WEG-Gasverträge: Geld zurück bei unwirksamen Preiserhöhungsklauseln
21.04.2015. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind Verbraucher, keine Unternehmen. Das hat der Bundesgerichtshof am 25. März entschieden (Az. VIII ZR 243/13, Az. VIII ZR 360/13 und Az. VIII ZR 109/14). Nach dieser Grundsatzentscheidung des BGH sollten WEGs die Verträge mit ihren Gasversorgern unter die Lupe nehmen, rät der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE).