Wohnen im Eigentum - Die Eigentümer e.V

Dezember 2017

Schwerpunktthema: Teilen erlaubt
Soweit keine Regelungen in der Teilungserklärung oder Ihrer Gemeinde dagegegenstehen, können Sie Ihre Eigentumswohnung kurzzeitig über airbnb oder ähnliche Portale vermieten. Lesen Sie in diesem Rundbrief, worauf Sie dabei achten sollten.

Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE Aktion

 


Liebe Leserin, lieber Leser,

nehmen Sie die Weihnachtszeit zum Einlass, sich bei den Mitgliedern Ihres Beirates für ihr Engagement zu bedanken! Vielleicht können Sie, jedenfalls in kleineren WEGs, sogar für ein kleines Dankeschön-Geschenk sammeln? Kleine Gesten können viel ausmachen - denn damit machen Sie deutlich, dass Sie die Arbeit sehen und sie zu schätzen wissen.
Vielleicht wird Ihr Beirat dann nächstes Jahr mit noch mehr Elan für Ihr gemeinsames Eigentum einstehen. Sollte er Unterstützung benötigen, wir stehen ihm zur Seite.

In diesem Sinne wünscht Ihnen Ihr Verbraucherschutzverein friedliche Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr 2018!

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.
 


>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Schwerpunktthema: Teilen erlaubt

WiE informiert: „Sharing“ ist bei Eigentumswohnungen möglich
Im Urlaub Geld verdienen - klingt gut, oder? Durch Sharing-Portale wie airbnb, wimdu oder 9flats ist das grundsätzlich möglich. Wenn Sie selbst Ferien machen und daher Ihre Wohnung nicht benötigen, können Sie durch die Vermittlung dieser Internetanbieter die Räume währenddessen an Urlauber vermieten. Wenn in Ihrer Teilungserklärung nichts anderes geregelt ist, ist Ihnen diese Vermietung als Wohnungseigentümer grundsätzlich erlaubt. WiE hat für Sie einige Informationen dazu zusammengestellt, was Sie dabei beachten müssen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier, weitere Aspekte in diesen Texten:
--> Sharing - Wie funktioniert das überhaupt?
--> Miteigentümer können Vermietungen über airbnb nicht verbieten, wenn in der Teilungserklärung nichts dazu geregelt ist. Das hat der BGH entschieden. Mehr dazu lesen Sie hier.
--> Mieter benötigen Ihre Erlaubnis als Vermieter, wenn sie Ihre Wohnung Dritten überlassen. Mehr dazu hier.
--> Vergleichen Sie die Bedingungen! Drei Portale im Check.
--> Möglicherweise benötigen Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Genehmigung. Mehr dazu lesen Sie hier.
--> Die Einnahmen müssen Sie beim Finanzamt angeben. Mehr dazu lesen Sie hier.
--> Für WiE-Mitglieder gibt es eine Checkliste dazu, was bei Kurzzeit-Vermietungen zu beachten ist (erst einloggen, dann klicken): geschützter Mitgliederbereich.

 


Veranstaltungen

Online-Vortrag zum Thema Lärmschutz (nur für Mitglieder!)
Wie Sie sich vor zu viel Lärm und Schall schützen können, erfahren Sie als WiE-Mitglied am 4. Dezember ab 18.30 Uhr von Jan Haberman. Der Dipl.-Ingenieur ist Gründungs- und ehemaliges Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. und war langjähriger Koordinator der Bau- und Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In seinem kostenlosen Online-Vortrag nur für Mitglieder gibt er viele praktischen Tipps, zum Beispiel zu Bodenbelägen, Vorsatzschalen und Fenstern.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Online-Vortrag: Wie gelingt die Absetzung der Verwaltung? 
Viele Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sind mit ihrer Verwaltung unzufrieden. Unter welchen Umständen eine WEG die Verwaltung zeitnah absetzen kann, erklärt Rechtsanwältin Dr. Stephanie Claire Weckesser aus Berlin am 6. Dezember ab 18.30 Uhr. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Interessierte mit und ohne WiE-Mitgliedschaft.
--> Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im Dezember zum Beispiel statt in --> Köln und --> Berlin. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 


Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Endlich: Strafverfahren gegen Verwalter Feldmann eröffnet
Etwa elf Monate nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Bonn ein Strafverfahren gegen Herbert Feldmann eröffnet. Dem ehemaligen Verwalter werden 459 Fälle der Untreue im Jahr 2013 vorgeworfen.1.842.365 Euro soll er in dieser Zeit veruntreut haben – Geld von 108 Eigentümergemeinschaften. Gabriele Heinrich ruft geschädigte Eigentümer und andere Interessierte auf, die Gerichtsverhandlungen gegen Feldmann zu verfolgen. "Zeigen Sie Präsenz! Es geht um Ihr Geld", so die WiE-Geschäftsführerin.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Jetzt möglich: Geförderte Energieberatung und Baumaßnahmen aus einer Hand
Ab dem 1.12.2017 Tag darf jeder qualifizierte Energieberater eine geförderte Energieberatung durchführen, auch wenn er die empfohlenen baulichen Maßnahmen dann selbst ausführt. Als Verbraucher sollten Sie sich daher jetzt noch genauer über die Qualifikation Ihres Energieberaters informieren und diese aktiv hinterfragen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Auswertung der WiE-Umfrage: Hat Ihre WEG schon eine eigene Website?
Digitalisierung ist noch nicht der Normalfall in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), aber auch kein Einzelfall mehr. Das hat eine WiE-Umfrage im November gezeigt. Eigentümer stehen WEG-Onlineportalen offen gegenüber. Sie schätzen die damit mögliche einfachere und schnellere Kommunikation. Allerdings gab es auch Berichte von Start-Schwierigkeiten.
--> Lesen Sie hier, was Wohnungseigentümer erlebt haben.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Neue Vorschriften in 2018: Baukunden sollten Vertrag erst 2018 abschließen

2018 treten neue Vorschriften in Kraft, zum Beispiel das neue Werkvertragsrecht. Als Kunde eines Bauvertrages sollten Sie überdenken, ob Sie noch bis Januar mit dem Unterzeichnen warten können – die neuen Regeln sind für Verbraucher günstiger. Überprüfen Sie außerdem, wie lange Ihr Energieausweis gilt – viele der Ausweise laufen jetzt ab!
--> Mehr hierzu und zu weiteren Änderungen in 2018 lesen Sie hier.

 


Tipp des Monats

WiE empfiehlt: Geschenk-Ideen für Wohneigentümer
Sie möchten anderen Wohneigentümern zu Weihnachten gerne eine Freude machen, wissen aber  noch nicht, was Sie verschenken sollen? WiE hat sich für Sie umgesehen und ein paar (nicht ganz ernst gemeinte) Ideen zusammengestellt, mit denen Eigentümer versuchen können, die Atmosphäre in ihrer WEG aufzubessern.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

WiE-Mitgliedschaft für ein Jahr verschenken

 


Gefragt & beantwortet

Wie bekomme ich Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?
WiE-Mitglied: "Ich möchte gerne bestimmte Verwaltungsunterlagen einsehen, aber unser Verwalter reagiert nicht auf meine Anfrage. Was kann ich tun?"
Rechtsanwältin Anke Freund: "Sie haben als Wohnungseigentümer das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Verweigert Ihr Verwalter das, ist das eine Pflichtverletzung. Diese müssen Sie aber beweisen können, um sie zu ahnden oder einen "Handlungsdruck" bei der Verwaltung aufzubauen. Dies erreichen Sie mittels Einwurf-Einschreiben und Fristsetzungen, Abmahnungen und Androhung einer Klage auf Einsichtnahme."
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.
--> Weitere Hinweise speziell zur Prüfung der Jahresabrechnung finden Sie im WiE-Ratgeber "Endlich Durchblick", den Sie hier im Shop bestellen können.
 


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