März 2017

Schwerpunktthema: Der WiE-Werkzeugkasten Gebäudesanierung für Sie und Ihre WEG
Zum Projektabschluss: Die Ergebnisse der ersten Befragung der Wohnungseigentümer seit 1951 und kompakte Arbeitshilfen für die Gebäudesanierung - gefördert durch das BMJV.

Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE intern

Liebe Leserin, lieber Leser,

Sie kennen das Sprichwort vom steten Tropfen, der den Stein höhlt? Wir freuen uns, dass es sich in diesem Monat gleich zweifach bewahrheitet hat.

Zum einen: Seit 2008 setzt sich WiE dafür ein, dass die Berufszulassung der Wohnungseigentums-Verwaltungen reglementiert wird. Am Mittwoch gab es zum nun vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags, zu der ich als Sachverständige eingeladen war. Erste Zahlen zur Schadenshöhe aufgrund unqualifizierter Verwaltungen und weitere Argumenten fanden Gehör.

Zum anderen: Ebenfalls seit Jahren fordert WiE, dass die Gelder von WEGs nicht auf Treuhandkonten der Verwaltungen gehören. Eines unserer Mitglieder war mit unseren Empfehlungen dazu jetzt vor Gericht erfolgreich.

Mehr zu beiden Themen lesen Sie in der Rubrik "Aktuelles Wissen rund ums Eigentum". Und wenn Ihre WEG in diesem Jahr mehr als nur einen Frühjahrsputz veranstalten will, um Gebäude und Gemeinschaftseigentum in Schuss zu halten, dann schauen Sie sich das Schwerpunktthema dieses Rundbriefs besonders gut an.
 
Viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Pläne wünschen Ihnen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

Schwerpunktthema: Der WiE-Werkzeugkasten Gebäudesanierung für Sie und Ihre WEG

WiE präsentierte Ergebnisse der Wohnungseigentümer-Umfrage im BMJV
Was motiviert Sie oder hält Sie davon ab, die WEG-Gebäude instandzusetzen, den Wohnkomfort zu erhöhen und energetisch zu sanieren? An der ersten großen Befragung der Wohnungseigentümer seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 haben sich 2.035 Eigentümer aus fast ebenso vielen WEGs beteiligt. Herzlichen Dank, wenn Sie dabei waren! Die Ergebnisse hat WiE am 24. März im Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, der Presse und Öffentlichkeit präsentiert.
--> Die Pressemitteilung zur Veranstaltung unter anderem mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber finden Sie hier.

Nicht das Geld, sondern komplexe Probleme bremsen die Sanierung
Die Ergebnisse der Befragung zeigen: Es ist kein Trend zu einer intensiveren Gebäudesanierung durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zu erkennen. In rund 40% der Wohnungseigentumsanlagen gibt es bereits kleinere und größere Sanierungsstaus. In 43% der WEGs der Befragten sind jedoch keine Sanierungsmaßnahmen geplant, und in den anderen WEGs finden überwiegend nur Einzelmaßnahmen statt. Obwohl fast 90% der Wohnungseigentümer Sanierungen zum Werterhalt ihrer Wohnanlagen befürworten, werden Maßnahmen für mehr Wohnkomfort und Barrierefreiheit oder (energetische) Komplett-Sanierungen kaum umgesetzt. Doch es fehlt nicht primär an Geld und Finanzierungskonzepten. In der Mehrzahl der WEGs sind erst andere Probleme zu lösen, so die Erkenntnis aus der Umfrage.
--> Eine Kurzauswertung sowie die ausführliche Umfrage-Auswertung stehen hier für Sie bereit.

Der WiE-Werkzeugkasten Gebäudesanierung für WEGs
Ergebnisse der Umfrage sind bereits in Arbeitsmaterialien geflossen, die WiE ebenfalls im Rahmen des vom BMJV geförderten Projekts erstellt hat. Laden Sie sich die im Folgenden noch näher beschriebenen Materialien kostenfrei von der WiE-Website herunter. Gern können Sie auch andere darüber informieren. Bitte versenden Sie dazu nicht die PDFs selbst, sondern verschicken Sie den Link. Nur so können wir zählen, wie oft diese Materialien an Wohnungseigentümer gelangen. Vielen Dank!
--> https://www.wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge

Modernisierungsknigge

Ratgeber: „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“
Spielregeln für den Umgang mit Menschen und Paragrafen bei der Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen“ - so lautet der Untertitels des umfassenden Ratgebers von Rechtsanwalt Thomas Brandt und WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Der Ratgeber begleitet Sie und Ihre WEG sowohl bei Renovierungen und Sanierungen in der eigenen Wohnung als auch im Gemeinschaftseigentum. Darin enthalten ist zudem der „WEG-Sanierungsfahrplan“ als Vorlage dafür, wie Ihre WEG einen eigenen Fahrplan entwickeln sowie die Arbeitsteilung zwischen Eigentümern, Beirat/Bauausschuss, Verwaltung und externen Fachleuten bestimmen kann.
--> Kostenfreier Download als PDF - oder bestellen Sie die gedruckte Fassung hier.

Neuer Leitfaden: „Das Baumaßnahmen-ABC für Wohnungseigentümer und WEGs“
Lesen Sie ergänzend den praktischen Wegweiser von Rechtsanwalt Thomas Brandt. Das Glossar von A – Abfallschächte bis Z – Zufahrt hilft bauwilligen Wohnungseigentümern, sich schnell einen Überblick über die rechtliche Einordnung von und die nötigen Mehrheiten für alle möglichen Baumaßnahmen zu verschaffen.
--> Kostenfreier Download als PDF

Grundwissen: „Modernisierung in WEGs“
Diesen Kurzvortrag mit an sich selbsterklärenden Folien können Sie nutzen, um Ihre Miteigentümer fürs Starten von Sanierungsprojekten in Ihrer WEG zu gewinnen. Werfen Sie das PDF bei Eigentümerversammlungen und anderen Treffen an die Wand und sprechen Sie die Folien gemeinsam durch.
--> Kostenfreier Download als PDF

>>> Nur für WiE-Mitglieder:
Kostenfreie telefonische Rechtsberatung
Gutes Gelingen für Ihre Baumaßnahmen wünscht Ihnen WiE. Treten dabei Fragen auf, die Sie in den Materialien nicht beantwortet finden, nutzen Sie als WiE-Mitglied zur weitergehenden Information gern unsere kostenfreie telefonische Rechtsberatung. Und wenn Sie noch nicht Mitglied sind, wäre das ein guter Anlass, es zu werden. Bedenken Sie zudem: Jedes neue Mitglied stärkt unsere politische Arbeit im Interesse aller Wohnungseigentümer! Unterstützen Sie uns, die Wohnungseigentümer-Anliegen bekannter zu machen und den Verbraucherschutz in diesem Bereich voranzubringen.
--> Sind Sie dabei? Jetzt Mitglied werden - besten Dank!

Veranstaltungen

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Kostenfreies Mitglieder-Webinar: Verständliches Fachwissen - was tun gegen Schimmel
Dipl.-Ing. Jan Habermann stellt am 3. April, 19 Uhr, in einem kostenlosen Webinar für Mitglieder die Zusammenhänge von Luft, Wärme, Feuchtigkeit und Schimmel dar. Das Gründungsmitglied und langjährige Vorstandsmitglied von Wohnen im Eigentum e.V. macht verständlich, wie Sie dem Schimmel vorbeugen, wie Sie ihn erkennen und wie Sie Schäden beheben.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Kostenfreies Mitglieder-Webinar: Wenn der Verwalter Beschlüsse nicht umsetzt
Wie Sie als Wohnungseigentümer/in handeln können und sollten, wenn Ihr Verwalter Beschlüsse nicht umsetzt, erläutert Ihnen Rechtsanwältin Anke Freund in einem kostenlosen Webinar für Mitglieder am 5. April ab 18.30 Uhr. Die WiE-Beraterin erklärt Ihnen, wie Sie als WEG Ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen können.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Kostenfreie Mitglieder-Veranstaltung: Online-Diskussion - Wie die Kommunikation in der WEG gelingt
Um den konstruktiven Umgang zwischen Eigentümern, Verwaltungsbeirat und Verwaltung wird es in diesem Webinar für Mitglieder am 24. April, 18:30 Uhr gehen. Mit dabei sein wird Uwe Alfs, der seine Erfahrungen als langjähriger engagierter Verwaltungsbeirat einbringt. Dr. Timo Müller vom Institut für Konfliktmanagement und Führungskommunikation (IKuF) moderiert das Gespräch.
--> Nur für Mitglieder - Details und Anmeldung

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im April zum Beispiel statt in --> Berlin, --> Hamburg, --> Hannover und --> Düsseldorf. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

WiE-Schulung: "Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat!"
In Wiesbaden wird Ihnen in einer zweitägigen Schulung am 6. und 7. Mai ausführlich vermittelt, welches Wissen der Verwaltungsbeirat zur Ausübung seines anspruchsvollen Ehrenamts braucht. Natürlich können Sie auch als Wohnungseigentümer/in teilnehmen, um zu erfahren, worum sich der Verwaltungsbeirat kümmern muss oder wie Sie Krisen in Ihrer WEG klären und bewältigen. Die Kosten betragen 499 Euro bzw. 299 Euro für WiE-Mitglieder (inkl. MwSt.)
--> Details und Anmeldung

Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

WiE-Geschäftsführerin weist vor Bundestags-Wirtschaftsausschuss auf Wichtigkeit des Sachkundenachweises hin
Im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Berufszulassungsregeln für Verwalter lud der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch Experten zu einer Anhörung, darunter auch WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Sie wies dabei auf die Wichtigkeit der Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter hin. Die Einführung von Berufszulassungsregeln für Verwalter gehört zu den zentralen Forderungen von WiE.
--> Beachten Sie die Ausschussdrucksache mit der Stellungnahme von Wohnen im Eigentum e.V.
--> Auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestags finden Sie den Bericht zur Anhörung.
--> Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung.
--> Lesen Sie zudem hier, warum der Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages einen Vergleich der Rechtslage in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich und Schweden in Auftrag gegeben hat - und warum er die Einführung eines Sachkundenachweises befürwortet.
--> Viele weitere Informationen zum Verwalter-Sachkundenachweis finden Sie auf der WiE-Website hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Preise für Ablesedienste bei Heiz- und Wasserkosten steigen rasant – Kartellamt ermittelt
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und der ARD wird das Ablesen der Heiz- und Wasserkosten immer teurer. Das Bundeskartellamt hat den Verdacht, dass bei den Ablesediensten der Wettbewerb nicht richtig funktioniert. Es untersucht die Branche derzeit.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Kampf gegen Treuhandkonten - Amtsgericht Mönchengladbach gibt WiE-Mitglied Recht
Immer wieder weist WiE darauf hin, dass WEG-Treuhandkonten nicht den Regeln ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Das Landgericht Hamburg hat sogar bereits entschieden, dass Eigentümer das Hausgeld nicht auf ein Treuhandkonto zahlen müssen und insofern ein Zurückbehaltungsrecht haben (Urteil vom 28.01.2015, Az. 318 S 118/14). Dieser Rechtsauffassung ist nun auch das Amtsgericht Mönchengladbach (Beschluss 35 C 333/16 vom 15.2.2017) gefolgt. Dem Beschluss lag die Klage einer WEG gegen ein WiE-Mitglied zugrunde.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Arbeitszimmer: Kosten jetzt besser absetzbar
Benutzen mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein Arbeitszimmer in einer Wohnung oder einem Haus, so darf jeder von ihnen Aufwendungen dafür als Minderung seiner Einkünfte bis hin zu einer Obergrenze von 1.250 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. "Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die Höchstgrenze von 1.250 Euro von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden kann", erklärt Finanzwirt Helmut Bischoff, Steuerexperte von Wohnen im Eigentum e.V.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

Gefragt & beantwortet

Welche Regeln gelten für unsere Verwaltung, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht im Grundbuch eingetragen ist?
WiE-Mitglied: "Zur Zeit werden in unserem Objekt die Fenster saniert, etwa die Hälfte der Fenster ist bereits fertig. In unserer Gemeinschaftsordnung steht, dass jeder Miteigentümer für die Kosten der Instandsetzung der Fenster im Bereich seines Sondereigentums aufzukommen hat. Entsprechend dieser Regelung wurden die Kosten der Sanierung auf die jeweiligen Miteigentümer verteilt und abgerechnet. Nun hat sich herausgestellt, dass unsere Gemeinschaftsordnung gar nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist. Welche Regeln gelten nun für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums?"
WiE-Rechtsanwalt Alexander J. Schmitz-Elsen: "Wenn alle aktuellen Miteigentümer Ihrer WEG die Gemeinschaftsordnung als Bestandteil ihres Wohnungskaufvertrags vereinbart haben, ist die Gemeinschaftsordnung zwischen ihnen gültig, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen worden ist. Wurden jedoch Wohnungen verkauft, ohne dass die Gemeinschaftsordnung Bestandteil des Kaufvertrages wurde, findet sie für diese Eigentümer keine Anwendung. Weil die Regeln innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft aber nur einheitlich angewandt werden können, gilt dann die Gemeinschaftsordnung für die anderen Miteigentümer auch nicht. Statt dessen ist das WEGesetz unmittelbar anzuwenden."
--> Wie die Rechtslage dann nach dem WEGesetz ist, lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Unser Neubau ist ohne ein weiße Wanne ausgeführt worden - wie können wir das Haus gegen Feuchtigkeit schützen?
WiE-Mitglied: "Laut Baubeschreibung sollte das Haus, das wir gerade bauen, mit einer weißen Wanne ausgeführt werden. Bei der Durchsicht von Fotos, die wir während des Baus angefertigt haben, hat sich aber herausgestellt, dass der Bauträger gar keine weiße Wanne gebaut hat. Das hat er jetzt auch zugegeben, behauptet aber, er hat statt dessen ein anderes Verfahren angewendet, das angeblich genauso gut sein soll. Was sollen wir jetzt machen?"
Lilli März, Architektin und Bauberaterin bei Wohnen im Eigentum e.V.: "Eine weiße Wanne ist eine Stahlbetonkonstruktion, die ein Bauwerk wasserundurchlässig macht. Das Fehlen dieser Konstruktion ist prinzipiell ein erheblicher Mangel, der zu Bauwerksschäden führen kann. Um festzustellen, wie das in Ihrem Fall genau liegt, muss zunächst überprüft werden, welches Verfahren Ihr Bauträger genau angewendet hat und ob dieses ebenso wirksam gegen Feuchtigkeit schützen kann wie eine weiße Wanne. Wenn das nicht so ist, muss überlegt werden, was nun noch unternommen werden kann. Nachträglich kann eine solche weiße Wanne nicht eingebaut werden. Da es aber nicht verhältnismäßig wäre, deshalb das Haus abzureißen und neu zu bauen, müsste dann über andere Abdichtungsmaßnahmen nachgedacht werden. Besonders wichtig ist dabei der Übergang zwischen den Wänden und der Bodenplatte. Eventuell kann durch ein Injektions-System nachträglich eine Sperre gezogen werden, die vor dem Eindringen von Feuchtigkeit schützt."
--> Tipp von WiE: In diesem Fall zeigt sich, dass es für Baukunden ratsam ist, frühzeitig eine Baubegleitung in Anspruch zu nehmen. Mehr zu den entsprechenden Angeboten für WiE-Mitglieder lesen Sie hier.

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

Erstes virtuelles Beirätetreffen erfolgreich - Fortsetzung am 3. Mai geplant
In vielen Städten treffen sich Beiräte regelmäßig bei von WiE organisierten "Runden Tischen". Für alle, die daran nicht teilnehmen können, bietet WiE seit Kurzem zusätzlich auch einen Online-Austausch. Am ersten dieser virtuellen Treffen am 27. März nahmen 12 Interessenten teil. "Die Teilnehmer kamen aus der ganzen Republik", erzählt Uwe Alfs, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von WiE, der die Moderation der Veranstaltung übernommen hatte. Nach einer Vorstellungsrunde wurden zunächst verschiedene Themenvorschläge gesammelt. Die Teilnehmer stimmen nun darüber ab, welche der Themen bei den nächsten Treffen behandelt werden. Das nächste Treffen ist für den 3. Mai geplant. Merken Sie sich bei Interesse den Termin vor, es sind noch Plätze frei!

Saison der Eigentümerversammlungen beginnt: Ihre WEG kann WiE-Mitglied werden!
Lassen Sie die Mitgliedschaft Ihrer WEG bei Wohnen im Eigentum e.V. auf die Tagesordnung Ihrer kommenden Eigentümerversammlung setzen! Der Monatsbeitrag für jeden Einzeleigentümer liegt im Cent-Bereich, doch Ihre WEG bekommt viel dafür: Beratung, Unterstützung und die Sicherheit, den Verband im Rücken zu haben, der die Wohnungseigentümer-Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt. Für die Mitgliedschaft Ihrer WEG reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

Nur für Mitglieder: Rat+Check-Liste zur Verwaltersuche 
Solange es noch keinen Sachkunde-Nachweis für Verwalter gibt, ist das besonders wichtig: Wie Sie einen passenden WEG-Verwalter finden, erklärt WiE mit einem umfangreichen Prüfkatalog. Die 22-seitige Rat+Check-Liste enthält neben einem Fragenkatalog mit 120 Fragen zum Beispiel zur Organisation, Qualifikation, Arbeitsweise und zu den Kosten der Verwaltung auch Erläuterungen und Tipps. Den WEGweiser mit dem Titel „So finden Sie die passende WEG-Verwaltung“ finden Sie als Mitglied im geschützten Mitgliederbereich zum kostenlosen Download. Hier sammelt WiE alle Arbeitshilfen für Sie. Schauen Sie gern öfter vorbei, welche neuen Arbeitshilfen es gibt:
>>> Nur für Mitglieder (Geschützte Website: Erst einloggen - dann lesen!)
--> Mitgliederbereich
--> WEG-Mitgliederbereich

>>> Für Nicht-Mitglieder bietet WiE einen 5-seitigen kostenlosen „Wegweiser für die WEG-Verwaltungs-Suche“, der Ihnen in zwölf konkreten Schritten aufzeigt, wie Sie (oder Ihr Beirat) vorgehen können, um eine passende, qualifizierte und engagierte WEG-Verwaltung zu finden.
--> Freier Download unter "Checklisten und Musterformulare"