Januar 2017

Schwerpunktthema: Einbruchschutz - So müssen Einbrecher draußen bleiben
Lesen Sie Informationen über aktuelle Zahlen, wohnungseigentumsrechtliche Rahmenbedingungen für Schutzmaßnahmen, ein Interview über bewährte und ungewöhnliche Ideen zur Sicherung Ihres Eigentums sowie Hinweise zu Fördermitteln.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Wohnung ist ein Zufluchtsort, an dem wir uns sicher fühlen. Umso schlimmer, wenn dort jemand eindringt. Neben dem materiellen Schaden entsteht dann auch ein immaterieller, der nicht weniger schwer wiegt: Das Gefühl der Sicherheit geht verloren. Zum Glück gibt es mittlerweile viele effektive Maßnahmen zum Einbruchschutz. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind solche Maßnahmen allerdings nicht immer leicht umzusetzen, denn Fenster und Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum. Änderungen daran sind von der Eigentümerversammlung zu beschließen. Muss Ihre WEGs deswegen leichte Beute für Einbrecher werden? Nicht, wenn Sie Ihre Miteigentümer in der nächsten Eigentümergemeinschaft von sinnvollen Einbruchschutzmaßnahmen überzeugen. Gute Argumente dafür finden Sie in diesem Rundbrief zum Beispiel im Interview mit Peter Kaschura. Kaschura ist langjähriges Mitglied von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) und hat schon viele Vorträgen zum Thema Einbruchschutz gehalten.

Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team vo
n Wohnen im Eigentum e.V.

 

Schwerpunktthema: Einbruchschutz - So müssen Einbrecher draußen bleiben

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Aktuelle Zahlen:
Mehr Einbrüche, aber Sicherungen zeigen Wirkung
Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es im zuletzt ausgewerteten Jahr 2015 bundesweit 167.136 Wohnungseinbruchdiebstähle und Versuche des Einbruchsdiebstahls. Im Vergleich zum Jahr davor ist die Zahl dieser Straftaten um rund 10 Prozent gestiegen. Immerhin eine gute Nachricht gibt es: In 42,7 Prozent der Fälle blieb es beim Versuch - was gewiss auch an verbessertem Einbruchschutz liegt.
--> Mehr dazu und nützliche Weblinks zu Beratungsstellen lesen Sie auf unserer Website.

Videoüberwachung nur in engem Rahmen möglich
Angesichts steigender Einbruchszahlen überlegen viele Eigentümer, wie sie Einbrecher wirksam abschrecken und ihr Eigentum schützen können. Neben dem Einbau einbruchhemmender Fenster und Türen ist dabei auch der Einsatz einer Videoanlage hilfreich, die das Eigentum überwacht. Doch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), die eine solche Anlage installieren wollen, müssen den Datenschutz und das Wohnungseigentumsrecht beachten. "Einen entsprechenden Beschluss müssen Sie ganz genau und ausführlich formulieren", rät Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE).
--> Was genau dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

BGH: Wohnungseigentümer hat Recht auf Klingel mit Bild
Ein Spezialfall der Videoüberwachung sind "Klingeln mit Bild". Den nachträglichen Einbau einer solchen Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau können Sie als einzelner Wohnungseigentümer von Ihrer WEG unter diesen Voraussetzungen verlangen: Die Kamera darf nur durch Betätigung der Klingel aktiviert werden. Die Bilder dürfen nur in die Wohnung übertragen werden, bei der geklingelt wurde. Die Übertragung muss nach spätestens einer Minute unterbrochen werden. Und die Anlage darf nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, 8.4.2011, Az. V ZR 210/10). Für den Einbau der Videoanlage im Klingeltableau muss der verlangende Eigentümer die Kosten der Umrüstung tragen.
--> Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Keine Alleingänge bei Veränderungen an Fenstern und Wohnungseingangstüren 
Wohnungstüren und Fenster sind Gemeinschaftseigentum – selbst wenn es in der Teilungserklärung anders steht. Sie sollten daher vor der Montage einer Sicherung unbedingt einen Antrag auf einen Zustimmungsbeschluss stellen, wenn diese eine Eigentumsverletzung darstellt, etwa, weil die Türen hierfür angebohrt werden müssen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
"Schließen Sie immer zweimal ab und andere wichtige Tipps gegen Einbrecher!"
WiE im InPeter Kaschuraterview mit Peter Kaschura. Kaschura ist seit Jahren Mitglied bei Wohnen im Eigentum e.V. und hat schon viele Seminare zum Thema Einbruchschutz gehalten. Lernen Sie bewährte und ungewöhnliche Methoden kennen, um Einbrecher abzuschrecken.
--> Das Interview finden Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
KfW gibt Zuschüsse und Kredite zum Einbruchschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Programm "Altersgerecht Umbauen"  den Einbruchsschutz mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten (Nr. 455). Auch die Inanspruchnahme eines Kredites ab 0,75 % effektivem Jahreszins bis 50.000 Euro je Wohneinheit ist möglich (Kredit Nr. 159, gültig ab 17.3.17).
--> Die genauen Konditionen lesen Sie hier

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Erhalten Sie Ihren Versicherungsschutz: Gerüst am Haus der Hausratversicherung melden
Baugerüste am Haus sollten Sie unbedingt der Hausratversicherung melden. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung einen Schaden, den Einbrecher anrichten, nicht in voller Höhe oder sogar gar nicht ersetzt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Veranstaltungen

Online-Seminar: Jahresabrechnung - so prüfen Sie als Beirat
Der Auftrag des Verwaltungsbeirats ist es, die Jahresabrechnung zu prüfen. Der Rechtsanwalt Dennis Ketels erklärt am 6. Februar ab 18:30 Uhr in einem Webinar für Mitglieder und Gäste, was Sie dabei als Beirat zu beachten haben beziehungsweise welche Fehler zu vermeiden sind.
--> Details und Anmeldung

Online-Seminar: So läuft eine Belegprüfung ab
Der Geschäftsführer der Berliner Hausverwaltung Stadt-Art Bernd Schneider demonstriert am 20. Februar ab 18:30 Uhr in einem kostenfreien Mitglieder-Webinar anschaulich, wie eine Belegprüfung abzulaufen hat.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Online-Seminar: Jahresabrechnung - so prüfen Sie als Eigentümer
Ebenfalls um die Prüfung der Jahresabrechung geht es in einem kostenfreien Mitglieder-Webinar am 13. März. Detlev-J. Carl, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und freier Sachverständiger der Wohnungswirtschaft, erklärt, was Sie als Eigentümer(in) dabei beachten sollten - und wie Sie „Fehlentwicklungen“ erkennen.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im Februar zum Beispiel statt in  --> Hamburg,  --> Nürnberg, --> München und --> Berlin.  Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Veranstaltung werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website
 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Plötzliche Bedenken beim Gesetzentwurf Berufszulassungsregelung für gewerbliche WEG-Verwalter
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes für eine Berufszugangsregelung für WEG-Verwalter im Deutschen Bundestag am 10. November 2016 sah es nach einem zügigen Verfahren und einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes aus. Jetzt gibt es Bedenken bei einigen Wirtschaftspolitikern und Berichterstattern, insbesondere der CDU/CSU, ob der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz: Regierung will Energieeinsparrecht neu strukturieren

Regelungen zum Energiesparen in Gebäuden und dem Einsatz erneuerbarer Energien darin finden sich bislang in drei verschiedenen Regelwerken: in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV), im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und im Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG). Das soll sich künftig ändern: Die Bundesregierung plant, diese Regelungen künftig zusammenzufassen und hat dafür den Referententwurf für ein neues Gesetz mit dem Titel Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) vorgelegt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Diese neuen Regelungen gelten seit Jahresbeginn

Anfang 2017 sind viele neue Regeln in Kraft getreten. Folgende Änderungen könnten für Sie interessant sein:

  • Steuerpflichtige müssen bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.
  • Dämmstoffe mit mehr als 0,1 Prozent Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) müssen nicht mehr als gefährliche Abfälle entsorgt werden - aber nur bis Ende des Jahres. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wurde bezüglich dieser Regelung zur Entsorgung vorübergehend ausgesetzt.
  • Halogen-Metalldampflampen und Quecksilberdampflampen, die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen nicht mehr eingebaut und auch nicht mehr verkauft werden.
  • Neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben müssen mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. Bei Fernsehern fällt zum 1. Januar 2017 die Energieeffizienzklasse F weg.
  • KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt ebenso wie Erneuerbare Energien-Anlagen werden künftig nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen.
  • Schornsteinfeger sind jetzt dazu verpflichtet, Effizenzlabel für Heizungen zu vergeben. Verbraucher erhalten so Informationen über die Effizenz ihres Gerätes und darüber, wie sie an weitergehende Energieberatungsangebote und Investitionszuschüsse kommen. Kosten entstehen Eigentümern und Mietern dadurch nicht.

BGH: WEG muss Treppenlift-Einbau dulden
In der Regel muss die Wohnungseigentümergemeinschaft es dulden, wenn ein gehbehinderter Wohnungseigentümer auf eigene Kosten niederschwellige Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder ein Rampe einbauen lässt. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Will ein Wohnungseigentümer allerdings einen Personenaufzug in das Treppenhaus einbauen, dann braucht er die Zustimmung aller Miteigentümer. Allerdings ist das Urteil nicht auf jede Aufzugseinbausituation übertragbar. Die Forderung nach einem Außenaufzug könnte der BGH beispielsweise anders bewerten.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

BGH urteilt: Vermieter ist verantwortlich für rechtzeitige Betriebskostenabrechnung
Wenn Vermieter von Eigentumswohnungen die Betriebskostenabrechnungen zu spät erstellen, können sie von Ihren Mietern keine Nachzahlungen mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Grund für die zu späte Abrechnung daran liegt, dass der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft deren Jahresabrechnung nicht pünktlich erstellt hat. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Bundesfinanzhof: Eine Einbauküche ist auf zehn Jahre abzuschreiben
Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Abzugsfähigkeit von Einbauküchen: Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Hinein in die gute Stube: Internetseite gibt Einblicke in frühere Wohnkulturen

Ob alte Zierteller aus Zinn oder Porzellan, Stickbilder oder riesige kunstvolle Buffetschränke aus Holz - die Wohnungen waren früher völlig anders eingerichtet und dekoriert als heute. Viele Beispiele dafür zeigt eine Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland, auf der Fotos von Möbeln und anderen Alltagsgegenständen aus den Jahren von 1900 bis 2000 archiviert sind. Zudem beschreiben Texte anschaulich die Veränderungen in und um die Wohnungen und Häuser, sei es bei der Nutzung des Gartens, dem Wandel der Heiztechniken oder der Etablierung des Kinderzimmers und der Unterhaltungselektronik.
--> Zu diesen interessanten Einblicken in die Zimmer früherer Zeiten kommen Sie hier.

Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Handwerker dürfen Fahrtkosten nur nach Vorankündigung berechnen

Ärger um Anfahrtskosten für Handwerker kennt wohl jeder Eigentümer. Früher haben sich die Gerichte meist auf die Seite der Handwerker gestellt. Seit 2014 jedoch gibt es mit § 312 a BGB eine eindeutige, aber noch nicht sehr bekannte Regelung: Unternehmer müssen demnach vor Vertragsabschluss auf alle Kosten hinweisen – sonst können sie diese nicht berechnen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Gefragt & beantwortet

Wie kann ich mein Stimmrecht übertragen?
WiE-Mitglied: "Ich kann nicht zur Eigentümerversammlung gehen, da ich an diesem Termin verhindert bin. Kann ich trotzdem die Abstimmung beeinflussen?
WiE-Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner: " Schauen Sie in Ihre Teilungserklärung. Darin steht oft, dass Stimmrechte nur auf bestimmte Personen übertragen werden dürfen, zum Beispiel nur auf den Verwalter, auf Miteigentümer oder auf Ehepartner. Ist dort nichts geregelt, können Sie Ihre Stimme übertragen, an wen Sie möchten. Erteilen Sie einfach einer Person Ihres Vertrauens eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht, unterschreiben Sie diese und schicken Sie sie damit in die Versammlung. Geben Sie ihr aber ganz genaue Anweisungen, wie sie abstimmen soll.

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.
 

WiE intern

Jetzt verlost: 5 Restaurant-Gutscheine
Sie erinnern sich: Wir hatten versprochen, unter allen Teilnehmern an der "WiE-Umfrage Modernisierung" 5 Restaurant-Gutscheine zu verlosen. Die Gewinner stehen jetzt fest: K. Bergmann (Hamburg), B. Hinze (Bonn), D. Reimer (Köln), G. Ruban (Böblingen), A. Vöge (Kiel). Herzlichen Glückwunsch! Doch auch wenn Sie keinen Gutschein gewonnen haben, hat sich Ihre Teilnahme an der Umfrage gelohnt: Ihre Meinung geht in die Auswertung ein. Vielen Dank!

Endspurt: WiE-Umfrage Modernisierung läuft noch weiter
Wir freuen uns besonders und möchten Ihnen heute mitteilen, dass wir bereits fast 2.000 Antworten erhalten haben. Damit ist diese Umfrage schon jetzt die größte bundesweite Wohnungseigentümer-Umfrage seit 1951 - also überhaupt, denn in dem Jahr trat das WEGesetz erst in Kraft. Die 2.000-Grenze möchten wir unbedingt noch überschreiten. Daher läuft die Umfrage jetzt noch kurze Zeit weiter. Bitte erzählen Sie auch anderen Wohnungseigentümern davon und regen Sie sie zur Teilnahme an. Sie haben die Fragen noch nicht beantwortet? Dann nehmen auch Sie bitte jetzt noch teil:
--> Hier geht es zur Umfrage. Den PDF-Leitfaden "Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?" gibt es nach wie vor als Belohnung.

Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" erscheint als kostenfreies PDF
Neben der Umfrage ist die Neuauflage des Ratgebers "Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" Teil des Projekts, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird. Dieser umfassende Ratgeber unterstützt Sie bei der Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen. Er wird in wenigen Tagen für Sie zum kostenfreien Download bereitstehen, wir informieren Sie dann darüber.

Saison der Eigentümerversammlungen beginnt: Ihre WEG kann WiE-Mitglied werden!
Lassen Sie die Mitgliedschaft Ihrer WEG bei Wohnen im Eigentum e.V. auf die Tagesordnung Ihrer kommenden Eigentümerversammlung setzen! Der Monatsbeitrag für jeden Einzeleigentümer liegt im Cent-Bereich, doch Ihre WEG bekommt viel dafür: Beratung, Unterstützung und die Sicherheit, den Verband im Rücken zu haben, der die Wohnungseigentümer-Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt. Für die Mitgliedschaft Ihrer WEG reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Nur für Mitglieder: Rat+Check-Liste zur Verwaltersuche 
Solange es noch keinen Sachkunde-Nachweis für Verwalter gibt, ist das besonders wichtig: Wie Sie einen passenden WEG-Verwalter finden, erklärt WiE mit einem umfangreichen Prüfkatalog. Die 22-seitige Rat+Check-Liste enthält neben einem Fragenkatalog mit 120 Fragen zum Beispiel zur Organisation, Qualifikation, Arbeitsweise und zu den Kosten der Verwaltung auch Erläuterungen und Tipps. Den WEGweiser mit dem Titel „So finden Sie die passende WEG-Verwaltung“ finden Sie als Mitglied im geschützten Mitgliederbereich zum kostenlosen Download. Hier sammelt WiE alle Arbeitshilfen für Sie. Schauen Sie gern öfter vorbei, welche neuen Arbeitshilfen es gibt:
--> Mitgliederbereich
--> WEG-Mitgliederbereich
>>> Nur für Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)

Für Nicht-Mitglieder bietet WiE einen 5-seitigen kostenlosen „Wegweiser für die WEG-Verwaltungs-Suche“, der Ihnen in zwölf konkreten Schritten aufzeigt, wie Sie (oder Ihr Beirat) vorgehen können, um eine passende, qualifizierte und engagierte WEG-Verwaltung zu finden.
--> Hier geht es zu den Checklisten und Musterformularen

Mitglieder werben Mitglieder: WiE-Ratgeber als Prämie
Jedes neue Mitglied stärkt uns. Je mehr Mitglieder wir haben, desto besser können wir Ihre Interessen durchsetzen. Daher bitten wir Sie: Werben Sie Ihre Nachbarn und andere Eigentümer. Jedes neue WiE-Mitglied hat 18 Vorteile davon. Sie als Werber/in erhalten einen unserer Top-Ratgeber geschenkt.
--> Mehr dazu im PDF, das Sie zur Mitglieder-Werbung einfach ausdrucken können.