Informationen zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.5.2017

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Februar 2017

Schwerpunktthema: WiE-Leistungen für Sie als Vermieter/-in
Was Sie von Ihrem Verein erwarten können, wenn es um eine Vermietung geht, und einige aktuelle Ratschläge zu diesem Thema.

Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Gefragt & beantwortet / WiE intern

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Verwalter-Sachkundenachweis wurde Wohnen im Eigentum e.V. in politischen Gesprächen immer wieder gefragt, wie hoch die Schäden sind, die Wohnungseigentümer aufgrund unqualifizierter Verwaltertätigkeiten erleiden. Um die Notwendigkeit von gesetzlichen Vorgaben an den Verwalterberuf zu begründen, wollen wir diese Nachweise gerne liefern. Schon wieder bitten wir Sie daher, an einer Umfrage teilzunehmen. Sind Ihnen schon einmal Schäden durch eine unqualifizierte Verwaltung entstanden, konkret: Zusatzkosten bei einem Verwalterwechsel, um eine chaotische WEG-Verwaltung "aufzuräumen", oder Rechtsverfolgungkosten? Bitte beantworten Sie zehn kurze Fragen dazu (zur Umfrage gelangen Sie hier). Als Stimme der Wohnungseigentümer trägt WiE Ihre Erfahrungen zusammen und bringen sie direkt an die Entscheidungsträger, damit in Ihrem Sinne dieses wichtige Gesetz beschlossen wird.

Nicht nur die Auswahl einer qualifizierten Verwaltung ist wichtig: Auch bei der Suche nach einem Mieter oder einer Mieterin sollten Sie als Vermieter/-in besonders sorgfältig vorgehen, um sich vor Mietausfällen zu schützen. Was Sie als Vermieter/in dabei beachten sollten, lesen Sie im Schwerpunktthema dieses Rundbriefs.

Eine gute Hand bei der Auswahl Ihrer Vertragspartner wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

 

Schwerpunktthema: WiE-Leistungen für Sie als Vermieter/-in

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Auf einen Blick: WiE-Leistungen zum Thema Vermietung

Ob kostenfreie telefonische Rechtsberatung, Muster-Verträge oder eine günstige Bonitätsauskunft zu Mietinteressenten: Wohnen im Eigentum e.V. steht Ihnen als Vermieter/-in zur Seite. Wie genau WiE Ihnen helfen kann, können Sie jetzt auf einen Blick sehen:
--> Den neu geordneten Überblick über unsere Leistungen für Sie als Vermieter/in finden Sie hier.

Wie Sie bei fehlender Jahresabrechnung mit Ihrem Mieter abrechnen
Erstellen Sie als Vermieter/in einer Eigentumswohnung die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, können Sie von Ihrem Mieter/Ihrer Mieterin keine Nachzahlungen mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Grund für Ihre zu späte Abrechnung daran liegt, dass Ihre Verwaltung die Jahresabrechnung nicht pünktlich erstellt hat und Ihnen deshalb wichtige Zahlen fehlen. WiE berichtete bereits im Januar-Rundbrief über dieses BGH-Urteil. In diesem Rundbrief ergänzen wir, wie Sie damit umgehen können.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Sichern Sie sich bei der Mietverwaltung ein Sonderkündigungsrecht
Wollen Sie sich bei der Vermietung Ihres Sondereigentums nicht selbst um die Organisation kümmern? Dann können Sie diese Aufgaben der Verwaltung übertragen. WiE-Tipp: Vereinbaren Sie ein Sonderkündigungsrecht dieser Dienstleistung, etwa für den Fall, dass Sie früher als geplant Ihre Wohnung selbst beziehen oder die Wohnung längere Zeit leer steht. Ansonsten müssen Sie die Mietverwaltung bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit weiter honorieren. Gegen diese sinnlose Ausgabe schützt eine Klausel im verbraucherorientierten WiE-Mustervertag für die Sondereigentums-Verwaltung. Auch sonst sorgen Sie mit den Klauseln in diesem Vertragsmuster dafür, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
--> Nur für Mitglieder: Hier können Sie den Vertrag gegen eine geringe Gebühr anfordern

BGH: Mieter zieht nicht aus? Ortsübliche Miete als Schadensersatz!
Zieht Ihr Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung nicht pünktlich aus, können Sie für die Zeit, in der er Ihnen die Wohnung vorenthält, eine Entschädigung verlangen. Diese erstreckt sich nicht nur auf die bislang vereinbarte Miete, sondern auch auf die bei einer Neuvermietung ortsübliche Miete. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (18. Januar 2017, Az. VIII ZR 17/16).
--> Das Urteil lesen Sie hier.

Veranstaltungen

Online-Vortrag: Rechtsfragen der energetischen Sanierung
Haben Sie schon den "Modernisierungs-Knigge für Wohnungeigentümer" gelesen, den Sie sich kostenfrei von unser Website herunterladen können? Darüber hinaus gibt WiE Ihnen eine gute Möglichkeit, dieses Thema zu vertiefen: Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jörg Linde klärt in einem Online-Vortrag für Mitglieder und Gäste am 6. März, 18 Uhr, wie Ihre WEG eine energetische Sanierung beschließt und einen Sanierungsfahrplan entwickelt. Sie erfahren von ihm auch, welche Maßnahmen Sie als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen können.
--> Details und Anmeldung

Kostenfreies Mitglieder-Webinar: Jahresabrechnung - so prüfen Sie als Eigentümer
 Am 13. März, 18:30 Uhr, erläutert Detlev-J. Carl, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und freier Sachverständiger der Wohnungswirtschaft, was Sie als Eigentümer(in) bei der Prüfung der Jahresabrechnung beachten sollten - und wie Sie „Fehlentwicklungen“ erkennen.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Neu: WiE-Online-Austausch für Verwaltungsbeiräte (kostenfrei und nur für Mitglieder)
In vielen deutschen Großstädten gibt es bereits Vor-Ort-Treffen für Verwaltungsbeiräte, die sogenannten Runden Tische. Ergänzend zu diesem Angebot startet Wohnen im Eigentum e.V. mit dieser Veranstaltung eine neue Form des Austauschs für Beiräte. Der Online-Austausch soll insbesondere Beiräte in ihrer Arbeit unterstützen, die Mitglieder des Vereins sind und keine Möglichkeit haben, an den Vor-Ort-Veranstaltungen teilzunehmen. Nehmen Sie dieses Angebot wahr, wir freuen uns auf Sie! Termin ist der 27. März, 19 Uhr. Melden Sie sich gleich an!
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Kostenfreies Mitglieder-Webinar: Verständliches Fachwissen - was tun gegen Schimmel

Dipl.-Ing. Jan Habermann stellt am 10. April, 19 Uhr, in einem kostenlosen Webinar für Mitglieder die Zusammenhänge von Luft, Wärme, Feuchtigkeit und Schimmel dar. Das Gründungsmitglied und langjährige Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. macht verständlich, wie Sie dem Schimmel vorbeugen, wie Sie ihn erkennen und wie Sie Schäden beheben.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Online-Diskussion: Wie die Kommunikation in der WEG gelingt  (kostenfrei und nur für Mitglieder)
Um den konstruktiven Umgang zwischen Eigentümern, Verwaltungsbeirat und Verwaltung wird es in diesem Webinar für Mitglieder am 24. April, 18:30 Uhr gehen. Mit dabei sein wird Uwe Alfs, der seine Erfahrungen als langjähriger engagierter Verwaltungsbeirat einbringt. Dr. Timo Müller vom Institut für Konfliktmanagement und Führungskommunikation (IKuF) moderiert das Gespräch.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im März zum Beispiel statt in  --> Hamburg, --> Dortmund, --> Köln, --> Düsseldorf, --> Frankfurt und --> Aachen. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Veranstaltung werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website
 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Berufszulassung für WEG-Verwaltungen – ein kurzer Ländervergleich
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung eines Gesetzes zur Berufszulassung von Wohnungseigentums-Verwaltungen hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages einem Vergleich der Rechtslage in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Schweden in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Gesetzgebungsverfahren und den Beratungen im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags liegt der Ländervergleich nun vor und wurde WiE zur Verfügung gestellt. Bestätigt wird, was WiE schon seit Jahren vorträgt: Länder mit ähnlichen Wohnungseigentumsstrukturen wie in Deutschland haben die Berufszulassung von Verwaltungen längst näher geregelt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Fürs Antennenfernsehen benötigen Sie bald neue Empfangsgeräte

Ab dem 29. März 2017 können Sie in vielen Regionen Deutschlands kein Antennenfernsehen DVB-T mehr empfangen. Die Fernsehtürme übertragen künftig Signale in DVB-T2 HD. Dieser Nachfolge-Standard bietet Bilder in einer höheren Auflösung. Falls Sie DVB-T nutzen, erfahren Sie hier, ob Sie bereits zum 29.3.2017 von dieser Umstellung betroffen sind oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Um weiterhin Antennenfernsehen empfangen zu können, benötigen Sie dann neue Empfangsgeräte.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

BGH: Bausparkasse darf Vertrag zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
Ein Bausparvertrag ist im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar. Das hat am 21. Februar der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XI ZR 185/16 und Az.: XI ZR 272/16). Nach dieser Zeit darf eine Bausparkasse einen Bausparvertrag auch dann kündigen, wenn er noch nicht voll bespart ist. In jüngster Zeit hatten Bausparkassen viele solcher alten Verträge gekündigt. Denn in diesen war noch ein hoher Zinssatz festgeschrieben, sodass viele Bausparer ihn lieber als Sparanlage genutzt haben, als das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Der Vertragszweck bestehe für den Bausparer aber darin, einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen, so der BGH. Nutzt er dieses Anspruch zehn Jahre lang nicht, muss er die Kündigung der Bausparkasse hinnehmen.
--> Eine Pressemitteilung des BGH zu dem Urteil lesen Sie hier.

WiE rät: Genehmigen Sie keine mangelhaften Jahresabrechnungen
Grundsätzlich sollten Verwaltungsbeiräte bei der Prüfung der Jahresabrechnung die Kontoauszüge im Original einsehen. Darauf wies kürzlich Bernd Schneider von der Stadt-Art Hausverwaltung Berlin bei der WiE-Online-Veranstaltung zum Thema "Belege prüfen" hin. Die Vorlage von Kopien genüge nicht, so der Referent. Fehlen Kontoauszüge sogar ganz, sollten diese zwingend nachgefordert werden.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Steigende Heizkosten deuten auf defekte Heizung hin
Steigende Heizkosten können ein Hinweis darauf sein, dass die Heizung nicht mehr optimal funktioniert.  WiE-Berater und Diplom-Ingenieur Jan Habermann empfiehlt daher, die Heizkostenjahresabrechnungen immer mit denen der Vorjahre zu vergleichen. Wenn sich die Werte um mehr als zehn Prozent verändern, sollte das ein Anlass sein, die Heizungsanlage zu überprüfen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Schaukeln und Rutschen: WEG muss für Verkehrssicherheit sorgen
Kinderspielplätze gibt es in vielen Wohnungseigentumsanlagen. Doch manche werden zur Gefahr für Kinder. Wenn Pilze das Holz zerstören oder Rost ein Metallgerüst zersetzt, können spielende Kinder sich leicht an den Geräten verletzen. Wohnen im Eigentum e.V. weist deshalb darauf hin, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiberin den Spielplatz und die Spielgeräte regelmäßig kontrollieren und instandhalten muss.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Wie Sie auch bei Umzügen ohne beruflichen Anlass Steuern sparen

Wenn Sie aus dienstlichen Gründen umziehen mussten, erkennt das Finanzamt die Kosten dafür als absetzbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Doch auch wenn Sie aus privaten Gründen umgezogen sind, können Sie einige Kosten in Ihrer das Umzugsjahr betreffenden Steuererklärung geltend machen, nämlich gemäß § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung. Das erklärt Finanzwirt Helmut Bischoff, WiE-Steuerexperte.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Gefragt & beantwortet

Was tun gegen hohe Heizkosten im Trockenraum?
Dipl.Ing. Jan Habermann beim WiE-Mitglied: "In unserem Keller befindet sich ein Trockenraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört, den aber nur zwei Eigentümer nutzen. Dort ist es immer sehr warm. Können wir die Kosten nur diesen Nutzern auferlegen?"
WiE-Berater Dipl.-Ing. Jan Habermann: "Das ist rechtlich und organisatorisch schwierig. Kosten von Heizkörpern in Gemeinschaftsräumen können erfasst werden und werden auf die Gemeinschaft verteilt. Mein Tipp für Sie: In einem Trockenraum ist es gar nicht nötig, zu heizen, die Wäsche trocknet im Winter in einem belüfteten Keller/Dachboden sogar besser als in warmer ungelüfteter Raumluft. Sie könnten als WEG beschließen, am Heizkörper ein sogenanntes Behördenventil einzubauen, das nur mit einem Spezialwerkzeug verstellt werden kann – und den Heizkörper mit der Einstellung 'Frostschutz' drastisch herunter regeln. Das senkt dann Ihre Kosten wie gewünscht ."

Geben auch Sie uns gern Rückmeldungen und Anregungen!
Folgende Mail hat uns sehr gefreut, wir möchten sie Ihnen nicht vorenthalten:

Reinhard H. aus Reppenstedt schrieb: "Wir wären fast in die Situation geraten, dass unsere Baugenehmigung bei Vertragsabschluss noch nicht rechtskräftig gewesen wäre. Dadurch hätte ein Eigentümer eines Nachbargrundstückes noch nach Vertragsabschluss Widerspruch gegen die Baugenehmigung und gegebenenfalls auch Klage beim Verwaltungsgericht einlegen können. Die vorzügliche Rechtsberatung durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Somplatzki hat uns davor bewahrt."
WiE dankt an dieser Stelle allen engagierten Beraterinnen und Beratern, die für unsere Mitglieder aktiv sind.

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie zuallererst unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.

WiE intern

Neue WiE-Umfrage zu Verwaltungsfehler-Kosten
Zum Gesetzentwurf für eine Berufszulassungsregelung für WEG-Verwaltungen wird es im März eine Anhörung geben. Als Stimme der Wohnungseigentümer tragen wir Ihre Erfahrungen zusammen und bringen Sie direkt an die Entscheidungsträger, damit in Ihrem Sinne dieses wichtige Gesetz beschlossen wird. Unterstützen Sie uns!
--> Zu weiteren Infos und der Umfrage gelangen Sie hier.

"Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer" als kostenfreies PDF erschienen
Der neue WiE-Ratgeber begleitet Sie und Ihre WEG sowohl bei Renovierungen und Sanierungen in der eigenen Wohnung als auch im Gemeinschaftseigentum. Er fasst alles Wesentliche zusammen, was Sie als Wohnungseigentümer/in zu Instandhaltung, Modernisierung und (enegetischen) Sanierung wissen müssen, ist verbraucherfreundlich aufbereitet und von Fachchinesisch in Klartext übersetzt. Dank Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bietet WiE Ihnen das Ratgeber-PDF sogar kostenfrei an.
--> Hier können Sie sich den Ratgeber herunterladen.
--> Die gedruckte Broschüre bestellen Sie sich gern in unserem Shop zum Sonderpreis für Mitglieder von nur 4,90 Euro inkl. MwSt. und Versand.

Saison der Eigentümerversammlungen beginnt: Ihre WEG kann WiE-Mitglied werden!
Lassen Sie die Mitgliedschaft Ihrer WEG bei Wohnen im Eigentum e.V. auf die Tagesordnung Ihrer kommenden Eigentümerversammlung setzen! Der Monatsbeitrag für jeden Einzeleigentümer liegt im Cent-Bereich, doch Ihre WEG bekommt viel dafür: Beratung, Unterstützung und die Sicherheit, den Verband im Rücken zu haben, der die Wohnungseigentümer-Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt. Für die Mitgliedschaft Ihrer WEG reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.