Rechtsanwalt Stephan Jaroschek ist für Wohnen im Eigentum als Berater tätig. Im Gespräch mit WiE erläutert er, warum er gerne Wohnungseigentümer:innen berät und welche Probleme häufig vorkommen.
WiE: Was motiviert Sie, für WiE Wohnungseigentümer:innen zu beraten?
Stephan Jaroschek: „Durch meine forensische Tätigkeit in einer allgemein zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei war und bin ich oft mit Versicherungsrecht und mit Mietrecht befasst, und zwar gleichermaßen sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Beide Rechtsgebiete haben Überschneidungen miteinander und mit dem Wohnungseigentumsrecht. Ich freue mich, in diesem Dreieck aus Miet-, WEG- und Versicherungsrecht insbesondere zu letzterem meine Kenntnisse bei WiE einzubringen.“
WiE: Was war Ihr außergewöhnlichster Fall?
Stephan Jaroschek: „Hier muss ich an einen mietrechtlichen Fall denken: Obwohl es ihnen im Mietvertrag explizit verboten worden war, hatten die Mieter Fliegengitter angebracht und damit die neuen Fensterrahmen beschädigt. Als dies nach Ende des kurzen Mietverhältnisses entdeckt wurde, behielt die Vermieterseite deswegen einen Teil der Kaution ein. Im Passivprozess um die Auszahlung der Mietkaution unterlagen die Vermieter aber, weil das Gericht das Vorgehen der Mieter als bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache ansah. Das ist an sich nicht außergewöhnlich; es ist ja bekannt, dass die Gerichte extrem mieterfreundlich urteilen.
Außergewöhnlich waren aber die Folgen dieses Urteils: Die Vermieterseite fühlte sich nachvollziehbarerweise ungerecht behandelt. Sie zog die aus ihrer Sicht logische Konsequenz: Da sie auf die Mieteinnahmen wirtschaftlich nicht angewiesen ist, vermietet sie ihr 3-Parteien-Haus nun nicht mehr. Aus ihrer Sicht wiegt der Verlust der Mieteinnahmen weniger schwer als das Risiko, das Haus einer oder mehreren Mietparteien zu überlassen, die es ‚mit dem Segen der Gerichte kaputtmachen‘ dürfen. Dieser etwas verkürzt wiedergegebene Fall illustriert ein meiner Meinung nach unterschätztes Problem.“
WiE: Welche Probleme haben Wohnungseigentümer:innen ?
Stephan Jaroschek: „Die einzelne Wohnungseigentümer:in ist auf Gedeih und Verderb mit allen anderen Miteigentümer:innen ‚verheiratet‘ und muss auch irrationale und unwirtschaftliche Mehrheitsentscheidungen und – praktisch wohl weitaus bedeutsamer – Passivität, Trägheit und Nicht-Handeln mittragen. Und natürlich erlebe ich viel Unzufriedenheit mit Verwalter:innen. Ich maße mir aber nicht an, für diese teils komplexen Problemlagen eine Patentlösung zu kennen.“
Rechtsanwalt Stephan Jaroschek wurde im Jahr 2004 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seither selbständig in einer eigenen Kanzlei in Nörvenich tätig. Er berät unter anderem zum Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht. Seit 2021 ist er als Berater für WiE aktiv.
Seinen Mitgliedern bietet WiE kostenfreie telefonische Rechtsberatungen von Rechtsanwälten an. Außerdem stehen ein Architekt und ein Energieberater für Bauthemen und Fragen zur energetischen Optimierung kostenfrei zur Verfügung. Zur Buchung eines telefonischen Beratungstermins gelangen Sie hier.