Wohnen im Eigentum - Die Eigentümer e.V

 

Juli 2017

Schwerpunktthema: Eigentümerinnen
Was bewegt Frauen, die als Beirat tätig sind? Wir lassen zwei von ihnen zu Wort kommen. Außerdem erfahren Sie, warum ein nachträglicher Ehevertrag bei einem Immobilienkauf sinnvoll ist.
Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / WiE intern

Liebe Leserin, lieber Leser,
 
Eigentümerinnen engagieren sich ebenso für ihr Eigentum wie Eigentümer. Das wissen wir aufgrund unserer Mitgliederzahlen: Knapp 40 Prozent der Beiräte, die Mitglied von Wohnen im Eigentum sind, sind Frauen. Das entspricht in etwa dem Anteil, den Frauen insgesamt unter unseren Mitgliedern haben. Auch die telefonische Rechtberatung wird von Frauen und Männern gleichermaßen genutzt. In dieser Ausgabe des Rundbriefes hat WiE den Schwerpunkt deshalb auf die Frauen gelegt. Zum Beispiel berichten zwei weibliche Beiräte von den Erfahrungen, die sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gemacht haben. Zudem haben wir einen Experten dazu interviewt, was im Falle einer Scheidung passiert, wenn nicht beide Partner im Grundbuch eingetragen sind. Vielen Dank dafür.

Eine wichtige Vorankündigung betrifft zudem unser neues "Themenpaket Verwaltungswechsel", das noch in dieser Woche erscheinen wird. Kernstück ist die überarbeitete Neuauflage des WiE-Muster-Verwaltervertrags, ergänzt um einen 28-seitigen Leitfaden zum Verwalterwechsel und viele Arbeitshilfe - mehr dazu unten in der Rubrik "WiE-Intern".

Mit den besten Wünschen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

 

Schwerpunktthema: Eigentümerinnen

Erfolgsrezept 1: Immer sachlich bleiben
Führungserfahrung hat Veronika Klinke (63) reichlich gesammelt: 20 Jahre lang hat sie ein Altenheim geleitet. Doch als Beiratsvorsitzende ihrer Zehn-Parteien-WEG in Bonn wurde sie trotzdem von einigen Männern nicht ernst genommen, so ihr Eindruck. Im Interview erzählt sie, welche Erfahrungen sie in dieser Zeit mit Vorurteilen gemacht hat – und wie frau damit am besten umgeht. Ihr Erfolgsrezept: Anfeindungen ignorieren und immer sachlich bleiben.
--> Hier lesen Sie das Interview.

Erfolgsrezept 2: Standpunkt klar vertreten
Eine ziemlich überholt erscheinende Rollenverteilung erlebt Elvira Gruenke bei den Eigentümerversammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit 182 Einheiten in Hannover, deren Beiratsmitglied sie ist: Es kommen fast nur Männer. Und die wenigen Frauen, die erscheinen, tragen wenig zur Diskussion bei. Frauen müssten noch klarer ihren Standpunkt vertreten, findet die 56-Jährige, die als Sachbearbeiterin in der öffentlichen Verwaltung arbeitet.
--> Hier lesen Sie das Interview.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Rosenkriege vermeiden: Paare sollten beim Immobilienkauf auch an eine Trennung denken

Sind beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so bleiben sie auch im Falle einer Scheidung weiter Miteigentümer einer Wohnung und müssen sich dann darüber einigen, wie es nun weitergehen soll. Ist das nicht möglich, so kann jeder von ihnen eine Teilungsversteigung beim Gericht beantragen. Eine solche sollte auf jeden Fall vermieden werden, rät WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Oft wird dabei nur ein Preis unter Wert erzielt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.
--> Hier lesen Sie ein Interview mit dem Pressesprecher der Bundesnotarkammer dazu, welche Folgen es im Fall einer Scheidung hat, wenn nur einer der Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Ein Wohnprojekt speziell für Frauen ist vom WEG nicht vorgesehen
Frauen unter sich - das kann als Wohnform durchaus funktionieren. Unter anderem unter dem Namen "Beginenhof" gibt es bundesweit einige solcher Projekte. Einige davon wurden auch in Form einer Wohnungseigentumsgemeinschaft realisiert. Allerdings ist es rechtlich schwierig, diese Projektidee dauerhaft zu sichern. Zwar kann als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Eigentümer bedarf. Ob das falsche Geschlecht als Grund ausreicht, um die Zustimmung zu verweigern, ist jedoch rechtlich heikel und gerichtlich bisher nicht überprüft worden. Bei einer Vererbung würden die Einschränkungen ohnehin nicht greifen.
--> Hier können Sie einen Leitfaden zu Frauenwohnprojekten des Netzwerkes Frauenforschung NRW herunterladen, der Hinweise zu der Entwicklung von Wohnprojekten gibt und Beispiele beschreibt.

 

Veranstaltungen
 

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im August zum Beispiel statt in --> Bremen, --> Bonn und --> Berlin, im September in --> Fürth, --> Hannover, --> Köln und --> Frankfurt/Main. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Sichern Sie sich jetzt noch einen Platz: WiE-Schulung "Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat!"
In Bonn wird Ihnen in einer zweitägigen Schulung am 7. und 8. Oktober ausführlich vermittelt, welches Wissen der Verwaltungsbeirat zur Ausübung seines anspruchsvollen Ehrenamts braucht. Natürlich können Sie auch als Wohnungseigentümer/in teilnehmen, um zu erfahren, worum sich der Verwaltungsbeirat kümmern muss oder wie Sie Krisen in Ihrer WEG klären und bewältigen. Die Kosten betragen 499 Euro bzw. für WiE-Mitglieder 299 Euro (inkl. MwSt.). Die Veranstaltung wird stattfinden - einige Plätze sind noch frei.
--> Details und Anmeldung

Mit den Online-Vorträgen beginnt WiE dann wieder im September!
Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Raushalten gilt nicht: Eine Enthaltung schützt nicht vor Schadensersatzansprüchen
Drohen Schäden am Sondereigentum eines Eigentümers, müssen Sie als Miteigentümer helfen, diese Gefahr zu beseitigen. Verlangt der Eigentümer, dessen Sondereigentum gefährdet ist, von der WEG eine sofortige Abwehrmaßnahme, und entspricht nur diese Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, so müssen die anderen Eigentümer zustimmen. Enthalten Sie sich stattdessen oder stimmen Sie gegen die Maßnahme, haften Sie für den dann eintretenden Schaden.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Bundesministerium übernimmt 60 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan

Als Eigentümer(-in) eines Ein- und Zweifamilienhauses erhalten Sie seit Anfang des Monats bis zu 800 Euro Zuschuss vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wenn sie sich von einem Gebäudeenergieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird. Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden übernommen.
--> Weitere Informationen zu dem neuen Angebot lesen Sie hier.
--> Auf dieser Internetseite können Sie eine Sanierung virtuell durchspielen.

 

Tipp des Monats

Wohnungseigentümer: Jetzt mit der Verwaltung abrechnen!
Wenn Sie als Wohnungseigentümer im Juli noch keine Jahresabrechnung für 2016 erhalten haben, brauchen Sie sich nicht länger untätig zu gedulden. Sie können die Abrechnung jetzt einfordern, notfalls auf dem Klageweg. Denn die Jahresabrechnung ist eine Kardinalpflicht, die die Verwaltung gemäß § 28 Abs. 3 WEGesetz nach Ablauf eines jeden Kalenderjahrs zu erfüllen hat. Gerichte sehen hierfür einen Zeitraum von drei bis maximal sechs Monaten als angemessen an.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Gefragt & beantwortet

Wie viele Eigentümerversammlungen sind nötig?
WiE-Mitglied: "Genügt es, eine Eigentümerversammlung im Jahr abzuhalten?"
Rechtsanwalt und WiE-Berater Alexander Schmitz-Elsen: "Oft ist eine Eigentümerversammlung im Jahr nicht ausreichend, um eine WEG ordnungsgemäß zu verwalten. Es kann aber notwendig sein, dass Instandsetzungs- oder Reparaturmaßnahmen sofort durchgeführt werden müssen. Aber auch bei Abrechnungs- oder Liquiditätsproblemen sollten sich Eigentümer öfter treffen und über die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens beraten und entscheiden, denn ein Verwalter kann nur die Aufträge der Wohnungseigentümer ausführen und sollte sich im Zweifel bei seinem Auftraggeber rückversichern."

Wie komme ich an einen Energiepass?
WiE-Mitglied: "Ich habe eine Wohnung geerbt und möchte diese verkaufen, jedoch existiert derzeit kein Energiepass. Die anderen Eigentümer und der Verwalter habe kein Interesse, den Energiepass für das gesamte Haus zu erwerben. Was kann ich tun, um den Energiepass zu bekommen? Muss ich diesen ganz alleine für das ganze Haus beauftragen und bezahlen? Oder gibt es Möglichkeiten, den Verwalter dahin zu bewegen, den Energiepass erstellen zu lassen?"
WiE: "Ein Energieausweis muss immer für das ganze Haus erstellt werden, nicht für die einzelne Wohnung. Es gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung, diesen Ausweis für die WEG-Gebäude zu beschaffen. Wie Sie Ihren Anspruch darauf rechtlich durchsetzen, wenn die anderen Miteigentümer sich weigern, einen Beschluss über eine entsprechende Beauftragung zu fassen, ist leider eine andere Sache.  Das Gericht kann auf Ihren Antrag hin die übrigen Eigentümer dazu verpflichten, den Beschluss zu treffen."

Hauptsache gut informiert - Das ist nach einer WiE-Umfrage der häufigste Rat von Beiräten an Beiräte
Meist ist ein hohes Verantwortungsgefühl der Grund dafür, dass Beiräte ihr Amt übernommen haben. Das ist eines der Ergebnisse der Umfrage unter Beiräten im WiE-Rundbrief des vergangenen Monats. Der häufigste Ratschlag an Amtskollegen: Beiräte sollten gut informiert sein, zum Beispiel durch eine Mitgliedschaft bei Wohnen im Eigentum e.V.. Vielen Dank, wenn Sie bei der Umfrage mitgemacht haben!
--> Die weiteren Ergebnisse der Umfrage lesen Sie hier.

 

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.

 

WiE intern

Helfen Sie uns dabei, Ihnen noch wirkungsvoller zu helfen - Unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft
Um auf Missstände und Ungerechtigkeiten beim Wohnungseigentum hinzuweisen, geht Ihr Verein mit dem Kopf durch die Decke. Wir sorgen dafür, dass wenigstens ein Verbraucherverband Ihre Sicht als Wohnungseigentümer/in in Gesetzesreformen und hoffentlich eine Reform des WEGesetzes einbringt, um die sich sonst nur Juristen, Bürokraten und Geschäftsleute kümmern. Verhelfen Sie Reformen zum Durchbruch und unterstützen Sie uns durch Ihren Förderbeitrag!
--> Lesen Sie hier mehr dazu.

Werden Sie jetzt WiE-Fördermitglied

 

Schon dafür lohnt die Mitgliedschaft: Zugang zur WEG-Wissensdatenbank
Dank Großkundenrabatt kann WiE Ihnen ein extrem günstiges Angebot machen: den Zugang zur „WEG-Wissens-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsdatenbank“ des Haufe Verlags (bei Haufe bezeichnet als "VerwalterPraxis Professional"), aus der auch gewerblich tätige Verwaltungen ihr Wissen schöpfen, zum minimalen Preis. Als Vereinsmitglied abonnieren Sie den Zugang für nur 24,90 € inkl. MwSt. pro Jahr. In der WEG-Mitgliedschaft bei WiE sind drei Zugänge sogar ohne Zusatzkosten inbegriffen.
--> Schauen Sie sich hier das Angebot an!

 

Vorankündigung: "Themenpaket Verwaltungswechsel"
Es gibt zahlreiche Muster für Verwalterverträge, die von den Verwaltern und ihren Verbänden kommen und somit auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Mit dem verbraucherorientierten WiE-Muster-Verwaltungsvertrag wirkt WiE dem Vertragsgestaltungsvorteil der Verwaltungen entgegen. Der Mustervertrag gehört zum neuen Themenpaket Verwaltungswechsel, das noch in dieser Woche erscheinen wird. Kernstück ist die überarbeitete Neuauflage des WiE-Muster-Verwaltervertrags, ergänzt um einen 28-seitigen Leitfaden zum Verwalterwechsel und viele Arbeitshilfe für Ihre WEG. Über die Details und Bezugsmöglichkeiten informieren wir Sie in den nächsten Tagen mit gesonderter eMail. Und übrigens: Für WEG-Mitglieder von Wohnen im Eigentum e.V. sind alle Themenpakete bereits im Jahresvereinsbeitrag inbegriffen!
--> Zu finden sein wird das "Themenpaket Verwaltungswechsel" spätestens ab dem 3. August hier im WiE-Shop.

 

Gemeinsam im Verein: Ihre WEG kann WiE-Mitglied werden!
Lassen Sie die Mitgliedschaft Ihrer WEG bei Wohnen im Eigentum e.V. auf die Tagesordnung Ihrer nächsten Eigentümerversammlung setzen! Der Monatsbeitrag für jeden Einzeleigentümer liegt im Cent-Bereich, doch Ihre WEG bekommt viel dafür: Beratung, Unterstützung und die Sicherheit, den Verband im Rücken zu haben, der die Wohnungseigentümer-Interessen gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt. Für die Mitgliedschaft Ihrer WEG reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.
--> Hier finden Sie die Details und eine fertige Beschlussvorlage für Ihre WEG.

 

Der "Werkzeugkasten Gebäudesanierung für WEGs" hilft bei der Modernisierung
Planen Sie eine Sanierung? Wertvolle Unterstützung dazu leistet der "WiE-Werkzeugkasten Gebäudesanierung". Er beinhaltet neben dem unfangreichen Ratgeber "Der Modernisierungs-Knigge" auch einen Sanierungsfahrplan, ein "Baumaßnahmen-ABC" und eine Präsentation. Alle Bestandteile können Sie kostenfrei auf der WiE-Homepage herunterladen dank Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
--> Hier geht es zum kostenlosen Download.