Wohnen im Eigentum - Die Eigentümer e.V

 

Juni 2017

Schwerpunktthema: Verwaltungsbeirat
Jahresabrechnung prüfen, Eigentümerwünsche sammeln, die Verwaltung beraten und vieles mehr - Beiräte haben wichtige Aufgaben. Dieser Rundbrief gibt einen Überblick über die Herausforderungen in diesem sehr verantwortungsvollen Ehrenamt. Und er informiert darüber, wie Wohnen im Eigentum e.V. Beiräten zur Seite steht.
Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE intern

 


Liebe Leserin, lieber Leser,
 
nun hat der Bundestag über die Neuregelung der Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwalter entschieden. Wenn der Bundesrat zustimmt, wird es künftig eine Erlaubnispflicht für den Beruf Wohnimmobilienverwalter/in geben – aber keinen Sachkundenachweis und keine Vorgaben, welche Berufsausbildungen anerkannt werden. Stattdessen wird den Verwaltern eine Fortbildungspflicht auferlegt – ganze 20 Stunden Fortbildung in 3 Jahren, unabhängig davon, ob sie Quereinsteiger sind, also z.B. Pferdepfleger, Hausmeister, Rechtsanwälte oder Architekten! Die ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzes, mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung einzuführen, wird somit nach Ansicht von WiE verfehlt. Lesen Sie mehr dazu in der Rubrik "Aktuelles Wissen". Und auf der WiE-Website haben wir für Sie noch einmal alles Wichtige sowie Stimmen zum Thema zusammengefasst. Wir laden Sie herzlich ein: Diskutieren Sie mit - gern auch unter Twitter, #Berufszulassung!

Berufszulassung fuer Verwalter kommt - aber ohne Sachkundenachweis

Wichtig bleibt es, dass Sie als Eigentümer Ihrer Verwaltung genau auf die Finger sehen. Das Amt des Verwaltungsbeirats kann dabei gar nicht hoch genug geschätzt werden. Daher haben wir in dieser Ausgabe des Rundbriefs den Schwerpunkt auf die Arbeit des Beirates gelegt.

Mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

PS: Nur für Mitglieder - und solche, die es jetzt werden: Abonnieren Sie die WEG-Wissensdatenbank, aus der auch professionelle Verwalter ihr Wissen schöpfen, zum extrem günstigen Sonderpreis! Die genauen Konditionen finden Sie unten in der Rubrik "WiE intern" oder direkt hier.

 


Schwerpunktthema: Verwaltungsbeirat

Lieber mit Sicherheitsgurt: So verringern Sie als Beirat Ihr Haftungsrisiko
Auch wenn Ihre Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt: Als Verwaltungsbeirat haften Sie für schuldhafte - das sind fahrlässige oder vorsätzliche - Fehler bei Ihrer Tätigkeit. Es gibt aber Möglichkeiten, dieses Haftungsrisiko zu begrenzen: So empfiehlt WiE den WEGs, die Aufgaben des Beirats genau festzulegen, Haftungsausschluss- und Freistellungsvereinbarungen mit dem Beirat zu treffen und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür sollte die WEG übernehmen. Zudem sollte die Eigentümerversammlung die Entlastung des Beirates beschließen.
--> Hier lesen Sie auch als Nicht-Mitglied mehr zur Haftung des Beirats.
--> Als WiE-Miglied finden Sie die beiden Infoblätter "Kein Geld, viel Risiko?" und "Verwaltungsbeirat – aber sicher!" auf der WiE-Website (Geschützter Mitgliederbereich: Erst einloggen - dann lesen!).
--> Zudem ist WiE Tippgeber für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Mitglieder zu Sonderkonditionen abschließen: Mehr dazu hier. (Erst einloggen - dann lesen!)

Grenzen setzen: Übernehmen Sie als Beirat nicht die Abnahme von Sanierungsarbeiten
Die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans gehören zu den Hauptaufgaben des Beirats. Auch kann er die Verwaltung bei der Organisation der Eigentümerversammlung unterstützen. Es gibt aber auch einige Aufgaben, die Sie als Mitglied des Beirats besser nicht ausführen - zu groß ist das Haftungsrisiko. Übernehmen Sie beispielsweise nicht die Überwachung und Abnahme von Sanierungsarbeiten. Auch Verträge für die WEG dürfen Sie nicht einfach so verhandeln oder gar unterschreiben. Die Eigentümerversammlung kann Sie höchstens ermächtigen, eine Vertrag auf Basis von Vorgaben auszuhandeln oder einen von ihr beschlossenen Vertrag zu unterzeichen, etwa einen neuen Verwaltervertrag.
--> Hier lesen Sie einen Überblick darüber, was alles zu den Aufgaben des Beirates gehört.

So bleiben Sie nicht auf Ihren Spesen sitzen: Aufwendungen können Sie sich von Ihrer WEG ersetzen lassen
Ob Porto-, Telefon- und Fahrtkosten oder Fachliteratur - Beiräte können von der WEG die Erstattung der Kosten und Auslagen für ihr Amt verlangen. Sinnvoll und streitvermeidend ist es, wenn die Eigentümerversammlung ein Budget dazu beschließt. Denken Sie dabei z.B. auch an Kosten für die Teilnahme an Fortbildungen wie der zweitägigen Verwaltungsbeiräte-Schulung von WiE.
--> Hier lesen Sie, wie die WEG das Budget beschließt.

Gut informiert: Teilnehmer loben WiE-Schulung für Verwaltungsbeiräte
Dieser Crash-Kurs macht Sie fit für Ihr Ehrenamt: In der zweitägigen Schulung "Hilfe, ich bin Verwaltungsbeirat" informiert WiE über Gestaltungsspielräume und Grenzen der Beiratstätigkeit. Die Dozenten sind erfahrene Verwaltungsbeiräte, Rechtsanwälte und Immobilienfachwirte. Schwerpunkt des zweiten Schulungstags ist die Prüfung der Jahresabrechnung. Die Rückmeldungen der Teilnehmer sind durchweg positiv.
--> "Jede Minute gut investiert" - Interview mit einem Schulungs-Teilnehmer
--> Die nächste Schulung findet am 7. und 8. Oktober in Bonn statt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gemeinsam sind wir stark - Hier treffen Sie Gleichgesinnte
Der Austausch mit anderen Beiräten informiert und motivert - daher organisiert WiE in vielen Städten "Runde Tische", an denen die Teilnehmer miteinander ins Gespräch kommen. Neben Beiräten sind auch andere engagierte Eigentümer gern gesehen. Auch Nicht-Mitglieder sind als Gäste willkommen. In Ihrer Stadt gibt es (noch) keinen "Runden Tisch"? Auch online tauschen Beiräte sich seit diesem Jahr regelmäßig aus.
--> Hier sehen Sie, wann die nächsten Treffen stattfinden.

Das WiE-Beiräte-Stimmungsbild: Raus mit der Sprache!
Sie sind Beirat? Bitte beantworten Sie uns online kurz & knapp 3 Fragen nach Ihrer Motivation und dem Tagesgeschäft als Beirat - das ist für alle spannend und interessant.  Die Ergebnisse wird WiE im kommenden Rundbrief anonymisiert veröffentlichen.
--> Hier geht es zu den Fragen.

Genug ist genug: Für die Abwahl eines Beirates reicht eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung
Als Beirat ist man Vermittler zwischen Verwaltung und Eigentümern und sitzt öfter mal zwischen den Stühlen. Es kommt allerdings manchmal auch vor, dass ein Beirat nicht zwischen den Stühlen sitzt, sondern eher auf dem Schoß des Verwalters. Wenn ein Beirat dem Verwalter gegenüber sehr unkritisch ist und darüber gar nicht mit sich reden lässt, sollte die Eigentümergemeinschaft über seine Abberufung nachdenken. Eine solche ist mit einfacher Mehrheit möglich.
 


Veranstaltungen

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im Juli zum Beispiel statt in --> Düsseldorf und --> München. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

WiE-Online-Austausch zur Eigentümerversammlung
Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jörg Linde informiert am 6. Juli ab 18.15 Uhr in einem Mitglieder-Webinar über das Thema Eigentümerversammlung. Im Anschluss ist eine Frage- und Diskussionsrunde geplant. Der erfahrende Verwaltungsbeirat Uwe Alfs, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Wohnen im Eigentum e.V., wird die Veranstaltung moderieren.
--> Details und Anmeldung

Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 


Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwalter kommt - aber ohne Sachkundenachweis
Am 22. Juni hat der Bundestag über die Neuregelung der Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwalter entschieden. Wenn der Bundesrat Anfang Juli zustimmt, wird es künftig eine Erlaubnispflicht für den Beruf Wohnimmobilienverwalter/in (WEG-Verwalter und Mietverwalter) geben, aber nicht den von WiE geforderten Sachkundenachweis und auch keine Vorgaben, welche Berufsausbildungen anerkannt werden. Es wird keine Vorgaben an die berufliche Qualifikation geben. WiE sieht in der jetzigen Umgestaltung eine Verwässerung des Gesetzentwurfs und eine Absage der ursprünglichen Zielsetzung, mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung einzuführen.
--> Auf der WiE-Homepage finden Sie eine umfassende Übersicht zu dem Thema Verwalter-Berufszulassung und Auszüge aus den Reden im Bundestag
--> Hier lesen Sie ein Interview mit den entscheidenden Politikern
--> WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich kommentiert die Neuregelung
--> Lesen Sie dazu auch die Stimmen von Wohnungseigentümern. Wie ist Ihre Ansicht? Diskutieren Sie mit! Nutzen Sie hierfür gern Twitter: #Berufszulassung. Folgen Sie WiE auf Twitter unter Follow@WohnungUndHaus

Ist Ihre Verwaltung vergleichsweise teuer? Hier finden Sie aktuelle Werte
19,92 Euro netto je Einheit und Monat berechnen Verwalter durchschnittlich für die WEG-Verwaltung. Diese Zahl ergibt sich aus dem neuen DDIV-Branchenbarometer. Allerdings unterscheiden sich die Beträge stark danach, wie groß die WEG ist: je größer, desto günstiger. Bedenken Sie aber, dass der Preis allein nicht viel darüber aussagt, wie fachkompetent und engagiert Ihre Verwaltung ist. Auch ist zu prüfen, welchen Leistungen inbegriffen sind und ob im Verwaltervertrag nicht viele zusätzlich zu zahlende Sonderleistungen vereinbart sind. Dann ist ein einfacher Vergleich nicht mehr möglich.
--> Hier erfahren Sie mehr zu den Verwaltungskosten. (Geschützter Mitglieder-Bereich: Erst einloggen, dann lesen!)

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Neueste Statistik: Ihre Investitionen in den Einbruchschutz lohnen sich

Im vergangenen Jahr 2016 gab es weniger Wohnungseinbruchdiebstähle als in 2015. Die Zahl ist um 9,5 Prozent auf 151.265 Fälle gesunken. Diese Zahlen hat das Bundesministerium des Inneren kürzlich in der Kriminalitätsstatistik veröffentlicht. Der Anteil der Versuche ist dabei weiter gestiegen. Dass seit 15 Jahren immer mehr Einbrüche nicht vollendet werden, führt die Polizeit auch auf verbesserte Sicherungsmaßnahmen der Eigentümer zurück.
--> Lesen Sie hier, welche Maßnahme Sie ergreifen können und wann Sie Ihre Miteigentümer um ihre Zustimmung bitten müssen.
--> Hier können Sie die Kriminalitätsstatistik herunterladen.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Zum Bauen raus aufs Land? Nach eine neuen Studie wollen das viele - zu viele

In vielen ländlichen Regionen oder solchen mit schwieriger wirtschaftlicher Perspektive wird die Bevölkerung weiter schrumpfen. Das prognostiziert eine Baubedarfsanalyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Nach Einschätzung der Autoren werden dort deutlich zu viele Einfamilienhäuser gebaut. In vielen Städten dagegen fehlen nach Meinung der Wissenschaftler weiterhin Wohnungen.  Bedenken Sie vor einem Hausbau oder Hauskauf, dass die Lage des Grundstücks den Wert des Hauses erheblich beeinflusst und dass dieser Wert langfristig immer sinken kann, besonders in ländlichen Räumen.
--> Die Studie und eine Karte, auf der der Baubedarf in verschiedenen Regionen dargestellt ist, finden Sie hier.
 

 


Tipp des Monats

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
So kommen Sie nicht ins Schwitzen: Außenjalousien!

Der Sommer bringt auch Nachteile mit sich: Vor allem in den oberen Geschossen heizt die Sonne die Wohnräume oft mehr auf, als es den Bewohnern lieb ist. Am besten verhindern können Eigentümer das mit Außenjalousien oder Markisen, erklärt WiE-Architektin Birgit Thielmann. Mit Innenjalousien und Gardinen einfach nur die Sonne auszusperren, bringt nicht den gewünschten Effekt. Aber Vorsicht: Als Wohnungseigentümer brauchen Sie für bauliche Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum berühren, die Zustimmung der WEG.
--> Warum Außenjalousien besser vor Wärme schützen als Innenjalousien, lesen Sie hier.
--> Wie Sie als Eigentümer einer Wohnung vorgehen sollten, wenn Sie Außenjalousien anbringen möchten, erfahren Sie hier.

 


Gefragt & beantwortet

Können wir auch ohne unseren Verwalter die Eigentümerversammlung fortführen?
WiE-Mitglied: "Wir befürchten, dass unser Verwalter als Versammlungsleiter verärgert die Eigentümerversammlung verlassen wird. Wie sollen wir dann weiter verfahren?"
Rechtsanwalt und WiE-Berater Jörg Linde: "Es gibt keinen Grund, die Versammlung in diesem Fall abzubrechen. Fassen Sie einen Beschluss zur Geschäftsordnung der Eigentümerversammlung, dass der Beirat oder auch ein anderer Eigentümer die Versammlung fortführt. Ein solches Verhalten könnte eine Pflichtverletzung des Verwalters sein und Sie können eventuell Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend machen. Das könnte der Fall sein, wenn Sie bestimmte Tagesordnungspunkte durch sein Fehlen nicht beschließen können, weil seine Kenntnisse fehlen. Denn dann wäre die Einberufung einer neuer Versammlung nötig, und die Kosten dafür muss dann der Verwalter tragen.

Wie ist eine Probeabstimmung rechtlich zu bewerten?
WiE-Mitglied: "Nach unserer Teilungserklärung hängt die Stimmkraft von der Anzahl der Miteigentumsanteile ab. Um die Eigentümerversammlung zu beschleunigen, macht der Verwalter aber trotzdem immer erst eine Probeabstimmung und zählt dabei nur nach Köpfen ab. Nur wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, lässt er noch einmal namentlich abstimmen und wertet nach Miteigentumsanteilen. Was gilt denn eigentlich, wenn die Probeabstimmung zu einem anderen Ergebnis kommt als die endgültige Abstimmung?"
Rechtsanwalt und WiE-Berater Jörg Linde: "Eine interessante Frage! Meiner Ansicht nach findet die erste Abstimmung juristisch gesehen unter einer Bedingung statt, nämlich der, dass sie nur gilt, wenn das Ergebnis nicht knapp ausfällt, und ansonsten nur eine Probeabstimmung sein soll. Außerdem wird ein Beschluss erst mit der Verkündung wirksam. Verkündet der Verwalter einen Beschluss nach der ersten Auszählung nach Köpfen, könnte dieser anfechtbar sein, sofern keine Mehrheit nach Miteigentumsanteilen vorliegt. Wird nach der ersten „Probeabstimmung“ der Beschluss nicht verkündet, danach noch einmal abgestimmt, korrekt ausgezählt und dieses Ergebnis verkündet, kommt der Beschluss auch erst mit diesem "zweiten Durchgang" zustande."

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter
Tel. 0228-30412670.
 


WiE intern

Schon dafür lohnt die Mitgliedschaft: Zugang zur WEG-Wissensdatenbank
Dank Großkundenrabatt kann WiE Ihnen ein extrem günstiges Angebot machen: den Zugang zur „WEG-Wissens-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsdatenbank“ des Haufe Verlags (bei Haufe bezeichnet als "VerwalterPraxis Professional"), aus der auch gewerblich tätige Verwaltungen ihr Wissen schöpfen, zum minimalen Preis. Als Vereinsmitglied abonnieren Sie den Zugang für nur 24,90 € inkl. MwSt. pro Jahr und können das Portal bis zum 31. Juli 2017 bereits kostenlos nutzen. In der WEG-Mitgliedschaft bei WiE sind drei Zugänge sogar ohne Zusatzkosten inbegriffen.
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Jahresabrechung prüfen? Noch bis 31. Juli gibt's den "P-Check-Jahresabrechnung" für Ihren Vereinsbeitritt
Es gibt viele gute Gründe, WiE-Mitglied zu werden: Anspruch auf 15 Minuten telefonische Rechtsberatung, kostenlos und so oft wie nötig; Zugriff auf Musterbriefe, Checklisten, Informationsmaterial etc. - und nicht zuletzt die politische Interessenvertretung. Bis zum 31. Juli kommt zu all diesen Vorteilen noch eine Prämie obendrauf: Neue Mitglieder erhalten den zwölfseitigen P-Check, um die Jahresabrechnung auf Plausibilität zu überprüfen. Er erhält zwei Berechnungsformulare, eine Checkliste, Erklärungen und Tipps, um Ihre Einzelabrechnung, die WEG-Gesamtabrechnung und die Instandhaltungsrücklage auf Stimmigkeit zu überprüfen.
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Der "Werkzeugkasten Gebäudesanierung für WEGs" hilft bei der Modernisierung

Planen Sie eine Sanierung? Wertvolle Unterstützung dazu leistet der "WiE-Werkzeugkasten Gebäudesanierung". Er beinhaltet neben dem unfangreichen Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge" auch einen Sanierungsfahrplan, ein "Baumaßnahmen-ABC" und eine Präsentation. Alle Bestandteile können Sie kostenfrei auf der WiE-Homepage herunterladen dank Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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