Wohnen im Eigentum - Die Eigentümer e.V

November 2017

Schwerpunktthema: So bewahren Sie Ihr Eigentum vor Schimmel
In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr, dass sich Schimmel in der Wohnung bildet. Wie Sie und Ihre WEG dem vorbeugen können, erfahren Sie in diesem eRundbrief.

Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE intern

 


Liebe Leserin, lieber Leser,
 
frische Luft tut gut - nicht nur Ihnen, auch Ihrer Wohnung. Mindestens dreimal am Tag sollten Sie Ihren Räumen deshalb Durchzug gönnen, auch dann, wenn es draußen kalt ist. Wenn sich trotzdem Schimmelflecken zeigen, dann liegt das oft an Baufehlern wie einer mangelhaften Dämmung. Doch anstatt die nötigen Maßnahmen anzugehen, um diese Fehler zu beseitigen, herrscht unter Eigentümern in WEGs oft Uneinigkeit und Unentschlossenheit. Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach: Notwendige Sanierungen muss Ihre WEG beschließen! Argumentationshilfen, um Ihre Miteigentümer davon zu überzeugen, finden Sie in diesem eRundbrief -  und im Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge", der kostenlos als PDF auf der WiE-Homepage zum Download bereit steht. So sind Sie bestens gewappnet, um Sanierungen durchzusetzen und Ihre WEG auf Vordermann zu bringen.

Viel Erfolg dabei wünschen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

PS: Sind Sie bereits auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken? Wie wäre es dann mit einem besonders sinnvollem Präsent: einer einjährigen Mitgliedschaft bei Wohnen-im-Eigentum e.V.! Mehr dazu lesen Sie hier.

WiE-Mitgliedschaft für ein Jahr verschenken

 


>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Schwerpunktthema: So bewahren Sie Ihr Eigentum vor Schimmel

WiE informiert über Vermeidung und Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
Schimmel ist nicht nur hässlich, er gefährdet auch Ihre Gesundheit. Ihr Verbraucherschutzverband hat daher für Sie Informationen dazu zusammengestellt, wie Sie dem Sporenbefall vorbeugen - und wie Sie handeln, falls er doch auftritt.
--> Eine Übersicht darüber finden Mitglieder auf der WiE-Themenseite zum Schimmel.
--> Hier finden Sie Tipps zum richtigen Lüften und Heizen.
--> Hier lesen Sie, wie Sie kleinere Flecken selber entfernen können.
--> Wer muss den Gutachter bezahlen? Hier lesen Sie, wie Sie als Wohnungseigentümer das Kostenrisiko dafür senken.
--> Hier lesen Sie, welche Mehrheiten Ihre WEG benötigt, um eine eventuell nötige Dämmung zu beschließen.

 


Veranstaltungen

Online-Vortrag zum Thema Lärmschutz
Wie Sie sich vor zuviel Lärm und Schall schützen können, erfahren Sie als WiE-Mitglied am 4. Dezember ab 18.30 Uhr von Jan Haberman. Der Dipl.-Ingenieur ist Gründungs- und ehemaliges Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. und war langjähriger Koordinator der Bau- und Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In seinem kostenlosen Online-Vortrag nur für Mitglieder gibt er viele praktischen Tipps, zum Beispiel zu Bodenbelägen, Vorsatzschalen und Fenstern.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Online-Vortrag: Wie gelingt die Absetzung der Verwaltung? 
Viele Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind mit ihrer Verwaltung unzufrieden. Unter welchen Umständen eine WEG die Verwaltung zeitnah absetzen kann, erklärt Rechtsanwältin Dr. Stephanie Claire Weckesser aus Berlin am 6. Dezember ab 18.30 Uhr. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Interessierte mit und ohne WiE-Mitgliedschaft.
--> Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im November zum Beispiel statt in --> Hamburg, --> Dortmund, --> Bremen, --> Frankfurt und --> Bonn. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Nächstes virtuelles Beirätetreffen am 15. November
Für alle Mitglieder, die nicht an den regelmäßigen "Runden Tischen" teilnehmen können, bietet WiE seit einiger Zeit auch einen Online-Austausch, moderiert von Uwe Alfs. Das nächste Treffen ist für den 15. November ab 19 Uhr geplant.
--> Kostenfreier Online-Erfahrungsaustausch nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 


Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Neu: Referentenentwurf zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht für Verwaltungen liegt WiE vor
In einer Rechtsverordnung soll die Weiterbildungs- und Versicherungspflicht der Wohnimmobilienverwalter laut dem neuen Berufszulassungsgesetz näher geregelt werden. WiE liegt der Entwurf - er soll in die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) integriert werden - jetzt vor, unsere Mitglieder können ihn hier bereits einsehen (erst in die Website einloggen, dann klicken!). Erste Beurteilung: Was schon im Gesetz versäumt wurde, wird erst recht nicht in dieser Rechtsverordnung geheilt. Folgerichtig: Bleibt die Verordnung so wie der Entwurf jetzt formuliert ist, wird die Weiterbildungspflicht für Verwaltungen für Sie als Wohnungseigentümer/in keinerlei Nutzen haben. Nimmt das BMWi die Weiterbildungspflicht ernst, dann empfehlen wir dringend eine Überarbeitung. Sonst ist es Bürokratie zum Selbstzweck. WiE wird dazu eine Stellungnahme abgeben. Gerne lesen wir Ihre Kommentare oder Ihre Fachexpertise hierzu unter anfragen@wohnen-im-eigentum.de. Bitte sehen Sie es uns aber nach, dass wir nur wenige Mails werden beantworten können.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Meiner, Deiner, Unserer? WiE informiert über Zaun-Zuständigkeiten

Wer muss einen Grenz-Zaun errichten oder einen bestehenden Zaun renovieren? Das kommt ganz darauf an, wo Sie wohnen! In einigen Bundesländern kann es sogar sein, dass es auf diese Frage für ein und dasselbe Grundstück drei verschiedene Antworten gibt. WiE gibt eine Übersicht über die Regelungen.
--> Hier lesen Sie mehr dazu.

Ihre Fenster gehören Ihnen nicht! WiE warnt vor eigenmächtigen Modernisierungen
Als Wohnungseigentümer dürfen Sie die Fenster ihrer Wohnung nicht eigenständig modernisieren. Denn Außenfenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum, ebenso die Wohnungseingangstüren. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht. Abweichende Regelungen, die die Fenster zum Sondereigentum einer Wohnung erklären, werden von der Rechtsprechung nicht als gültig anerkannt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 


Tipp des Monats

Lichtblick: Diese Mehrheiten benötigen Wohnungseigentümer für eine Entscheidung über neue Leuchten
In der dunklen Jahreszeit ist gutes Licht im und ums Haus besonders wichtig: Die richtige Beleuchtung hilft, Unfälle zu vermeiden und erhöht das Gefühl der Sicherheit. Sollen in Wohnungseigentumsanlagen neue Leuchten im Gemeinschaftseigentum angebracht oder alte ausgetauscht werden, muss die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen. Abhängig von der Maßnahme und von der Ausgangssituation kann sogar die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich sein.
--> Mehr dazu erfahren Sie hier.
--> Weitere Informationen zu Modernisierungen erhalten Sie auch im Ratgeber "Der Moderniserungs-Knigge", den Sie hier kostenfrei als PDF von der WiE-Homepage herunterladen oder hier als gedrucktes Exemplar bestellen können.
 


Gefragt & beantwortet

Dürfen Hausgeldrückstände in der Jahresabrechnung aufgelistet werden?
Ernst M.: "Ist es erlaubt, in der Jahresabrechnung für alle Eigentümer sichtbar aufzulisten, wer in welcher Höhe Hausgeld nachzahlen muss?"
WiE: "Ja, ein Überblick über alle Einzelabrechnungen ist erlaubt und sinnvoll. Schließlich müssen die Eigentümer die Jahresabrechnung genehmigen, und diese Genehmigung umfasst auch die Einzelabrechnungen. Für diese Entscheidung müssen die Eigentümer auch wissen, in welcher Höhe es Hausgeldrückstände gibt. Der Datenschutz der einzelnen Wohnungseigentümer muss daher in diesem Fall hinter dem Informationsinteresse der WEG zurückstehen. Eine optimale und vorausschauende Verwaltung der Wohnanlage ist nur möglich, wenn alle Miteigentümer umfassende Kenntnis über die finanziell tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel haben."

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.
--> Weitere Hinweise speziell zur Prüfung der Jahresabrechnung finden Sie im WiE-Ratgeber "Endlich Durchblick", den Sie hier im Shop bestellen können.
 


WiE intern

Kostenfreie Telefonberatung: Versetzen Sie uns nicht!
Können Sie als Mitglied einen Termin für die kostenfreie telefonische Beratung nicht wie vereinbart wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte unbedingt wieder ab. Nur so können wir ihn noch an ein anders Mitglied vergeben. Verstreicht er hingegen einfach so, entstehen dem Verein unnütze Kosten. Absagen können Sie einfach per Mail an info@wohnen-im-eigentum.de oder telefonisch unter Tel: 0228 / 30 41 26 70, sogar noch bis spätestens zwei Stunden vor dem Termin. Mitglieder, die ihren Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, müssen wir für drei Monate von der Telefonberatung ausschließen. Einen Ausfallbeitrag für nicht abgesagte Termine möchten wir nicht einführen - und hoffen, dass dieser Appell wirkt und es dabei bleiben kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Umfrage: Hat Ihre WEG schon eine eigene Website?
Derzeit bieten Verwaltungen vermehrt Online-Plattformen an. Sie als Eigentümer oder Beirat können darin - nach Eingabe eines Passwortes – solche Unterlagen wie Protokolle von Beschlüssen und Eigentümerversammlungen, die Wohngeldabrechnungen, die Teilungserklärung, den Energieausweis oder auch Angebote von Handwerkern einsehen. Wir würden gerne wissen: Wie verbreitet sind solche digitalen Archive bereits? Und was halten Sie als Eigentümer davon? Daher bitten wir Sie, sich die Zeit zu nehmen und drei kurze Fragen zu diesem Thema zu beantworten.
--> Hier geht es zur Umfrage. Vielen Dank fürs Mitmachen!

 

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Viele Verwaltungsbeiräte kommen eher zufällig zu diesem „Job“ und kennen weder ihre Aufgaben noch ihre Gestaltungsspielräume und schon gar nicht ihre Grenzen. Ihnen will der WiE-Ratgeber "Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat" Grundwissen und Orientierungshilfen bieten. Die zweite Auflage ist jetzt erschienen. >>> Zum WiE-Shop