Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren zum Jahresende
27.11.2014 Ob Miete, Hausgeld oder zu Unrecht bezahlte Gebühren oder Beiträge: Haus- und Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2011 haben, müssen bald aktiv werden. Denn nach drei Jahren verjähren die meisten Ansprüche, das heißt sie können nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.