteigentümer verlangen, wenn ein Wohnungseigentümer Verpflichtungen ihnen gegenüber so schwer verletzt, dass ihnen nicht mehr zugemutet werden kann, mit ihm zusammen zu leben - zum Beispiel, wenn er andere Eigentümer beleidigt und angreift.
--> Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

Verjährung jetzt noch stoppen
Das Jahresende bedeutet das Aus für viele Ansprüche von Vermietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften: Sie verjähren, das heißt: sie können gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Wohnen im Eigentum e. V. sagt Ihnen, welche Forderungen das betrifft und was zu tun ist.
--> Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

To-do-Checkliste zum Jahreswechsel
Nicht nur die Verjährungsfristen laufen ab, der Stichtag 31.12.2016 ist auch in anderer Hinsicht wichtig. Beispiele dafür und woran Sie in den kommenden Wochen noch denken sollten, haben wie für Sie zusammengestellt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Wohnkostenreport zeigt: Selbstgenutztes Wohneigentum lohnt sich
Das Wohnen im selbstgenutzten Wohneigentum ist deutlich günstiger ist als das Wohnen zur Miete. Dies jedenfalls hat eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln von Mieten und Wohnnutzerkosten für 402 Kreise ergeben. Bundesweit ist der Erwerb von Wohneigentum demnach durchschnittlich rund 41 Prozent günstiger als das Mieten. Je nach Region liegt der Vorteil zwischen 13 Prozent und 67 Prozent. In München beträgt er 34 Prozent, in Hamburg 47 Prozent. In der Mehrheit der Kreise würden sogar deutlich höhere Zinsen nicht dazu führen, dass das Wohnen im Eigentum unvorteilhaft wird, so die Autoren der Analyse. Die Kaufpreise könnten ihrer Prognose nach zukünftig sogar noch weiter steigen. Anzeichen für eine Überhitzung des Wohnungsmarktes sehen sie nicht. Nach Ansicht von Wohnen im Eigentum sollte diese positive Prognose nicht zum schnellen Haus- oder Wohnungskauf animieren. Ein Kauf zu einem angemessenen Preis (den gilt es zu prüfen) sollte nur erfolgen, wenn das Haus sich gut wieder verkaufen lässt (dafür ist die Lage wichtig) und wenn der Kredit auch dann noch weiter zu tragen und zu tilgen ist, wenn die Zinsen wieder (erheblich) steigen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier

Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Bei Strompreiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

Zum Jahreswechsel steigt die Umlage für Öko-Strom (EEG-Umlage) von 6,35 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Diese Umlage ist von den Stromversorgern an die Netzbetreiber zu zahlen. Viele Stromversorger werden diese Erhöhung an ihre Kunden weitergeben und das zum Anlass nehmen, die Preise zu erhöhen. Wenn auch Ihr Stromversorger Ihnen eine Erhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Absatz III EnWG). Lassen Sie sich nicht von einer anders lautenden Preisanpassungsklauseln in seinen ABG beirren. Einige Stromanbieter verwenden nämlich Klauseln, nach denen eine Weitergabe neuer oder gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder der EEG-Umlage an die Kunden erlaubt ist und ihnen kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Solche Klauseln stellen eine unangemessene Benachteiligung dar und sind daher unwirksam (Landgericht Düsseldorf, 22.10.2015, Az. 14d O 4/15).
 

Gefragt & beantwortet

Darf nur der Beirat Verwaltungsunterlagen einsehen?
WiE-Mitglied: "Unser Verwalter weigert sich, mir als Eigentümer Verwaltungsunterlagen zuzuschicken. Nur der Beirat erhalte bei der Prüfung der Jahresabrechnung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Stimmt das?"
WiE-Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner: "Sie haben zwar keinen Anspruch auf die Zusendung von Verwaltungsunterlagen. Sie haben aber das Recht, diese in den Geschäftsräumen des Verwalters einzusehen. Das gilt für Eigentümer und für den Beirat. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden (11.2.2011, Az. V ZR 66/10). Schreiben Sie Ihren Verwalter an und verlangen Sie unter Berufung auf dieses Urteil Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Schlagen Sie dafür drei Termine während der üblichen Geschäftszeiten vor und setzen Sie zudem eine Frist. Antwortet der Verwalter nicht oder verweigert er die Einsicht, können Sie Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Wenn Sie die Unterlagen einsehen, nehmen Sie ein Handkopiergerät, einen Fotoapparat oder ein Fotohandy mit. Zwar dürfen Sie Kopien von den Unterlagen machen und müssen lediglich die Kosten dafür erstatten. Es kommt aber vor, dass Verwalter dies verweigern."

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

Machen auch Sie mit bei unserer Online-Umfrage zum Thema Modernisierung! 
Bereits mehr als 1.500 Wohnungseigentümer/innen haben an der bundesweiten Umfrage von WiE zur Gebäudesanierung teilgenommen. Sie noch nicht? Dann möchten wir auch von Ihnen wissen: Welche Erfahrungen mit Modernisierungen haben Sie in Ihrer WEG gemacht? Wie stehen Sie zu Sanierungen, wo sehen Sie Hürden und Unterstützungsbedarf? Teilen Sie es uns mit! --> Hier geht es zur Umfrage. Vielen Dank!

Auch größere WEGs können WiE-Mitglied werden!
Unabhängig von ihrer Größe können jetzt alle Wohnungseigentümergemeinschaften Mitglied von Wohnen im Eigentum e.V. werden. Das hat unsere Mitgliederversammlung beschlossen. Zuvor war eine WEG-Mitgliedschaft nur für WEGs mit bis zu 20 Wohnungen möglich. Sie wollen eintreten? Beschließen Sie darüber in der nächsten Eigentümerversammlung - ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Rat+Check-Liste zur Verwaltersuche 
Wie Sie einen passenden WEG-Verwalter finden, erklärt WiE mit einem umfangreichen Prüfkatalog. Die 22-seitige Rat+Check-Liste enthält neben einem Fragenkatalog mit 120 Fragen zum Beispiel zur Organisation, Qualifikation, Arbeitsweise und zu den Kosten der Verwaltung auch Erläuterungen und Tipps. Den WEGweiser mit dem Titel „So finden Sie die passende WEG-Verwaltung“ finden Sie als Mitglied im geschützten Mitgliederbereich zum kostenlosen Download. Hier sammelt WiE alle Arbeitshilfen für Sie. Schauen Sie gern öfter vorbei, welche neuen Arbeitshilfen es gibt:
--> Mitgliederbereich
--> WEG-Mitgliederbereich
>>> Nur für Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)

Für Nicht-Mitglieder bietet WiE einen neuen 5-seitigen kostenlosen „Wegweiser für die WEG-Verwaltungs-Suche“, der Ihnen in zwölf konkreten Schritten aufzeigt, wie Sie (oder Ihr Beirat) vorgehen können, um eine passende, qualifizierte und engagierte WEG-Verwaltung zu finden.
--> Hier geht es zu den Checklisten und Musterformularen

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns. Je mehr Mitglieder wir haben, desto besser können wir Ihre Interessen durchsetzen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon. Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt.
--> Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.